Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

1) Mitarbeiter

a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen

a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren

a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse!

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247062]
Datum
24. April 2022 17:43
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 24. April 2022 auf Zugang zu Informationen zu Mitarbeitern…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247062] - 0800Z11-1423/002/51
Datum
2. Mai 2022 06:26
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 24. April 2022 auf Zugang zu Informationen zu Mitarbeitern, Dienstanweisungen und Gebühren für die Bearbeitung von IFG/UIG/VIG-Anfragen im BSH hat das Aktenzeichen 0800Z11-1423/002/51 erhalten. Bitte führen Sie künftigen Schriftwechsel immer unter Angabe dieses Aktenzeichens. Mit oben genanntem Antrag begehren Sie Auskunft über die folgenden Informationen: 1. Wie viele Mitarbeiter sind im BSH für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weitere hier nicht benannte Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfragen zuständig? Die Anzahl der benannten Mitarbeiter soll dabei je nach Art der zu bearbeiteten Anträge aufgeschlüsselt werden. 1. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung dieser Anfragen? Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? Sie bitten um Übersendung jeglicher vorhandener Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen. 1. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der Anfragen berechnet? Sie bitten um Übersendung dieser Anweisungen. 1. Wie viele Mitarbeiter sind im BSH befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? 1. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren vom BSH gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als "gebührenfrei" gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Zur Beantwortung Ihres Antrags müssen weitere - voraussichtlich kostenpflichtige - Verwaltungsleistungen erbracht werden. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 3 IFG für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden. Die IFGGebV kann im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/if... abgerufen werden. Nach § 1 Abs. 1 IFGGebV i.V.m. Gebührentatbestand 2.2. der Anlage 1 Teil A der IFGGebV können Kosten bis zu EUR 500,00 erhoben werden, für die "Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen." Vorliegend handelt es sich nicht um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Nach § 1 Abs. 2 IFGGebV in Verbindung mit Teil A Nummer 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zum IFGGebV sind lediglich mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften gebühren- und auslagenfrei. Die Bestimmung, wann eine einfache und damit kostenfreie Auskunft vorliegt, kann nicht schematisch erfolgen und bedarf einer Abwägung im Einzelfall. Der Gesetzgeber führt hierzu aus, dass insbesondere mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand erfasst sein können (BT-Drs. 15/4493, 16). Es kommt damit nicht auf den Umfang der Auskunft, sondern vielmehr auf den Verwaltungsaufwand an, der für die Zusammenstellung der Informationen erforderlich war. Eine "einfache Auskunft" liegt demnach grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Die konkrete Höhe der danach zu erhebenden Gebühr steht im Ermessen der Behörde (BVerwG, Urt. v. 13. 10. 2020 - 10 C 23.19 (VG Berlin)). Ich gehe davon aus, dass vorliegend durch die Recherche der abgefragten Informationen, die Zusammenstellung der Unterlagen und die Schwärzung persönlicher Daten ein solch deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht. Voraussichtlich wird die Gebühr für Ihr Informationsbegehren im Bereich von EUR 100,00 bis 200,00 liegen. Vor dem Erlass eines gebührenpflichtigen IFG-Bescheides bitte ich daher um Rückmeldung bis zum 13.05.2022, dass Sie die anfallenden Gebühren übernehmen. Sollte bis zu diesem Tag keine Rückmeldung eingegangen sein, weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass das Verfahren eingestellt wird. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Einschränkung Ihres Antrages vorzunehmen und dadurch die Gebühren zu reduzieren. Eine vollständige Rücknahme des Antrages wäre gebührenfrei. Gerne können Sie mir auch die Gründe angeben, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten. Ich weise Sie daraufhin, dass bis zu Ihrer Rückmeldung, ob Sie bereit sind, das vorgenannte Kostenrisiko zu tragen, keine inhaltliche Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen kann. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre möglichen Gebühren von bis zu 200,00 Euro verwundern mich doch stark. Alle ab…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247062] - 0800Z11-1423/002/51 [#247062]
