Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1) Mitarbeiter

a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen

a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren

a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse!

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
24. April 2022 17:43
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247100/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist am 24.04.2022 bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Mit freundlichen Grü…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Eingangsbestätigung / Ihre Anfrage zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
27. April 2022 13:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist am 24.04.2022 bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung / Ihre Anfrage zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
29. Mai 2022 16:33
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Vielen Dank für Ihre Mail. Ich bin derzeit bis voraussichtlich am 06.06.2022 nicht im Dienst. Bitte wenden Sie sic…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Automatische Antwort: Eingangsbestätigung / Ihre Anfrage zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
29. Mai 2022 16:33
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Mail. Ich bin derzeit bis voraussichtlich am 06.06.2022 nicht im Dienst. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an die Kollegen aus dem Referat Z21 oder an das Postfach des Referates unter der Adresse <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung / Ihre Anfrage zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
29. Mai 2022 16:39
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247100/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung / Ihre Anfrage zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
11. Juni 2022 22:10
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung / Ihre Anfrage zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
11. Juni 2022 22:10
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung / Ihre Anfrage zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
11. Juni 2022 22:10
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> bedauerlicherweise hat sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögert. Spät…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre Anfrage zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
13. Juni 2022 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bedauerlicherweise hat sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögert. Spätestens Ende nächster Woche werde ich Ihnen eine Antwort senden. Ich danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Mein Zeichen: Z21d IFG 001/2022 Sehr << Antragsteller:in >> wegen der verzögerten Bearbeitung danke …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.04.22 zum Thema Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
20. Juni 2022 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Zeichen: Z21d IFG 001/2022 Sehr << Antragsteller:in >> wegen der verzögerten Bearbeitung danke ich noch einmal für Ihr Verständnis. Sie stellen folgende Fragen: 1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Dazu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Vorbemerkung Die Bundesnetzagentur erhält Anträge auf Informationszugang gestützt auf im Wesentlichen vier Rechtsgrundlagen: Akteneinsicht, § 29 VwVfG oder gesetzliche Sonderregelungen dazu aus den Fachgesetzen; Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Zu den letzten drei Regelungen gibt es wiederum Gebührenverordnungen. 1) Mitarbeiter Bei der Bundesnetzagentur werden die Anträge auf Informationszugang nach den von Ihnen genannten Regelungen dezentral bearbeitet. Das Referat Z21, in dem ich tätig bin, hat nur die Zuständigkeit zur Beratung der Kolleginnen und Kollegen zu diesen Anträgen. Das bedeutet, dass alle Abteilungen für die Bearbeitung, insb. Beantwortung der Anträge in Ihrem Bereich zuständig sind. Daher kann ich Ihnen weder eine genaue Zahl von Mitarbeitenden, die an solchen Auskunftsanträgen arbeiten, nennen noch diese nach der Art der zu bearbeitenden Anträge aufgliedern. 2) Dienstanweisungen und –vereinbarungen Bei der Bundesnetzagentur ist die Bearbeitung von Anfragen nach den von Ihnen genannten Regelungen nicht durch eine Dienstvereinbarung geregelt. Auch eine Dienstanweisung im engeren Sinne gibt es nicht. Allerdings hat das Referat Z21 einen Anwendungshinweis zum IFG erstellt, den wir zuletzt im Jahr 2020 aktualisiert haben. Dieser steht den Mitarbeitenden in unserem Intranet zur Verfügung. Diesen füge ich meiner Antwort bei. 3) Gebühren a) Anweisung zur Gebührenberechnung Eine solche Anweisung existiert in der Bundesnetzagentur nicht. Lediglich zum IFG erläutert der o.g. Anwendungshinweis unter Punkt 6, dass das Referat Z21 die Gebührenbescheide erstellt, Dazu tragen diejenigen, die Anträge auf Informationszugang bearbeitet haben, die nötigen Informationen bei. Die Gebührenberechnung beim IFG erfolgt aufgrund der IFGGebV (Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz). Es handelt sich dabei um eine Zeitgebühr, maximal können € 500 vergebührt werden. Bei der Berechnung wird ein reduzierter Stundensatz angesetzt, der nicht den tatsächlichen Kosten entspricht, wie sie regelmäßig vom Bundesfinanzministerium herausgegeben werden. Der reduzierte Stundensatz ergibt sich aus der Begründung zur IFGGebV, die Sätze sind € 30 pro Stunde für den mittleren Dienst, € 45 pro Stunde für den gehobenen Dienst und € 60 pro Stunde für den höheren Dienst. b) Befugnis für den Erlass für Gebührenbescheide Im Anwendungshinweis wird vorgeschlagen, dass das Referat Z21 die Gebührenbescheide erlässt. c) Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Beim IFG gibt es keinen Mindestbetrag für die Gebühr. Für die Einstufung als „einfache Auskunft“ hat sich die Verwaltungspraxis herausgeprägt, dass ein Zeitaufwand von bis etwa einer halben Stunde dafür spricht, dass eine solche vorliegt. Muss ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchgeführt werden, ist praktisch ausgeschlossen, dass noch von einer einfachen Auskunft ausgegangen werden kann. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <…
An Bundesnetzagentur Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.04.22 zum Thema Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247100]
Datum
20. Juni 2022 12:47
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247100/