Misslungene Zustellungen von Briefwahlunterlagen und Rückläuferquote

Anfrage an: Bundeswahlleiter

- Eine Liste der für die Versendung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2021 beauftragten Postunternehmen
- Jeweils aufgeschlüsselt nach Postunternehmen:
--- Die Anzahl der für die Bundestagswahl 2021 versendeten Briefwahlunterlagen
--- Die für den Versand entstandenen Kosten
--- Die Anzahl der Rückmeldungen von Wähler:innen, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben
--- Die Anzahl der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen von Wähler:innen bzgl. nicht erhaltener Briefwahlunterlagen
--- Die Anzahl der positiv bzw. negativ entschiedenen eidesstattlichen Versicherungen
--- Die Anzahl der tatsächlich eingegangenen ausgefüllten Briefwahlunterlagen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Liste der …
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Misslungene Zustellungen von Briefwahlunterlagen und Rückläuferquote [#230168]
Datum
29. September 2021 14:38
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Liste der für die Versendung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2021 beauftragten Postunternehmen - Jeweils aufgeschlüsselt nach Postunternehmen: --- Die Anzahl der für die Bundestagswahl 2021 versendeten Briefwahlunterlagen --- Die für den Versand entstandenen Kosten --- Die Anzahl der Rückmeldungen von Wähler:innen, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben --- Die Anzahl der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen von Wähler:innen bzgl. nicht erhaltener Briefwahlunterlagen --- Die Anzahl der positiv bzw. negativ entschiedenen eidesstattlichen Versicherungen --- Die Anzahl der tatsächlich eingegangenen ausgefüllten Briefwahlunterlagen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230168/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29. Septe…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung: Misslungene Zustellungen von Briefwahlunterlagen und Rückläuferquote (Az.: A34/1010001001-IF30503)
Datum
29. September 2021 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29. September 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30503 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
Sehr [geschwärzt], Sie haben mit Nachricht vom 29. September 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30503) eine Anfrag…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid 503: Misslungene Zustellungen von Briefwahlunterlagen und Rückläuferquote [#230168]
Datum
15. Oktober 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Sie haben mit Nachricht vom 29. September 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30503) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: - Eine Liste der für die Versendung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2021 beauftragten Postunternehmen - Jeweils aufgeschlüsselt nach Postunternehmen: --- Die Anzahl der für die Bundestagswahl 2021 versendeten Briefwahlunterlagen --- Die für den Versand entstandenen Kosten --- Die Anzahl der Rückmeldungen von Wähler:innen, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben --- Die Anzahl der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen von Wähler:innen bzgl. nicht erhaltener Briefwahlunterlagen --- Die Anzahl der positiv bzw. negativ entschiedenen eidesstattlichen Versicherungen --- Die Anzahl der tatsächlich eingegangenen ausgefüllten Briefwahlunterlagen Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit dem Bereich des Bundeswahlleiters das Folgende mit: Leider liegen uns die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vor. Im Einzelnen: - Eine Liste der für die Versendung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2021 beauftragten Postunternehmen: Diese liegt uns nicht vor. Der Beschaffungsprozess fällt in die Zuständigkeit der Kreiswahlleitungen, soweit nicht der Landeswahlleiter diese übernimmt. Jeweils aufgeschlüsselt nach Postunternehmen: --- Die Anzahl der für die Bundestagswahl 2021 versendeten Briefwahlunterlagen: Liegt uns nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach Postunternehmen kann nicht erfolgen. Im Dezember kann nach Erstellung der Wahlbezirksstatistik nur allgemein mitgeteilt werden, wie viele Sperrvermerke im Wählerverzeichnis eingetragen waren, also wie viele Wahlscheine beantragt wurden. --- Die für den Versand entstandenen Kosten: Liegt uns nicht vor. Zuständig für die Kostenerstattung ist das Bundesministerium des Inneren (BMI). --- Die Anzahl der Rückmeldungen von Wähler:innen, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben: Liegt uns nicht vor. Diese Information kann bei den Gemeindebehörden erfragt werden. --- Die Anzahl der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen von Wähler:innen bzgl. nicht erhaltener Briefwahlunterlagen: Liegt uns nicht vor. --- Die Anzahl der positiv bzw. negativ entschiedenen eidesstattlichen Versicherungen: Liegt uns nicht vor. --- Die Anzahl der tatsächlich eingegangenen ausgefüllten Briefwahlunterlagen: Liegt uns nicht vor. Diese Information wird erst im Rahmen der Wahlbezirksstatistik (voraussichtlich im Dezember) vorliegen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: [geschwärzt] Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die angefragten Informationen nicht zur Verfügung stellen zu können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]