Datum
2. Mai 2022 09:15
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre möglichen Gebühren von bis zu 200,00 Euro verwundern mich doch stark. Alle abgeforderten Daten liegen Ihrer Behörde zwingend vor und können per Knopfdruck zusammengestellt werden. Wie hier eine solch irre Gebühr gefordert werden kann, ist mir schleierhaft. Bei meiner Anfrage handelt es sich um eine Bitte um eine einfache - kostenfreie - Auskunft. Diese Anfrage läuft gleichzeitig bei 74 Behörden. Ich bitte daher, wie alle anderen Behörden, diese kostenfrei zu bescheiden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zu Ihrer Nachfrage zu dem prognostizi…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
WG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247062] - 0800Z11-1423/002/51 [#247062]
Datum
3. Mai 2022 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zu Ihrer Nachfrage zu dem prognostizierten Kostenrahmen von EUR 100,00 bis 200,00 wie folgt: Vorliegend bestimmt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 10 Abs. 1, dass für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen zu erheben sind. Einfach und damit gebührenfrei ist lediglich eine solche Auskunft, für die der Aufwand der Erstellung eines Kostenbescheids höher als der Aufwand für die Beantwortung der Anfrage ist. Als Faustformel für eine einfache Anfrage wird eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten angesetzt. Bei der Berechnung der Gebühren gehe ich von einem durchschnittlichen Stundensatz von EUR 60 für einen Beamten des höheren Dienstes aus, wobei ich eine Bearbeitungszeit von 1,5 bis 3 Stunden erwarte. Bei dem Stundensatz richte ich mich nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.10.2020 (Aktenzeichen 10 C 23.19), das Sie hier einsehen können: https://www.bverwg.de/131020U10C23.19.0 Es kann durchaus sein, dass die von Ihnen angefragten Behörden Ihre Anfrage zum Teil auch gebührenfrei beantworten - dies liegt im Ermessen der Behörde und hängt damit zusammen welchen Aufwand die Anfrage bei der jeweiligen Behörde bedeutet. Insbesondere hängt der entstehende Aufwand für die Behörde auch damit zusammen, wie häufig diese in Kontakt mit Informationsanfragen kommt. Vor dem Erlass eines gebührenpflichtigen IFG-Bescheides bitte ich daher um Rückmeldung bis zum 13.05.2022, dass Sie die anfallenden Gebühren übernehmen. Bitte lassen Sie mir zudem bis zu diesem Datum eine zustellungsfähige Anschrift zukommen, an die ich den Gebührenbescheid übersenden kann. Sollte bis zu diesem Tag keine Rückmeldung eingegangen sein, weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass das Verfahren eingestellt wird. Gerne können Sie mir auch weiterhin sonstige Gründe angeben, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich lehne dankend ab. Bitte übersenden Sie mir einen Ablehnungsbescheid per E-Mai…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247062] - 0800Z11-1423/002/51 [#247062]
Datum
3. Mai 2022 15:16
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich lehne dankend ab. Bitte übersenden Sie mir einen Ablehnungsbescheid per E-Mail, um dagegen in Widerspruch zu gehen. Weiterhin werde ich den Bundesbeauftragten für den Datenschutz in die Informationsfreiheit anrufen, um ihre Gebührenpraxis überprüfen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062]
Datum
3. Mai 2022 15:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/247062/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde eine Gebühr von 100 bis 200 Euro für die Übersendung einfacher Unterlagen bzw. die Erteilung einer einfachen Auskunft verlangt. Bitte überprüfen Sie die Gebührenpraxis. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 247062.pdf - 2022-05-02_1-image001.jpg Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> ich verstehe Ihre gestrige E-Mail so, dass Sie Ihren IFG-Antrag zurückneh…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
WG: WG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247062] - 0800Z11-1423/002/51 [#247062]
Datum
4. Mai 2022 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich verstehe Ihre gestrige E-Mail so, dass Sie Ihren IFG-Antrag zurücknehmen. Ein Ablehnungsbescheid kann vorliegend nicht ergehen, da ich Ihren Auskunftsanspruch nicht beschieden habe. Aus dem Antrag ergibt sich, dass eine Bearbeitung der Anfrage nur erfolgen soll, sofern die Beantwortung gebührenfrei erfolgt. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Ohne Zusage der Übernahme der Gebührenpflicht und Aufgabe einer zustellungsfähigen Adresse kann der Antrag daher nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/010 II#0423 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423
