Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

1) Mitarbeiter

a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen

a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren

a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse!

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a…
An Bundesamt für Äußere Restitutionen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247047]
Datum
29. Mai 2022 16:37
An
Bundesamt für Äußere Restitutionen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247047/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesamt für Äußere Restitutionen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247047]
Datum
30. Mai 2022 14:32
An
Bundesamt für Äußere Restitutionen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247047) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesamt für Äußere Restitutionen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte wenden Sie sich unmittelbar an das Bundesarchiv in Koblenz, da d…
Von
Bundesamt für Äußere Restitutionen
Betreff
AW: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247047]
Datum
9. Juni 2022 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte wenden Sie sich unmittelbar an das Bundesarchiv in Koblenz, da das Bundesamt dort inzwischen organisatorisch integriert ist. Die Aufgabe wird nicht mehr unter der von Ihnen genutzten Email wahrgenommen. Die Fachaufsicht liegt bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien . Ansprechpartner dort ist Herr von Wangenheim ( <<E-Mail-Adresse>>) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nachfolgend meine Anfrage, welche zuständigkeitshalber an Sie weitergeleitet wurde.…
An Bundesamt für Äußere Restitutionen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247047]
Datum
9. Juni 2022 17:18
An
Bundesamt für Äußere Restitutionen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nachfolgend meine Anfrage, welche zuständigkeitshalber an Sie weitergeleitet wurde. bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247047/
Bundesamt für Äußere Restitutionen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe sie an das für IFG-Angelegenheite…
Von
Bundesamt für Äußere Restitutionen
Betreff
AW: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247047]
Datum
14. Juni 2022 18:15
Status
Warte auf Antwort
image003.png
8,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe sie an das für IFG-Angelegenheiten zuständige Referat unseres Hauses weitergeleitet. Von dort werden Sie zügig eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie die beim Bundesamt für Äußere R…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen
Datum
21. Juni 2022 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie die beim Bundesamt für Äußere Restitutionen vorliegenden Informationen zur Anzahl der für die Bearbeitung von IFG/UIG und VIG zuständigen Mitarbeiter, Dienstanweisungen zur Bearbeitung von entsprechenden Anträgen und Informationen zur Erhebung von Gebühren erbitten. Die Aktenbestände des Bundesamtes für Äußere Restitutionen wurden in den vergangenen Monaten in das Bundesarchiv integriert. Auch die Aufgabe der Beauskunftung aus den Aktenbeständen wird vom Bundesarchiv übernommen. Daher wird auf die Antwort des Bundearchivs verwiesen, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/mitarbeiter-dienstanweisungen-gebuhren-ifguigvig-anfragen-53/. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen