Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen.
In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet.
Ich beantrage
1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist.
2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und
3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.
Ergebnis der Anfrage
Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main hätte als eigenverantwortliche Behörde Hinweisen auf eine kriminelle Masche nachgehen können, nach meiner Einschätzung sogar müssen.
Allein durch unverhältnismäßige Vergütung wurden im Märkischen Kreis innerhalb einiger Jahre ca. 15 Millionen Euro veruntreut. Diese geschätzte Summe wurde nie widerlegt.
Bei gründlicher Überprüfung der Rechtskonformität der Arbeitsgelegenheiten im Märkischen Kreis hätte sich die Summe vermutlich schnell verdoppelt.
http://www.beispielklagen.de/IFG008.html
Information nicht vorhanden
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Datum5. Januar 2013
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6. Februar 2013
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