Missbräuchliche Strafanzeigen von Tierrechtsorganisationen als "Öffentlichkeitsarbeit"
in unserem Rechtsstaat hat jeder Bürger die Möglichkeit bei dem Verdacht des Vorliegens einer strafbaren Handlung Strafanzeige bzw. Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder örtlichen Polizeidienststelle zu stellen. Dies ist ein hohes Gut, welches vor Mißbrauch geschützt werden muss.
Immer häufiger wurden in der Vergangenheit Anzeigen wegen angeblicher Tierschutzvergehen von Angelvereinen, zoologischen Gärten sowie Vernachlässigung von Brandschutzvorschriften von Landwirten bei Stallbränden seitens der Spendensammelorganisation Peta und ähnlicher „Vereinigungen“ erstattet. Insbesondere die aufwändige mediale Begleitung der Anzeigen seitens vorgenannter Organisationen legt den Schluss nahe, dass hier das Mittel der Starfanzeige als kostenlose PR missbraucht wird um in den Medien präsent zu bleiben, denn im Falle einer Einstellung des Verfahren werden dem Anzeigenerstatter keinerlei Kosten auferlegt, noch hat dieser irgendwelche Konsequenzen zu befürchten.
Ich möchte Sie daher um die folgende Auskunft bitten:
1. Wie viele Strafanzeigen wurden seit 2013 seitens Peta, Soko Tierschutz, Deutsches Tierschutzbüro und vergleichbaren Organisationen bei den Staatsanwaltschaften bundesweit gestellt, gegen Landwirte, zoologische Gärten, Angelvereine, Jäger, sowie jagende oder angelnde Einzelpersonen wegen dem Verdacht des angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz oder vergleichbare Straftatbestände.
2. Wie viele dieser Anzeigen (absolut und prozentual) wurden mangels Anfangstatverdacht eingestellt
3. In wie vielen Fällen kam es zu einem Ermittlungsverfahren mit anschließendem Prozess (absolut und prozentual)
4. In wie vielen Fällen in denen es zu einem Prozess kam, wurde der Beschuldigte verurteilt?
5. Beziffern Sie bitte die gesamten aufgelaufenen Kosten aller gestellten Strafanzeigen und wie viele Prozesskosten wurden durch rechtskräftig verurteilte Angeklagte letztlich gezahlt.
6. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Mißbrauch von Strafanzeigen als billige PR in der Zukunft zu unterbinden und wenn ja, mit welchen Folgen für den Antragsteller der Strafanzeigen?
Ich würde Sie bitten, mir die Informationen binnen 8 Wochen zur Verfügung zu stellen
Freundliche Grüße
Anfrage erfolgreich
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Datum3. August 2018
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4. September 2018
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