Datum
5. Mai 2022 14:22
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/010 II#0423 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-724/010 II#0423 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423
Datum
6. Mai 2022 10:51
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-724/010 II#0423 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> dessen Auffassung bin ich mir bewusst. Ich bin der Meinung, das es sich hier bei u…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423 [#247062]
Datum
6. Mai 2022 10:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dessen Auffassung bin ich mir bewusst. Ich bin der Meinung, das es sich hier bei um eine einfache Auskunft handelt. Alle Informationen, welche ich hier abfordere, sind zwingend in der Behörde vorhanden und innerhalb einer kurzen Rücksprache intern (z. B. bei der Anzahl der Mitarbeiter) herauszufinden. Die Gebühren bis zu 200 Euro sehe ich als völlig unverhältnismäßig an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich zum Stand meinem Vermittlungsanruf unter dem Aktezeichen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423 [#247062]
Datum
29. Mai 2022 16:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich zum Stand meinem Vermittlungsanruf unter dem Aktezeichen IFG-724/010 II#0423. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-724/010 II#0423 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423
Datum
1. Juni 2022 14:54
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-724/010 II#0423 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom heutigen Tage. Vorab bitte ich um Übersendung de…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423 [#247062]
Datum
1. Juni 2022 15:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom heutigen Tage. Vorab bitte ich um Übersendung der Stellungnahme des BSH an Ihre Behörde. Persönliche Daten können selbstverständlich geschwärzt werden. Dazu nehme ich gerne kurz Stellung. Weiterhin versende ich diese Mitteilung in Kopie an das BSH (<<E-Mail-Adresse>>): Die Argumentation ist und bleibt mir unschlüssig. B e g r ü n d u n g i. Zeitaufwand Der vom BSH berechnete Zeitaufwand von 0,2 - 0,4 Stunden (in Kürze: 12 - 24 Minuten) für jeweils zwei (!) Fragen ist für mich nicht nachvollziehbar. In wie weit ein Mitarbeiter bis zu 24 Minuten benötigt, um diese zwei Fragen zu beantworten ist mir völlig unschlüssig. Meine Argumentation beinhaltete, dass diese Daten "auf Knopfdruck" verfügbar sein müssen - dabei bleibe ich weiterhin. Wie ein Bundesamt - hier das BSH - selbst nicht wissen könne, wie viele Mitarbeiter berechtigt sind, ein Antrag zu bearbeiten, erschreckt mich doch sehr. Ich verweise vorsorglich auf das Urteil des BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, Rn. 54 a.E., welches meine Argumentation bekräftigt. ii. Übersendung & Schwärzung von DA/DV Der Umfang von etwa 10 bis 30 Seiten, welche geprüft werden müssen, ist für mich nachvollziehbar. Ich erinnere vorsorglich an die kostenfreie Übersendung von bis zu 20 Seiten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung formuliert beispielsweise folgendes: "In der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern [...] bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht." Warum eine DA / DV - die für alle Mitarbeiter verfügbar sein sollten - auf mögl. Schwärzungen geprüft werden muss, bleibt mir weiterhin schleierhaft. Obligatorisch und ohne Anerkennung einer Rechtsnorm weise ich Sie weiterhin auf folgendes hin: Meine o. g. Anfrage wurde am 24. April 2022 um 17:44 Uhr an 72 Behörden und Ämter - darunter auch das BSH - versandt. (vgl. https://fragdenstaat.de/projekt/mitarbeiter-dienstanweisungen-gebuhren-ifguigvig-anfragen-1/) Bis zum heutigen Tage, dem 01. Juni 2022 um 15:33 Uhr wurde diese Anfrage von 56 Behörden völlig kostenfrei beantwortet. Bei 15 Anfragen ist die Antwort noch ausstehend. Das BSH ist zum jetzigen Zeitpunkt die einzige Behörde, welche eine solch hohe Gebühr verlangt. Ich teile Ihnen weiterhin mit, dass ich bei bestehender Gebühr nicht an meiner Anfrage festhalte. Ich lehne diese weiterhin vollumfänglich ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben für Sie zur Kenntnis- und Stellungnahme. Mit freundlichen G…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423 [#247062]
Datum
