Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Mitarbeiter
a.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b.) Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen
a.) Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b.) Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c.) Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren
a.) Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir alle o. g. Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese, gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse.

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a.…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246264]
Datum
13. April 2022 11:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b.) Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a.) Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b.) Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c.) Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a.) Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir alle o. g. Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese, gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse. Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246264/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V149 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. Apr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246264]
Datum
13. April 2022 18:03
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V149 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. April 2022 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 13. April 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V149 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246264]
Datum
17. Mai 2022 07:03
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 13.04.2022 (#246264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V149 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. Apr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246264]
Datum
17. Mai 2022 10:32
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V149 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 17. Mai 2022. Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246264]
Datum
30. Mai 2022 14:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 13.04.2022 (#246264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246264]
Datum
14. Juni 2022 14:04
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 13.04.2022 (#246264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246264]
Datum
23. Juni 2022 19:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 13.04.2022 (#246264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246264]
Datum
23. Juni 2022 19:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 13.04.2022 (#246264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V149 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. Apr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246264]
Datum
29. Juni 2022 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V149 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 13. April 2022 (Bezug). Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1.) Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zentral durch das Referat R I 1 koordiniert und beantwortet. Aktuell werden dort drei Mitarbeitende beschäftigt, die z. T. auch mit anderen Aufgaben des Referates befasst sind. Darüber hinaus werden bei der Bearbeitung der IFG-Anträge die jeweils zuständigen Fachreferate im BMVg eingebunden, deren Mitarbeitende das Vorhandensein antragsgegenständlicher Informationen prüfen und entsprechende Beiträge erstellen. Für das Umweltinformationsgesetz (UIG) findet die Bearbeitung ebenfalls in einem die Anträge koordinierenden Fachreferat des BMVg statt. Die Bearbeitung dort erfolgt durch einen Mitarbeiter als Nebenaufgabe. Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gehen in der Praxis im BMVg nicht ein, da es sich bei den angeforderten Informationen in der Regel nicht um Verbraucherinformationen im Sinne des VIG handelt. Zu 2.) Die Bearbeitung von IFG und UIG-Anfragen ist im BMVg durch Zentrale Dienstvorschriften geregelt, die für alle Mitarbeitenden im hauseigenen Intranet einsehbar sind. Diese werden Ihnen gern digital zur Verfügung gestellt. Zu 3.) Die Erhebung von Gebühren richtet sich nach den einschlägigen Gebührenverordnungen zum IFG und UIG, also der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) sowie der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV ). Diese sind im Internet öffentlich einsehbar unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/if... und https://www.gesetze-im-internet.de/ui.... Die für die Bescheiderstellung von IFG- und UIG-Anträgen zuständigen Stellen sind befugt, Gebühren festzusetzen. Ich hoffe, Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen