Missbräuchliche private Nutzung dienstlicher Datenbanken durch Mitarbeitende

Anfrage an: Bundeskriminalamt

1.) Laut [1] nutzt das Bundeskriminalamt folgende IT-Systeme: INPOL-neu und VBS. Ist diese Aufzählung noch aktuell? Falls diese Aufzählung nicht mehr aktuell ist, möchte ich Sie bitten, mir die aktuell verwendeten IT-Systeme zu nennen.

2.) Wie viele Fälle von missbräuchlicher privater Nutzung der IT-Systeme/Datenbanken durch Mitarbeitende wurden dem Bundeskriminalamt bzw. der entsprechenden Innenrevisionsabteilung in den Jahren 2011 bis 2016 bekannt? Bitte geben Sie die Fallzahl für jedes Jahr entsprechend einzeln an.

3.) Bitte schlüsseln Sie die Gesamtzahl der Fälle weiter auf mit Bezug auf den Ausgang (z. B. Einstellung des Verfahrens, Versetzung).

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Polizei-IT-Anwendungen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. November 2016
  • Frist
    9. Dezember 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Laut [1] nut…
An Bundeskriminalamt Details
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Betreff
Missbräuchliche private Nutzung dienstlicher Datenbanken durch Mitarbeitende [#18975]
Datum
6. November 2016 22:35
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Laut [1] nutzt das Bundeskriminalamt folgende IT-Systeme: INPOL-neu und VBS. Ist diese Aufzählung noch aktuell? Falls diese Aufzählung nicht mehr aktuell ist, möchte ich Sie bitten, mir die aktuell verwendeten IT-Systeme zu nennen. 2.) Wie viele Fälle von missbräuchlicher privater Nutzung der IT-Systeme/Datenbanken durch Mitarbeitende wurden dem Bundeskriminalamt bzw. der entsprechenden Innenrevisionsabteilung in den Jahren 2011 bis 2016 bekannt? Bitte geben Sie die Fallzahl für jedes Jahr entsprechend einzeln an. 3.) Bitte schlüsseln Sie die Gesamtzahl der Fälle weiter auf mit Bezug auf den Ausgang (z. B. Einstellung des Verfahrens, Versetzung). [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Polizei-IT-Anwendungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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