Missbrauch in der katholischen Kirche: hier Rolle der Staatsanwaltschaft

Wie viele Fälle von Missbrauch hat die katholische Kirche nach internem Bekanntwerden in den letzten 10 Jahren an die Staatswaltschaft übermittelt und in wie vielen Fällen von Missbrauch von Kindern durch die Kirche, ist die Staatsanwaltschaft anschließend tätig geworden? Zudem würde ich gerne wissen in wie vielen Fällen in den letzten 10 Jahren gerichtliche Durchsuchungen von Bistümern angeordnet worden sind, da hier ja scheinbar Nachweise über Kindesmissbrauch vorliegen und von strafrechtlich relevantem Interesse sind.

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  • Datum
    29. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Fälle von Missbrau…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Missbrauch in der katholischen Kirche: hier Rolle der Staatsanwaltschaft [#216914]
Datum
29. März 2021 11:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Fälle von Missbrauch hat die katholische Kirche nach internem Bekanntwerden in den letzten 10 Jahren an die Staatswaltschaft übermittelt und in wie vielen Fällen von Missbrauch von Kindern durch die Kirche, ist die Staatsanwaltschaft anschließend tätig geworden? Zudem würde ich gerne wissen in wie vielen Fällen in den letzten 10 Jahren gerichtliche Durchsuchungen von Bistümern angeordnet worden sind, da hier ja scheinbar Nachweise über Kindesmissbrauch vorliegen und von strafrechtlich relevantem Interesse sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216914 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 226/2021 Sehr [geschwärzt], …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag - Missbrauch in der katholischen Kirche: hier Rolle der Staatsanwaltschaft [#216914]
Datum
8. April 2021 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 226/2021 Sehr [geschwärzt], zu dem mit nachstehender E-Mail vom 29. März 2021 von Ihnen erbetenen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen mit, dass dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine entsprechenden Informationen vorliegen. Die Durchführung von Strafverfahren obliegt in Deutschland, von wenigen - hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - den Ländern, die dem Bund gegenüber nicht berichtspflichtig sind. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]