Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit

Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen.

In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet.

Ich beantrage
1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist.
2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und
3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.

Antwort verspätet

  • Datum
    6. Januar 2013
  • Frist
    7. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfberichte des…
An Zollfahndungsamt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
6. Januar 2013 02:02
An
Zollfahndungsamt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen. In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet. Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist. 2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zollfahndungsamt Stuttgart
Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer…
Von
Zollfahndungsamt Stuttgart
Betreff
Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
7. Januar 2013 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich leite ihr Schreiben zuständigkeitshalber an das Hauptzollamt Stuttgart, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) weiter. Die e-Mailadresse lautet <<E-Mailadresse>> Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schäffler, TB 1/6/2013 2:02 >>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen. In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet. Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist. 2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klagen gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Zollfahndungsamt Stuttgart
Anfrage nach dem lnformationsfreiheitsgesetz; Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - vonJobcentem legalisierte Schwarzarbeit
Von
Zollfahndungsamt Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem lnformationsfreiheitsgesetz; Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - vonJobcentem legalisierte Schwarzarbeit
Datum
28. Januar 2013
Status
Warte auf Antwort
Zollfahndungsamt Stuttgart
Anfrage Informaionsfreiheitsgesetz ------------------------------------------------------------------------ Haup…
Von
Zollfahndungsamt Stuttgart
Betreff
Anfrage Informaionsfreiheitsgesetz
Datum
28. Januar 2013 11:49
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
96,7 KB
------------------------------------------------------------------------ Hauptzollamt Stuttgart - Poststelle - Hausanschrift: Hackstraße 85, 70190 Stuttgart Postanschrift: Postfach 13 10 61 , 70068 Stuttgart Telefon: 0711 922-2212 (Zentrale: -0) Telefax: 0711 922-2209 E-Mail: <<E-Mailadresse>> www.zoll.de ------------------------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Seemann, die von Ihnen zitierte ausweichende Informat…
An Zollfahndungsamt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. Januar 2013 23:01
An
Zollfahndungsamt Stuttgart
Status
Sehr geehrter Herr Seemann, die von Ihnen zitierte ausweichende Information ist falsch und rechtfertigt keine Flucht Ihrer Behörde in die Anonymität. Mir selbst liegt zumindest ein Aktenzeichen vor mit dem gegen einen Träger rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten ermittelt wird. Die Rede ist von Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Von einer Behörde, die bereits Anzeigen gegen Leistungsberechtigte weit unter Hundert Euro Schaden verfolgt, muss erwartet werden können, dass auch gegen illegale Beschäftigung in der Tarnung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ermittelt und strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird. Vielleicht können Sie Hilfsweise darlegen, wie viele Verfahren durch Jobcenter gegen Leistungsberechtigte in Ihrem Einzugsbereich dokumentiert sind. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Zollfahndungsamt Stuttgart
Antw: AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich habe Ihre eMail zuständigk…
Von
Zollfahndungsamt Stuttgart
Betreff
Antw: AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
29. Januar 2013 08:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich habe Ihre eMail zuständigkeitshalber an das Hauptzollamt Stuttgart weitergeleitet. Beim Hauptzollamt Stuttgart gibt es die Abteilung FKS, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Sie erreichen das Hauptzollamt Stuttgart unter der Ruf-Nr.: 0711/9220 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schäffler, TB 1/28/2013 11:01 >>> Sehr geehrter Herr Seemann, die von Ihnen zitierte ausweichende Information ist falsch und rechtfertigt keine Flucht Ihrer Behörde in die Anonymität. Mir selbst liegt zumindest ein Aktenzeichen vor mit dem gegen einen Träger rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten ermittelt wird. Die Rede ist von Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Von einer Behörde, die bereits Anzeigen gegen Leistungsberechtigte weit unter Hundert Euro Schaden verfolgt, muss erwartet werden können, dass auch gegen illegale Beschäftigung in der Tarnung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ermittelt und strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird. Vielleicht können Sie Hilfsweise darlegen, wie viele Verfahren durch Jobcenter gegen Leistungsberechtigte in Ihrem Einzugsbereich dokumentiert sind. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>