Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen

1) Mitarbeiter
a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen
a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Kommunikation
Bitte übersenden Sie jegliche interne Kommunikation zur Einführung des SächsTranspG in Ihrer Behörde – gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse. Der Zeitraum soll das Jahr 2022 bis zum Stichtag 31.12.2022 erfassen.

Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost.
Bitte beachten Sie: Ihre Behörde wird in den nächsten Tagen häufiger eine solche Anfrage wie diese erreichen. Zur Funktionsfähigkeit der Plattform FragDenStaat antworten sie bitte ausschließlich an die jeweilige Absenderemailadresse. Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a. Wie …
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [#266697]
Datum
1. Januar 2023 18:21
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Kommunikation Bitte übersenden Sie jegliche interne Kommunikation zur Einführung des SächsTranspG in Ihrer Behörde – gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse. Der Zeitraum soll das Jahr 2022 bis zum Stichtag 31.12.2022 erfassen. Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost. Bitte beachten Sie: Ihre Behörde wird in den nächsten Tagen häufiger eine solche Anfrage wie diese erreichen. Zur Funktionsfähigkeit der Plattform FragDenStaat antworten sie bitte ausschließlich an die jeweilige Absenderemailadresse. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266697/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zu…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. Januar 2023 18:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sollte es sich bei Ihrer E-Mail um eine Beschwerde oder Kontrollanregung bezüglich eines Datenschutzverstoßes handeln, beachten Sie bitte diese Hinweise (PDF-Datei)<https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/behoerde/Informationsblatt_Beschwerden.pdf>. Hinweis: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Antrag nach dem Transparenzgesetz, hier: Dienstanweisungen etc. Az: V-0918/1/4-2023/1119 Antrag nach dem Sächsis…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Antrag nach dem Transparenzgesetz, hier: Dienstanweisungen etc.
Datum
17. Januar 2023 16:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: V-0918/1/4-2023/1119 Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz hier: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation i.V.m. SächsTranspG Sehr << Antragsteller:in >> mit o.g. Schreiben stellten Sie einen Antrag nach § 10 SächsTranspG zur Erteilung einer einfachen Auskunft zu mit dem SächsTranspG befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zur Übersendung von Dienstanweisungen und -vereinbarungen bzw. interne Kommunikation. 1. Gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SächsTranspG ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte im Bereich der Aufgabenerfüllung nach dem SächsTranspG transparenzpflichtige Stelle. Zu den von Ihnen beantragten Informationen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: a. (Zu Frage 1. a. und b) In meiner Behörde sind mit Bearbeitung von Anfragen nach dem SächsTranspG vier bis fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Bruchteilen ihrer Arbeitszeit beschäftigt. Vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Rahmen ihrer Aufgaben im Sekretariat u.a. mit der Registrierung und Verwaltung der Postein- und Ausgänge beschäftigt. Dies betrifft auch Anfragen nach dem SächsTranspG oder dem SächsUIG bzw. VIG. Anfragen nach anderen Gesetzen zur Informationsfreiheit wurden - soweit ersichtlich - bislang nicht gestellt. Die Anfragen zum SächsTranspG werden aktuell von der Behördenleiterin beantwortet, da die beiden Stellen (1x höherer, 1x gehobener Dienst) für das SächsTranspG noch nicht besetzt sind. Anfragen nach dem SächsUIG oder VIG werden von einer Bediensteten im Sachgebiet Verwaltung beantwortet, da in der Regel keine Auskunftspflicht besteht. Bis auf die Behördenleiterin sind die oben benannten Bediensteten des Sekretariats dem mittleren Dienst und die bzw. der Bedienstete des Sachgebiets Verwaltung im gehobenen Dienst tätig. b. (Zu Frage 2. a., b. und c.) Interne Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen zur Bearbeitung von Anfragen nach dem SächsTranspG bzw. anderen Informationsgesetzen bestehen derzeit nicht, sie befinden sich noch in der Erarbeitung. c. (Zu Frage 3.) Der Antrag auf Übersendung jeglicher behördeninterner Kommunikation zur Einführung des SächsTranspG wird abgelehnt. Gemäß § 3 SächsTranspG unterliegt die behördeninterne Kommunikation - also Kommunikationsvorgänge innerhalb der jeweiligen transparenzpflichtigen Stelle - nicht dem Informationsbegriff und ist von der Transparenzpflicht ausgenommen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstr. 5, 01067 Dresden, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten zu erheben. Wird der Widerspruch in elektronischer Form erhoben, ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach über die auf der Internetseite www.egvp.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Mit freundlichen Grüßen