Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit

Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen.

In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet.

Ich beantrage
1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in denen z.B. der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist.
2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten
Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und
3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2013
  • Frist
    6. Februar 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfberichte des…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
5. Januar 2013 08:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen. In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet. Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in denen z.B. der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist. 2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) aus der Antwort: 3. Klagen der Betroffenen gegen Jobcenter und/oder…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
21. Januar 2013
Status
Warte auf Antwort
437,3 KB
aus der Antwort: 3. Klagen der Betroffenen gegen Jobcenter und/oder Träger liegen dem BMF nicht vor. Eine Bekanntgabe der Aktenzeichen ist daher nicht möglich.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Sehr geehrte Frau Strecker, ich bedanke mich für Ihr Schreiben …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
25. Februar 2013 23:14
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Frau Strecker, ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 21.01.2013. Da das BFM jedoch nicht eigenständig in der Sache ermittelt und auf Informationen der einzelnen Zollfahndungsämter angewiesen ist und nicht umgekehrt, ist der Hinweis wenig geeignet, das Nicht-Vorhandensein von Informationen zu begründen. Glaubt man den Hinweisen einiger Internetforen, so wurden sehr wohl mehrfach Anzeigen gegen Träger illegaler Arbeitsgelegenheiten gestellt, die durchaus geeignet sind, ja geradezu dazu verpflichten, weiterführende Ermittlungen auszulösen. Für welche Verantwortungsbereiche dies zutrifft, wird zu prüfen sein. Wenn nach Aussage des Bundesrechnungshofes weit mehr als 50 % aller geprüften Arbeitsgelegenheiten von der Rechtslage nicht gedeckt sind und von Mitnahmeeffekten der Träger in Millionenhöhe geschrieben wird, dann ist das illegale Beschäftigung mit Gewinnerzielungsabsicht, Steuerhinterziehung und Wettbewerbsverzerrung. Von Behörden, die bereits Anzeigen gegen Leistungsberechtigte weit unter Hundert Euro Schaden verfolgen, muss erwartet werden können, dass auch gegen illegale Beschäftigung in der Tarnung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ermittelt und strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird. Vielleicht liegen Ihnen Zahlen vor, wie viele Verfahren durch Jobcenter gegen Leistungsberechtigte in dem jeweiligen Einzugsbereich dokumentiert sind. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr , ich werte Ihre E-Mail vom 25. Februar 2013 nicht als Widerspruch, sondern als Fragen auf me…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. März 2013
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr , ich werte Ihre E-Mail vom 25. Februar 2013 nicht als Widerspruch, sondern als Fragen auf meinen Bescheid vom 21. Januar 2013. Ihre Fragen berühren ausschließlich den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bzw. der Bundesagentur für Arbeit. Dem Bundesministerium der Finanzen liegen daher keine Informationen zu den von Ihnen angesprochenen Punkten vor.