Mistelbefall

Ich hatte im Mängelmelder mehrfach auf starken Mistelbefall von Bäumen hingewiesen - 2075-2022 / 2375-2022 / 13791-2023.

In den Meldungen aus 2022 wird ausgeführt, dass das Anliegen intern weitergeleitet wird an: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda - Untere Naturschutzbehörde. Der Bearbeitungsstand könne jedoch im Mängelmelder nicht festgehalten werden.

In der Meldung aus 2023 wird ausgeführt, dass das "Anliegen einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude betrifft, welches rechtlich nicht zur Stadtverwaltung gehört (z. B. Grundstücke von privaten Personen, Gewerbebetrieben, der Universität bzw. weitere Landes- oder Bundeseinrichtung, Deutsche Bahn, Stadtwerke Bonn). Die Stadtverwaltung darf auf diesen Flächen aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden und kann daher in diesem Fall leider nicht weiterhelfen. Sofern Anliegerpflichten bestehen, leiten wir Ihren Beitrag intern weiter, es wird dann Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen."

Es bestehen Anliegerpflichten lt. Baumsatzung, daher teilen Sie mir bitte mit,
- an welches Amt die Vorgänge weitergeleitet wurden
- welche Aktivitäten bzgl. der Anliegerpflichten von seiten des zuständigen Amtes erfolgt sind und
- wie der aktuelle Bearbeitungsstand der o.g. Meldungen im Mängelmelder ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mistelbefall [#297924]
Datum
21. Januar 2024 17:19
An
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hatte im Mängelmelder mehrfach auf starken Mistelbefall von Bäumen hingewiesen - 2075-2022 / 2375-2022 / 13791-2023. In den Meldungen aus 2022 wird ausgeführt, dass das Anliegen intern weitergeleitet wird an: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda - Untere Naturschutzbehörde. Der Bearbeitungsstand könne jedoch im Mängelmelder nicht festgehalten werden. In der Meldung aus 2023 wird ausgeführt, dass das "Anliegen einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude betrifft, welches rechtlich nicht zur Stadtverwaltung gehört (z. B. Grundstücke von privaten Personen, Gewerbebetrieben, der Universität bzw. weitere Landes- oder Bundeseinrichtung, Deutsche Bahn, Stadtwerke Bonn). Die Stadtverwaltung darf auf diesen Flächen aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden und kann daher in diesem Fall leider nicht weiterhelfen. Sofern Anliegerpflichten bestehen, leiten wir Ihren Beitrag intern weiter, es wird dann Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen." Es bestehen Anliegerpflichten lt. Baumsatzung, daher teilen Sie mir bitte mit, - an welches Amt die Vorgänge weitergeleitet wurden - welche Aktivitäten bzgl. der Anliegerpflichten von seiten des zuständigen Amtes erfolgt sind und - wie der aktuelle Bearbeitungsstand der o.g. Meldungen im Mängelmelder ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297924/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
Baum Hausdorffstraße 244, 53129 Bonn
Von
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
Via
Briefpost
Betreff
Baum Hausdorffstraße 244, 53129 Bonn
Datum
15. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
745,4 KB
<< Anfragesteller:in >>
Baum Hausdorffstraße 244, 53129 Bonn
An Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Baum Hausdorffstraße 244, 53129 Bonn
Datum
16. Februar 2024
An
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
Status
659,4 KB

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AW: Baum Hausdorffstraße 244, 53129 Bonn [#297924]
Guten Tag, leider haben Sie sich erst durch meine Informations…
An Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baum Hausdorffstraße 244, 53129 Bonn [#297924]
Datum
26. Februar 2024 15:56
An
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider haben Sie sich erst durch meine Informationsfreiheitsanfrage „Mistelbefall“ vom 21.01.2024 (#297924) zu einer Antwort auf meine Mail vom 04.01.2024 bewegen lassen. Ihre Antwort in Ihrer Mail vom 15.02.2024 deute ich dahingehend, dass die Stadt Bonn keinen Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufnimmt, wie im Mängelmelder behauptet. Meine Anfrage sehe ich damit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>