Missbrauch von Personalausweisen, auch im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen
Informationen und Dokumente oder direkte Verweise zu diesen, aus denen die Beantwortung folgender Fragen hervorgeht:
1.)
Wie viele Fälle von Fälschungen von Personalausweisen sind Ihnen bekannt geworden? Ich bitte, sofern vorhanden, um Nennung der absoluten Zahlen pro Jahr für die letzten 10 Jahre.
2.)
Wie viele Fälle mißbräuchlicher Nutzung von Personalausweisen sind Ihnen bekannt geworden? Ich bitte, sofern vorhanden, um Nennung der absoluten Zahlen pro Jahr für die letzten 10 Jahre.
3.)
Wie viele Fälle von an das BKA herangetragene Auskunftsersuchen über persönliche Daten in Ihrem Amt (zum Beispiel im Rahmen des § 12 Absatz 5 BKAG, § 10 Absatz 2 ATDG oder § 19 BDSG) sind Ihnen bekannt, in denen jemand unzulässigerweise im Namen eines/einer anderen ein solches bei Ihnen angefragt hat? Bitte beziehen Sie diese Frage ebenfalls auf die letzten 10 Jahre, sofern möglich.
4.)
In welcher Richtlinie oder Vorgabe ist geregelt, dass bei Auskunftsersuchen wie eben beschrieben der Nachweis des Auskunftsersuchenden mittels beglaubigter oder polizeilich bestätigter Personalausweiskopie zu erfolgen hat? Welches sind die Gründe für diese Regelung und seit wann wird diese angewendet?
Bitte beachten Sie:
Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, für die das nicht zutrifft.
Vielen Dank.
Information nicht vorhanden
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Datum2. Juli 2013
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3. August 2013
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