Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit

Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen.

In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet.

Ich beantrage
1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist.
2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und
3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.

Antwort verspätet

  • Datum
    6. Januar 2013
  • Frist
    7. Februar 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfberichte des…
An Zollfahndungsamt Dresden Details
Von
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Betreff
Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
6. Januar 2013 01:59
An
Zollfahndungsamt Dresden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen. In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet. Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist. 2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zollfahndungsamt Dresden
Ihr Antrag per E-Mail vom 06. Januar 2013 beim Zollfahndungsamt Dresden Sehr geehrter Herr , Bezugsantrag …
Von
Zollfahndungsamt Dresden
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 06. Januar 2013 beim Zollfahndungsamt Dresden
Datum
14. Januar 2013
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr , Bezugsantrag erreichte das Zollfahndungsamt Dresden am 06. Januar 2013. Am 07. Januar 2012 erfolgte zuständigkeitshalber eine Abgabe des Antrags an das Hauptzollamt Dresden, wo sich der Vorgang nunmehr in Bearbeitung findet. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Zollfahndungsamt Dresden
Antrag auf Auskunft nach dem IFG Sehr geehrter Herr XXX , Sie hatten mich und -wortgleich- weitere Dienststelle…
Von
Zollfahndungsamt Dresden
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem IFG
Datum
1. Februar 2013
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr XXX , Sie hatten mich und -wortgleich- weitere Dienststellen der Zollverwaltung sowie dasBundesministerium der Finanzen (BMF) mit E-Mail vom 06. Januar 2013 um Auskünfte zumThema „Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierle Schwarzarbeitgebeten. Das BMF hat Ihnen mit Schreiben vom 21. Januar 2013 V B 5 - D 1319113/10004Dok. 2013/0049754 für die gesamte Zollverwaltung, also auch für mich, geantwortet Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag auf Auskunft nach dem IFG Sehr geehrte Frau Boehme, ich bedanke mich für Ihren Hinweis auf das Schrei…
An Zollfahndungsamt Dresden Details
Von
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Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach dem IFG
Datum
25. Februar 2013 22:40
An
Zollfahndungsamt Dresden
Status
Sehr geehrte Frau Boehme, ich bedanke mich für Ihren Hinweis auf das Schreiben des Finanzministeriums der Finanzen vom 21.01.2013. Da das BFM allerdings nicht eigenständig in der Sache ermittelt und auf Informationen Ihrer Behörde angewiesen ist und nicht umgekehrt, ist der Hinweis wenig geeignet, das Nicht-Vorhandensein von Informationen zu begründen. Glaubt man den Hinweisen einiger Internetforen, so wurden mehrfach Anzeigen gegen Träger illegaler Arbeitsgelegenheiten gestellt, die durchaus geeignet sind, weiterführende Ermittlungen auszulösen. Ob dies auch für Ihren Verantwortungsbereich zutrifft, wird zu prüfen sein. Wenn nach Aussage des Bundesrechnungshofes weit mehr als 50 % aller geprüften Arbeitsgelegenheiten von der Rechtslage nicht gedeckt sind und von Mitnahmeeffekten der Träger in Millionenhöhe geschrieben wird, dann ist das illegale Beschäftigung mit Gewinnerzielungsabsicht, Steuerhinterziehung und Wettbewerbsverzerrung. Von einer Behörde, die bereits Anzeigen gegen Leistungsberechtigte weit unter Hundert Euro Schaden verfolgt, muss erwartet werden können, dass auch gegen illegale Beschäftigung in der Tarnung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ermittelt und strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird. Vielleicht können Sie Hilfsweise darlegen, wie viele Verfahren durch Jobcenter gegen Leistungsberechtigte in Ihrem Einzugsbereich dokumentiert sind. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>