Mit COVID-19 infiziert Lehrkräfte
Eine Auflistung aller seit dem 1.3.20. mit COVID-19 infizierten Lehrkräfte in Baden-Württemberg. Mit dieser Anfrage wurde ich bereits vom Kultusministerium Baden-Württemberg an sie verwiesen. Ich hoffe, das sie mir weiterhelfen können.
Antwort verspätet
Warte auf Antwort
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Datum17. Dezember 2020
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19. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung a…
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Mit COVID-19 infiziert Lehrkräfte [#206706]
- Datum
- 17. Dezember 2020 13:35
- An
- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller seit dem 1.3.20. mit COVID-19 infizierten Lehrkräfte in Baden-Württemberg. Mit dieser Anfrage wurde ich bereits vom Kultusministerium Baden-Württemberg an sie verwiesen. Ich hoffe, das sie mir weiterhelfen können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 206706
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/206706/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
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<< Adresse entfernt >>
<<E-Mail-Adresse>>
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Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihre LIFG-Anfrage vom 17. Dezember 2020 haben wir erhalten.
Ihre Anfrage fällt nich…
- Von
- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
- Betreff
- AW: Mit COVID-19 infiziert Lehrkräfte [#206706]
- Datum
- 18. Dezember 2020 11:12
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihre LIFG-Anfrage vom 17. Dezember 2020 haben wir erhalten.
Ihre Anfrage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums. Für Lehrkräfte in Baden-Württemberg ist das Kultusministerium zuständig. Da dieses jedoch bereits Ihre Anfrage abgelehnt hat, verweisen wir Sie auf das Sozialministerium, als übergeordnete Behörde für die Landesgesundheitsämter.
Die E-Mail-Adresse des Sozialministeriums lautet: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen
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