Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

1) Mitarbeiter

a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen

a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren

a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse!

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247109]
Datum
24. April 2022 17:43
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247109/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Eingangsbestätigung: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247109]
Datum
25. April 2022 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.04.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247109]
Datum
10. Mai 2022 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.04.2022. Diese beantworten wir hiermit im Auftrag der Leitung wie folgt: Frage 1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? Informationsfreiheitsgesetz: In der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist 1 Person (Beauftragte für das Informationsfreiheitsgesetz) und im Fall der Abwesenheit eine Vertretung damit beauftragt, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu koordinieren und zu beantworten. Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz sowie weitere hier nicht benannten Gesetzgebungen: Auf das UIG, das VIG oder andere nicht benannte Gesetzgebungen gestützte Anfragen fallen regelmäßig in der BZgA nicht an. b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. Eine Aufgliederung der in a) benannten Mitarbeiter wie von Ihnen gewünscht, erübrigt sich, da nur eine Person für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist. Frage 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? Generelle Regelungen für die Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind bislang nicht erforderlich. Anfragen werden jedoch in enger Abstimmung mit den für einen Antrag zuständigem Fachreferat bearbeitet und Antworten mit der Leitung der BZgA abgestimmt. b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? IFG Anfragen werden elektronisch abgespeichert und zusätzlich in Papierform unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. Es existieren weder schriftliche Dienstanweisungen noch Dienstvereinbarungen zum Thema. Es wird strikt nach den Vorgaben des Informationsfreiheitgesetzes (IFG) gehandelt. Frage 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. Wann und in welchem Umfang Gebühren im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhoben werden, ergibt sich aus der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) einzusehen unter: https://www.gesetze-im-internet.de/if... b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? Gebührenbescheide nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden durch die Beauftragte für das Informationsfreiheitsgesetz verfasst. Die BZgA erlässt keine Gebührenbescheide im Zusammenhang mit dem von Ihnen genannten Umweltinformationsgesetz oder Verbraucherinformationsgesetz. Insoweit verweise ich auf die Antwort zu Frage 1 a. c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Ob Gebühren für die Bearbeitung eines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhoben werden, bestimmt sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Einfache Anfragen bearbeitet die BZgA in der Regel kostenlos und erhebt hierfür keine Gebühren. Übersteigt der für die Bearbeitung erforderliche Zeitaufwand jedoch 30 Minuten ist die Auskunft nicht kostenlos und es wird eine Gebühr gefordert. Mit freundlichen Grüßen