Missbrauch Krankenärztlicher-Daten

die getroffenen verbindlichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen, deren Beträge sie ohne Einflussmöglichkeiten den Leistungsbeziehern zur Weiterreichung zurückhalten.

Nach Millionen-Strafzahlung für die AOK, die wegen "Weiterreichung/Kommerzialisierung von Kundendaten an u. a. Casinos" ist Ihre ungewollte Unterstützung von kriminellen Institutionen gewiss schon mit Maßnahmen belegt, möglicherweise die Weiterreichung durch Anderkonten gehemmt. Diese Informationen, Verträge etc. bitte ich zu übersenden in digitaler sowie postalischem Weg.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • Ein:e Follower:in
simona kirchner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die getroff…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
simona kirchner
Betreff
Missbrauch Krankenärztlicher-Daten [#195013]
Datum
12. August 2020 12:59
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die getroffenen verbindlichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen, deren Beträge sie ohne Einflussmöglichkeiten den Leistungsbeziehern zur Weiterreichung zurückhalten. Nach Millionen-Strafzahlung für die AOK, die wegen "Weiterreichung/Kommerzialisierung von Kundendaten an u. a. Casinos" ist Ihre ungewollte Unterstützung von kriminellen Institutionen gewiss schon mit Maßnahmen belegt, möglicherweise die Weiterreichung durch Anderkonten gehemmt. Diese Informationen, Verträge etc. bitte ich zu übersenden in digitaler sowie postalischem Weg.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen simona kirchner Anfragenr: 195013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195013/ Postanschrift simona kirchner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen simona kirchner
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-18/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte Frau Kirchner, auf Ihren Antrag auf Informati…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) hier: Missbrauch Krankenärztlicher-Daten [#195013]
Datum
18. August 2020 13:25
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-007-18/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte Frau Kirchner, auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 12.08.2020 hin teilen wir Ihnen im Rahmen von §§ 1 und 7 IFG mit, dass bei der Deutschen Rentenversicherung Bund amtliche Informationen zu den von Ihnen angegebenen Themenkomplexen nicht vorhanden sind. Kosten und Gebühren werden nicht erhoben (§ 10 IFG). Mit freundlichen Grüßen

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simona kirchner
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> ein solcher Themenkomplex sei nicht vor…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
simona kirchner
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) hier: Missbrauch Krankenärztlicher-Daten [#195013]
Datum
18. August 2020 15:21
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> ein solcher Themenkomplex sei nicht vorhanden, teilen Sie mit. Von der Anlage einer solchen aus Allgemeinwohl, Staatlichen Fürsorgepflicht oder ähnlichem heraus finden sich noch keine Absichten in Ihrem Schreiben. Welche Art, Zuständigkeit, ist für den Anstoß nötig, um kriminellen, korrupten oder ähnlichen Abläufen nachzugehen oder zu hemmen? Haben Rentenbezieher die Mglichkeit auf direktem Weg durch Überlassung der Krankenkassenbeiträge diese Vorgänge zu überwachen, nachzugehen, hemmen? Mit freundlichen Grüßen simona kirchner Anfragenr: 195013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195013/