Mistelbefall
Ich hatte im Mängelmelder mehrfach auf starken Mistelbefall von Bäumen hingewiesen - 2075-2022 / 2375-2022 / 13791-2023.
In den Meldungen aus 2022 wird ausgeführt, dass das Anliegen intern weitergeleitet wird an: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda - Untere Naturschutzbehörde. Der Bearbeitungsstand könne jedoch im Mängelmelder nicht festgehalten werden.
In der Meldung aus 2023 wird ausgeführt, dass das "Anliegen einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude betrifft, welches rechtlich nicht zur Stadtverwaltung gehört (z. B. Grundstücke von privaten Personen, Gewerbebetrieben, der Universität bzw. weitere Landes- oder Bundeseinrichtung, Deutsche Bahn, Stadtwerke Bonn). Die Stadtverwaltung darf auf diesen Flächen aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden und kann daher in diesem Fall leider nicht weiterhelfen. Sofern Anliegerpflichten bestehen, leiten wir Ihren Beitrag intern weiter, es wird dann Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen."
Es bestehen Anliegerpflichten lt. Baumsatzung, daher teilen Sie mir bitte mit,
- an welches Amt die Vorgänge weitergeleitet wurden
- welche Aktivitäten bzgl. der Anliegerpflichten von seiten des zuständigen Amtes erfolgt sind und
- wie der aktuelle Bearbeitungsstand der o.g. Meldungen im Mängelmelder ist.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. Januar 2024
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24. Februar 2024
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