Mit vollständiger Impfung eingereist. Automatische befreiung von quarantäne ,

Mein Vater ist vorgestern bei mir angekommen ( aus Polen ). Er hat Attest über vollständige Corona Impfung ( EU zugelassen, auf Englisch). Auch einen Corona Test hat er bei Einreise gemacht ( negativ). Darf er jetzt die Wohnung verlassen oder muss er erstmal etwas beantragen ?
Mfg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
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Magdalena Spendel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Vater ist…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
Magdalena Spendel
Betreff
Mit vollständiger Impfung eingereist. Automatische befreiung von quarantäne , [#218717]
Datum
19. April 2021 08:50
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Vater ist vorgestern bei mir angekommen ( aus Polen ). Er hat Attest über vollständige Corona Impfung ( EU zugelassen, auf Englisch). Auch einen Corona Test hat er bei Einreise gemacht ( negativ). Darf er jetzt die Wohnung verlassen oder muss er erstmal etwas beantragen ? Mfg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Magdalena Spendel Anfragenr: 218717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218717/ Postanschrift Magdalena Spendel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Magdalena Spendel

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Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Informationen für Reisende zu Quarantäne und Corona-Test In Mannheim ist nicht das Gesundheitsamt, sondern der F…
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Mit vollständiger Impfung eingereist. Automatische befreiung von quarantäne , [#218717]
Datum
19. April 2021 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationen für Reisende zu Quarantäne und Corona-Test In Mannheim ist nicht das Gesundheitsamt, sondern der Fachbereich Sicherheit und Ordnung für Einreisende/Reiserückkehrende zuständig – wenden Sie sich bitte zu allen Fragen zum Thema Corona-Verordnungen an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Von: Magdalena Spendel [#218717] <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Montag, 19. April 2021 08:50:45 An: 58 Gesundheitsamt Betreff: Mit vollständiger Impfung eingereist. Automatische befreiung von quarantäne , [#218717] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Vater ist vorgestern bei mir angekommen ( aus Polen ). Er hat Attest über vollständige Corona Impfung ( EU zugelassen, auf Englisch). Auch einen Corona Test hat er bei Einreise gemacht ( negativ). Darf er jetzt die Wohnung verlassen oder muss er erstmal etwas beantragen ? Mfg Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen