Mit BKA abgestimmter Prüfbericht zur "Pegasus"-Software

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

den im Beitrag (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/spionagesoftware-nso-bka-103.html) erwähnten Prüfbericht zur "Pegasus"-Software, der vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellt worden ist und laut Presseberichterstattung (s.o.) dem BSI als "die für IT-Sicherheit zuständige Behörde übermittelt" worden ist. Darüber hinaus die Dokumente zur Leistungsbeschreibung der Prüfung, Informationen zu den Kosten sowie die Kommunikation von BSI mit BKamt und BMI bzgl. des Prüfberichts. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den im Beitrag (https://w…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mit BKA abgestimmter Prüfbericht zur "Pegasus"-Software [#228009]
Datum
8. September 2021 14:58
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den im Beitrag (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/spionagesoftware-nso-bka-103.html) erwähnten Prüfbericht zur "Pegasus"-Software, der vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellt worden ist und laut Presseberichterstattung (s.o.) dem BSI als "die für IT-Sicherheit zuständige Behörde übermittelt" worden ist. Darüber hinaus die Dokumente zur Leistungsbeschreibung der Prüfung, Informationen zu den Kosten sowie die Kommunikation von BSI mit BKamt und BMI bzgl. des Prüfberichts. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228009/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informa…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Mit BKA abgestimmter Prüfbericht zur "Pegasus"-Software [#228009]
Datum
24. September 2021 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf dem Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, besagten Bescheid könnten Sie gerne an folgende Email-Adresse versenden: <<E…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mit BKA abgestimmter Prüfbericht zur "Pegasus"-Software [#228009]
Datum
24. September 2021 15:18
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besagten Bescheid könnten Sie gerne an folgende Email-Adresse versenden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228009/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird sic…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Mit BKA abgestimmter Prüfbericht zur "Pegasus"-Software [#228009]
Datum
8. Oktober 2021 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird sich etwas verzögern. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
21. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen