Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit


Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen.

In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet.

Ich beantrage
1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist.
2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und
3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.

Ergebnis der Anfrage

Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main hätte als eigenverantwortliche Behörde Hinweisen auf eine kriminelle Masche nachgehen können, nach meiner Einschätzung sogar müssen.

Allein durch unverhältnismäßige Vergütung wurden im Märkischen Kreis innerhalb einiger Jahre ca. 15 Millionen Euro veruntreut. Diese geschätzte Summe wurde nie widerlegt.
Bei gründlicher Überprüfung der Rechtskonformität der Arbeitsgelegenheiten im Märkischen Kreis hätte sich die Summe vermutlich schnell verdoppelt.
http://www.beispielklagen.de/IFG008.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2013
  • Frist
    6. Februar 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfberichte de…
An Zollfahndungsamt Frankfurt am Main Details
Von
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Betreff
Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
5. Januar 2013 10:04
An
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen. In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet. Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist. 2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Zollfahndungsamt Frankfurt am Mai O 1000 B - 100 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Sie hatten mich und…
Von
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Betreff
Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
25. Januar 2013 08:49
Status
Warte auf Antwort
Zollfahndungsamt Frankfurt am Mai O 1000 B - 100 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Sie hatten mich und - wortgleich - weitere Dienststellen der Zollverwaltung sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Mail vom 05.01.2013 um Auskünfte zum Thema "Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit -" gebeten. Das BMF hat Ihnen mit Schreiben vom 21. Januar 2013 V B 5 - O 1319/13/10004 Dok. 2013/0049754 für die gesamte Zollverwaltung, also auch für mich, geantwortet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Weiler ------------------------------------------------------------------------- Zollfahndungsamt Frankfurt am Main Sachgebiet 100 - Organisation-Personal-Haushalt - Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt am Main Weiler, Günter, ZOAR Tel.: +49-69-50775-131 Fax: +49-69-50775-117 Email: <<E-Mailadresse>> Email: <<E-Mailadresse>> 1/5/2013 10:04 >>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen. In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet. Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist. 2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Weiler, die von Ihnen zitierte ausweichende Information ist falsch und rechtfertigt keine Fluc…
An Zollfahndungsamt Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
28. Januar 2013 23:03
An
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Status
Sehr geehrter Herr Weiler, die von Ihnen zitierte ausweichende Information ist falsch und rechtfertigt keine Flucht Ihrer Behörde in die Anonymität. Mir selbst liegt zumindest ein Aktenzeichen vor mit dem gegen einen Träger rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten ermittelt wird. Die Rede ist von Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Von einer Behörde, die bereits Anzeigen gegen Leistungsberechtigte weit unter Hundert Euro Schaden verfolgt, muss erwartet werden können, dass auch gegen illegale Beschäftigung in der Tarnung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ermittelt und strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird. Vielleicht können Sie Hilfsweise darlegen, wie viele Verfahren durch Jobcenter gegen Leistungsberechtigte in Ihrem Einzugsbereich dokumentiert sind. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, mit Email vom 25.01.2013 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass das Bundesminist…
Von
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Betreff
AW: Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
30. Januar 2013 09:32
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, mit Email vom 25.01.2013 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Ihnen mit Schreiben vom 21. Januar 2013 - V B 5 - O 1319/13/10004 Dok. 2013/0049754 - Ihre auch von mir erbetenen Auskünfte zum Thema "Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit" beantwortet hat. Ich bitte Sie deshalb sich unmittelbar an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Weiler ------------------------------------------------------------------------- Zollfahndungsamt Frankfurt am Main Sachgebiet 100 - Organisation-Personal-Haushalt - Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt am Main Weiler, Günter, ZOAR Tel.: +49-69-50775-131 Fax: +49-69-50775-117 Email: <<E-Mailadresse>> Email: <<E-Mailadresse>> 1/28/2013 11:03 >>> Sehr geehrter Herr Weiler, die von Ihnen zitierte ausweichende Information ist falsch und rechtfertigt keine Flucht Ihrer Behörde in die Anonymität. Mir selbst liegt zumindest ein Aktenzeichen vor mit dem gegen einen Träger rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten ermittelt wird. Die Rede ist von Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Von einer Behörde, die bereits Anzeigen gegen Leistungsberechtigte weit unter Hundert Euro Schaden verfolgt, muss erwartet werden können, dass auch gegen illegale Beschäftigung in der Tarnung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ermittelt und strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird. Vielleicht können Sie Hilfsweise darlegen, wie viele Verfahren durch Jobcenter gegen Leistungsberechtigte in Ihrem Einzugsbereich dokumentiert sind. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrter Herr Weiler, Ihren Hinweis auf das Bundesministerium der Finanzen habe ich zur Kenntnis genommen un…
An Zollfahndungsamt Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
24. Februar 2013 10:08
An
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Status
Sehr geehrter Herr Weiler, Ihren Hinweis auf das Bundesministerium der Finanzen habe ich zur Kenntnis genommen und werde dem folgen. Dennoch ist es Ihre Behörde, die für Ihren Zuständigkeitsbereich die Informationen aufbereitet und an die übergeordneten Ministerien, bzw Zollbehörde weiterleitet. Darum ist Ihre Antwort "Das BMF hat Ihnen mit Schreiben vom 21. Januar 2013 V B 5 - O 1319/13/10004 Dok. 2013/0049754 für die gesamte Zollverwaltung, also auch für mich, geantwortet." irreführend: Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, dass Sie für Ihren Verantwortungsbereich antworten. Es muss derzeit davon ausgegangen werden, dass das BMF kein Interesse an diesen Informationen hat und von daher keine Daten erfragt. Bevor ich mich der Möglichkeiten des Internet bediene und eigenständig nach Anzeigeerstattern recherchiere, bitte ich Sie noch einmal, um die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>