🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

1) Mitarbeiter

a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen

a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren

a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse!

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247054]
Datum
24. April 2022 17:43
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247054/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantra…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022
Datum
26. April 2022 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags gegenüber dem BASE per E-Mail am 25.04.2022. Ihren Antrag prüfen wir derzeit. Im Falle einer Auskunftserteilung können grundsätzlich Gebühren anfallen. Sollte es sich um eine einfache Auskunft handeln, werden keine Gebühren erhoben. Eine abschließende Entscheidung über die Gebühren kann erst nach der Bearbeitung anhand des entstandenen Aufwands erfolgen. Eine Ermäßigung oder Befreiung von den gesetzlichen Gebühren kommt nur bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen in Betracht, die von Ihnen nachzuweisen sind (insbesondere bei besonderen finanziellen Belastungen bzw. verminderter Leistungsfähigkeit). Gegebenenfalls bitten wir Sie um Übersendung entsprechender Nachweise. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022 - „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG Anfragen“ Sehr <&l…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022 - „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG Anfragen“
Datum
6. Mai 2022 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 24.04.2022, hier eingegangen am 25.04.2022, bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Übersendung von Unterlagen zu „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG Anfragen“ zu nachfolgenden Punkten: 1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu 1): Im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist für die federführende Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz grundsätzlich das Justiziariat zuständig. Die Anfragen werden dort von drei Mitarbeitenden bearbeitet, wobei diese auch andere Aufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus arbeiten auch Mitarbeitende der jeweiligen Organisationseinheiten, bei welchen die begehrten Informationen vorhanden sind, an den Antwortbeiträgen mit,. Anfragen im Sinne des § 1 VIG betreffen unser Haus nicht. Zu 2): Es existieren beim BASE keine internen Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen zu dieser Thematik. Die Beantwortung der Anfragen orientiert sich ausschließlich an den gesetzlichen Vorgaben und der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Zu 3): Die Gebühren für IFG-Anfragen werden gemäß § 10 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) berechnet. Die Höhe der Gebühren ist vom tatsächlich angefallenen Verwaltungsaufwand abhängig. Der Anlage zur IFGGebV (https://www.gesetze-im-internet.de/if... ) können Sie einen möglichen Gebührenrahmen entnehmen. Einfache Auskünfte, die nur einen geringen Aufwand auslösen, und die Ablehnung eines Antrages sind kostenfrei. Die Gebühren für UIG-Anfragen werden gemäß § 12 UIG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIGGebV) berechnet. Die Höhe der Gebühren ist vom tatsächlich angefallenen Verwaltungsaufwand abhängig. Der Anlage zur UIGGebV (http://www.gesetze-im-internet.de/uig...) können Sie einen möglichen Gebührenrahmen entnehmen. Einfache Auskünfte, die nur einen geringen Aufwand auslösen, und die Ablehnung eines Antrages sind kostenfrei. Zur Ermittlung des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes wird die in unserem Haus gültige Dienstanweisung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) (DA Kostenerhebung) herangezogen, welche ich Ihnen in der Anlage in Auszügen übermittle. Die Anlage zur DA-Kostenerhebung haben wir geschwärzt, soweit es sich um Positionen handelt, welche keinen Bezug zum UIG und IFG haben. Die unter Ziffer 1 genannten Mitarbeitenden sind auch befugt, Gebührenbescheide zu erstellen. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022 - „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG Anfragen“ [#24705…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022 - „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG Anfragen“ [#247054]
Datum
6. Mai 2022 11:26
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wäre es möglich mir die Dienstanweisung im Anhang in Fassung ohne Schwärzung zu übersenden? Vielen Dank und ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/247054/upload/2dd266565b2ddc8d174e1ea8fa7f53f69602d791/
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022 - „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG Anfragen“ [#24705…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022 - „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG Anfragen“ [#247054]
Datum
10. Mai 2022 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
378,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie wie gewünscht die Dienstanweisung ohne Schwärzungen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022 - „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG Anfragen“ [#24705…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022 - „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG Anfragen“ [#247054]
Datum
10. Mai 2022 15:53
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich herzlich für Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247054/