1. Juni 2022 15:36
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben für Sie zur Kenntnis- und Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> ___________________________ Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom heutigen Tage. Vorab bitte ich um Übersendung der Stellungnahme des BSH an Ihre Behörde. Persönliche Daten können selbstverständlich geschwärzt werden. Dazu nehme ich gerne kurz Stellung. Weiterhin versende ich diese Mitteilung in Kopie an das BSH (<<E-Mail-Adresse>>): Die Argumentation ist und bleibt mir unschlüssig. B e g r ü n d u n g i. Zeitaufwand Der vom BSH berechnete Zeitaufwand von 0,2 - 0,4 Stunden (in Kürze: 12 - 24 Minuten) für jeweils zwei (!) Fragen ist für mich nicht nachvollziehbar. In wie weit ein Mitarbeiter bis zu 24 Minuten benötigt, um diese zwei Fragen zu beantworten ist mir völlig unschlüssig. Meine Argumentation beinhaltete, dass diese Daten "auf Knopfdruck" verfügbar sein müssen - dabei bleibe ich weiterhin. Wie ein Bundesamt - hier das BSH - selbst nicht wissen könne, wie viele Mitarbeiter berechtigt sind, ein Antrag zu bearbeiten, erschreckt mich doch sehr. Ich verweise vorsorglich auf das Urteil des BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, Rn. 54 a.E., welches meine Argumentation bekräftigt. ii. Übersendung & Schwärzung von DA/DV Der Umfang von etwa 10 bis 30 Seiten, welche geprüft werden müssen, ist für mich nachvollziehbar. Ich erinnere vorsorglich an die kostenfreie Übersendung von bis zu 20 Seiten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung formuliert beispielsweise folgendes: "In der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern [...] bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht." Warum eine DA / DV - die für alle Mitarbeiter verfügbar sein sollten - auf mögl. Schwärzungen geprüft werden muss, bleibt mir weiterhin schleierhaft. Obligatorisch und ohne Anerkennung einer Rechtsnorm weise ich Sie weiterhin auf folgendes hin: Meine o. g. Anfrage wurde am 24. April 2022 um 17:44 Uhr an 72 Behörden und Ämter - darunter auch das BSH - versandt. (vgl. https://fragdenstaat.de/projekt/mitarbeiter-dienstanweisungen-gebuhren-ifguigvig-anfragen-1/) Bis zum heutigen Tage, dem 01. Juni 2022 um 15:33 Uhr wurde diese Anfrage von 56 Behörden völlig kostenfrei beantwortet. Bei 15 Anfragen ist die Antwort noch ausstehend. Das BSH ist zum jetzigen Zeitpunkt die einzige Behörde, welche eine solch hohe Gebühr verlangt. Ich teile Ihnen weiterhin mit, dass ich bei bestehender Gebühr nicht an meiner Anfrage festhalte. Ich lehne diese weiterhin vollumfänglich ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich seit vierzehn Tagen keine Rückmeldung Ihres Referates. Wie ist das…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423 [#247062]
Datum
14. Juni 2022 14:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich seit vierzehn Tagen keine Rückmeldung Ihres Referates. Wie ist das Stand der Dinge? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-724/010 II#0423 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423
Datum
22. Juni 2022 13:05
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-724/010 II#0423 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich erwarte weiterhin Ihre Stellungnahme auf mein Schreiben vom 1. Juni 2022. Mit …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423 [#247062]
Datum
22. Juni 2022 19:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erwarte weiterhin Ihre Stellungnahme auf mein Schreiben vom 1. Juni 2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/
<< Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Vertraulich - Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg via www.frag…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423 [#247062]
Datum
23. Juni 2022 20:20
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Vertraulich - Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg via www.fragdenstaat.de parallel per Fax +494031905000 ___________________________________ F A C H A U F S I C H T S B E S C H W E R D E << Antragsteller:in >> ./. BSH ___________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das Handeln des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Str. 78, vertreten durch den Justiziariat, 20359 Hamburg stelle ich gem. Art. 17 Grundgesetz eine Fachaufsichtsbeschwerde. Ich darf Sie an eine Bearbeitungszeit von maximal vier Wochen erinnern. i. Sachverhalt Mit E-Mail über das Portal „FragDenStaat.de“ vom 24. April 2022 um 17:43 Uhr beantragte ich Informationen zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren in Bezug auf