Missbräuchliche Strafanzeigen von Tierrechtsorganisationen als "Öffentlichkeitsarbeit"

in unserem Rechtsstaat hat jeder Bürger die Möglichkeit bei dem Verdacht des Vorliegens einer strafbaren Handlung Strafanzeige bzw. Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder örtlichen Polizeidienststelle zu stellen. Dies ist ein hohes Gut, welches vor Mißbrauch geschützt werden muss.

Immer häufiger wurden in der Vergangenheit Anzeigen wegen angeblicher Tierschutzvergehen von Angelvereinen, zoologischen Gärten sowie Vernachlässigung von Brandschutzvorschriften von Landwirten bei Stallbränden seitens der Spendensammelorganisation Peta und ähnlicher „Vereinigungen“ erstattet. Insbesondere die aufwändige mediale Begleitung der Anzeigen seitens vorgenannter Organisationen legt den Schluss nahe, dass hier das Mittel der Starfanzeige als kostenlose PR missbraucht wird um in den Medien präsent zu bleiben, denn im Falle einer Einstellung des Verfahren werden dem Anzeigenerstatter keinerlei Kosten auferlegt, noch hat dieser irgendwelche Konsequenzen zu befürchten.

Ich möchte Sie daher um die folgende Auskunft bitten:

1. Wie viele Strafanzeigen wurden seit 2013 seitens Peta, Soko Tierschutz, Deutsches Tierschutzbüro und vergleichbaren Organisationen bei den Staatsanwaltschaften bundesweit gestellt, gegen Landwirte, zoologische Gärten, Angelvereine, Jäger, sowie jagende oder angelnde Einzelpersonen wegen dem Verdacht des angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz oder vergleichbare Straftatbestände.
2. Wie viele dieser Anzeigen (absolut und prozentual) wurden mangels Anfangstatverdacht eingestellt
3. In wie vielen Fällen kam es zu einem Ermittlungsverfahren mit anschließendem Prozess (absolut und prozentual)
4. In wie vielen Fällen in denen es zu einem Prozess kam, wurde der Beschuldigte verurteilt?
5. Beziffern Sie bitte die gesamten aufgelaufenen Kosten aller gestellten Strafanzeigen und wie viele Prozesskosten wurden durch rechtskräftig verurteilte Angeklagte letztlich gezahlt.
6. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Mißbrauch von Strafanzeigen als billige PR in der Zukunft zu unterbinden und wenn ja, mit welchen Folgen für den Antragsteller der Strafanzeigen?
Ich würde Sie bitten, mir die Informationen binnen 8 Wochen zur Verfügung zu stellen

Freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2018
  • Frist
    4. September 2018
  • 0 Follower:innen
Thomas Züchner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in unserem Recht…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Thomas Züchner
Betreff
Missbräuchliche Strafanzeigen von Tierrechtsorganisationen als "Öffentlichkeitsarbeit" [#32599]
Datum
3. August 2018 19:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in unserem Rechtsstaat hat jeder Bürger die Möglichkeit bei dem Verdacht des Vorliegens einer strafbaren Handlung Strafanzeige bzw. Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder örtlichen Polizeidienststelle zu stellen. Dies ist ein hohes Gut, welches vor Mißbrauch geschützt werden muss. Immer häufiger wurden in der Vergangenheit Anzeigen wegen angeblicher Tierschutzvergehen von Angelvereinen, zoologischen Gärten sowie Vernachlässigung von Brandschutzvorschriften von Landwirten bei Stallbränden seitens der Spendensammelorganisation Peta und ähnlicher „Vereinigungen“ erstattet. Insbesondere die aufwändige mediale Begleitung der Anzeigen seitens vorgenannter Organisationen legt den Schluss nahe, dass hier das Mittel der Starfanzeige als kostenlose PR missbraucht wird um in den Medien präsent zu bleiben, denn im Falle einer Einstellung des Verfahren werden dem Anzeigenerstatter keinerlei Kosten auferlegt, noch hat dieser irgendwelche Konsequenzen zu befürchten. Ich möchte Sie daher um die folgende Auskunft bitten: 1. Wie viele Strafanzeigen wurden seit 2013 seitens Peta, Soko Tierschutz, Deutsches Tierschutzbüro und vergleichbaren Organisationen bei den Staatsanwaltschaften bundesweit gestellt, gegen Landwirte, zoologische Gärten, Angelvereine, Jäger, sowie jagende oder angelnde Einzelpersonen wegen dem Verdacht des angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz oder vergleichbare Straftatbestände. 2. Wie viele dieser Anzeigen (absolut und prozentual) wurden mangels Anfangstatverdacht eingestellt 3. In wie vielen Fällen kam es zu einem Ermittlungsverfahren mit anschließendem Prozess (absolut und prozentual) 4. In wie vielen Fällen in denen es zu einem Prozess kam, wurde der Beschuldigte verurteilt? 5. Beziffern Sie bitte die gesamten aufgelaufenen Kosten aller gestellten Strafanzeigen und wie viele Prozesskosten wurden durch rechtskräftig verurteilte Angeklagte letztlich gezahlt. 6. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Mißbrauch von Strafanzeigen als billige PR in der Zukunft zu unterbinden und wenn ja, mit welchen Folgen für den Antragsteller der Strafanzeigen? Ich würde Sie bitten, mir die Informationen binnen 8 Wochen zur Verfügung zu stellen Freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Züchner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Züchner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Züchner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6 II - Z3 694/2018 Sehr geehrter Herr Zü…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. August 2018 - Missbräuchliche Strafanzeigen von Tierrechtsorganisationen als "Öffentlichkeitsarbeit" [#32599]
Datum
17. August 2018 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6 II - Z3 694/2018 Sehr geehrter Herr Züchner, zu Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 3. August 2018 zu missbräuchlichen Strafanzeigen von Tierrechtsorganisationen als "Öffentlichkeitsarbeit" liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz keine Informationen vor (Fragen 1 bis 5). Ihre Frage 6 zielt nicht auf amtliche Informationen ab und unterfällt damit nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen