Sehr [geschwärzt],
Sie haben mit Nachricht vom 29. September 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30503) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
- Eine Liste der für die Versendung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2021 beauftragten Postunternehmen
- Jeweils aufgeschlüsselt nach Postunternehmen:
--- Die Anzahl der für die Bundestagswahl 2021 versendeten Briefwahlunterlagen
--- Die für den Versand entstandenen Kosten
--- Die Anzahl der Rückmeldungen von Wähler:innen, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben
--- Die Anzahl der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen von Wähler:innen bzgl. nicht erhaltener Briefwahlunterlagen
--- Die Anzahl der positiv bzw. negativ entschiedenen eidesstattlichen Versicherungen
--- Die Anzahl der tatsächlich eingegangenen ausgefüllten Briefwahlunterlagen
Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit dem Bereich des Bundeswahlleiters das Folgende mit:
Leider liegen uns die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vor.
Im Einzelnen:
- Eine Liste der für die Versendung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2021 beauftragten Postunternehmen:
Diese liegt uns nicht vor. Der Beschaffungsprozess fällt in die Zuständigkeit der Kreiswahlleitungen, soweit nicht der Landeswahlleiter diese übernimmt.
Jeweils aufgeschlüsselt nach Postunternehmen:
--- Die Anzahl der für die Bundestagswahl 2021 versendeten Briefwahlunterlagen:
Liegt uns nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach Postunternehmen kann nicht erfolgen.
Im Dezember kann nach Erstellung der Wahlbezirksstatistik nur allgemein mitgeteilt werden, wie viele Sperrvermerke im Wählerverzeichnis eingetragen waren, also wie viele Wahlscheine beantragt wurden.
--- Die für den Versand entstandenen Kosten:
Liegt uns nicht vor. Zuständig für die Kostenerstattung ist das Bundesministerium des Inneren (BMI).
--- Die Anzahl der Rückmeldungen von Wähler:innen, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben:
Liegt uns nicht vor. Diese Information kann bei den Gemeindebehörden erfragt werden.
--- Die Anzahl der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen von Wähler:innen bzgl. nicht erhaltener Briefwahlunterlagen:
Liegt uns nicht vor.
--- Die Anzahl der positiv bzw. negativ entschiedenen eidesstattlichen Versicherungen:
Liegt uns nicht vor.
--- Die Anzahl der tatsächlich eingegangenen ausgefüllten Briefwahlunterlagen:
Liegt uns nicht vor. Diese Information wird erst im Rahmen der Wahlbezirksstatistik (voraussichtlich im Dezember) vorliegen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: [geschwärzt]
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die angefragten Informationen nicht zur Verfügung stellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
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