IFG-, UIG- und VIG-Anfragen Ihrer Behörde. Diese Anfrage wurde als „Projektanfrage“ gestellt und gleichzeitig an 72 Behörden versandt. Mit Ihrer E-Mail vom 2. Mai 2022 informierten Sie mich über mögliche Gebühren, welche mit meiner E-Mail, auf denselben Tag datiert, weiterhin ablehne. Durch Ihre E-Mail vom 3. Mai und 4. Mai 2022 lehnten Sie meine Argumentation erneut ab. Ich erlaube mir hier mit eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Ihre haltlose Gebührenpraxis zu stellen. ii. Begründung a. Vorhandensein Alle von mir in den Fragen 1 und 2 abgeforderten Unterlagen sind in Ihrer Behörde zwingend vorhanden. Eine händische Suche ist zwar möglich, halte ich jedoch im Rahmen der 30-Minuten-Regelung. Hier zu zitiere ich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beispielhaft: „In der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt.". b. Zeitaufwand Der vom BSH berechnete Zeitaufwand von 0,2 - 0,4 Stunden (in Kürze: 12 - 24 Minuten) für jeweils zwei (!) Fragen ist für mich nicht nachvollziehbar. Inwieweit ein Mitarbeiter bis zu 24 Minuten benötigt, um diese zwei Fragen zu beantworten ist mir völlig unschlüssig. Meine Argumentation beinhaltete, dass diese Daten "auf Knopfdruck" verfügbar sein müssen - dabei bleibe ich weiterhin. Wie ein Bundesamt - hier das BSH - selbst nicht wissen könne, wie viele Mitarbeiter berechtigt sind, ein Antrag zu bearbeiten, erschreckt mich doch sehr. Ich verweise vorsorglich auf das Urteil des BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, Rn. 54 a.E., welches meine Argumentation bekräftigt. c. Übersendung & Schwärzung von DA/DV Der Umfang von etwa 10 bis 30 Seiten, welche geprüft werden müssen, ist für mich nachvollziehbar. Ich erinnere vorsorglich an die kostenfreie Übersendung von bis zu 20 Seiten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung formuliert beispielsweise folgendes: "In der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern [...] bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht." Warum eine DA / DV - die für alle Mitarbeiter verfügbar sein sollten - auf mögl. Schwärzungen geprüft werden muss, bleibt mir weiterhin schleierhaft. iii. Hinweis Rein überobligatorisch und ohne Anerkennung einer Rechtsnorm weise ich Sie weiterhin auf folgendes hin: Meine o. g. Anfrage wurde am 24. April 2022 um 17:44 Uhr an 72 Behörden und Ämter - darunter auch das BSH - versandt. (vgl. https://fragdenstaat.de/projekt/mitarbeiter-dienstanweisungen-gebuhren-ifguigvig-anfragen-1/). Bis zum heutigen Tage, dem 23. Juni 2022 um 20:09 Uhr wurde diese Anfrage von 64 Behörden völlig kostenfrei beantwortet. Bei 7 Anfragen ist die Antwort noch ausstehend. Das BSH ist zum jetzigen Zeitpunkt die einzige Behörde, welche eine solch hohe Gebühr verlangt. Obligatorisch und ohne Anerkennung einer Rechtsnorm, weise ich darauf hin, dass ich um Bearbeitung durch Ihren Vorgesetzten oder einen Ihrem Referat unabhängigen Dritten bitte. Für Ihre Stellungnahme habe ich mir den 07. Juli 2022 vorgemerkt. Ich bitte Sie um eine Antwort digital per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte und bitte um eine Eingangsbestätigung Mit freundlichen Grüßen gez. << Antragsteller:in >> Anhänge: - 23-06-2022-fab-bsh.pdf Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/
<< Anfragesteller:in >>
Fachaufsichtsbeschwerde (Fax)
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde (Fax)
Datum
23. Juni 2022
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-724/010 II#0423 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage an das BSH „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423
Datum
28. Juni 2022 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-724/010 II#0423 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 23. Juni 2022 …
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage an das BSH „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247062] # IFG-724/010 II#0423 [#247062]
Datum
12. Juli 2022 09:00
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 23. Juni 2022 Sehr geehrte Damen und Herren, ich erwarte eine Antwort zu meinem o. g. Anliegen. Dies ist nun seit über 14 Tagen unbeantwortet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247062/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Petitionsbescheid zur Fachaufsichtsbeschwerde Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
Petitionsbescheid zur Fachaufsichtsbeschwerde
Datum
15. Juli 2022 15:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen einen Petitionsbescheid zu Ihrer Fachaufsichtsbeschwerde mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen