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Mitarbeiter UA Mandatsdienste

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Mitteilung, wieviele Mitarbeiter die Unterabteilung in welchen Besoldungs-/Tarifgruppen in den einzelnen Referaten beschäftigt und wieviele Mitarbeiter männlich und weiblich sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
    5. August 2017
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Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Mit…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Mitarbeiter UA Mandatsdienste [#23796]
Datum
4. Juli 2017 13:08
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Mitteilung, wieviele Mitarbeiter die Unterabteilung in welchen Besoldungs-/Tarifgruppen in den einzelnen Referaten beschäftigt und wieviele Mitarbeiter männlich und weiblich sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Kosten
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
Mohammed Al Sharkey
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23796] ZR 4-1334-IFG-185/2017 Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23796]
Datum
13. Juli 2017 14:36
An
Deutscher Bundestag
Status
ZR 4-1334-IFG-185/2017 Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 12.07.2017, dessen Erhalt ich für den 13.07.2017 bestätigen darf. Sie schreiben, dass ich einen inhaltsgleichen Antrag bereits am 14.05.2017 gestellt habe. Ich darf diese Behauptung zurückweisen, da sie nicht den Tatsachen entspricht. Der damalige Antrag, der von mir zurückgezogen worden ist, war wesentlich weiter gefasst. Der nunmehrige Antrag zielt auf die Mitarbeiterstruktur der Unterabteilung Mandatsdienste sowie der zugehörigen Referate ab. Ich gehe davon aus, dass die Personalverwaltung der Verwaltung des Deutschen Bundestages ordentlich gepflegt ist. In einer solchen Personalverwaltung werden die Strukturen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils elektronisch zwischenzeitlich aktuell gepflegt, da die Informationen über die Eingruppierung auch beständig notwendig sind für die Disposition von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hinzu kommt, dass diese Daten auch zusätzlich im Buchhaltungssystem zu erfassen sind und daher auch hier einfach und schnell auswertbar sind. Insofern ist hier nicht nachvollziehbar, warum dies einen hohen Verwaltungsaufwand auslösen sollte. Es handelt sich, wie bereits bei der Antragstellung angemerkt, somit um einen Antrag einfacher Art, der von gesetzeswegen kostenfrei zu stellen ist. Ich darf daher um Erläuterung bitten, wieso es zu einer solchen Kostenentwicklung kommen soll. Ich ergänzend darauf hinweisen, dass das Bundesgebührengesetz vorliegend nicht anwendbar ist. Dieses wird durch die Regelungen des IFG und der IFGGebV als spezialgesetzliche Regelung verdrängt. Die Gebührenverordnung nach dem IFG hat nicht ihre Grundlage im BGebG (siehe § 1 BGebG). Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23796] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihe…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23796]
Datum
5. August 2017 00:32
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter UA Mandatsdienste“ vom 04.07.2017 (#23796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. August 2017
Status
Warte auf Antwort
Mohammed Al Sharkey
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23796] ZR 4-1334-IFG-185/2017 Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23796]
Datum
28. August 2017 08:38
An
Deutscher Bundestag
Status
ZR 4-1334-IFG-185/2017 Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 24.08.2017. Zunächst darf ich bitten, wie es zu einer solchen Verfahrensverzögerung kommt. Mein Schreiben, auf welches Sie referenzieren, datiert vom 13.07.2017. Ihre Antwort ist daher – unabhängig von der generellen Antwortverpflichtung bis zum Verfahrensabschluss innerhalb eines Monats – weit über jegliche Fristen verspätet. Dies ist von meiner Seite nicht nachvollziehbar vor dem Hintergrund, dass die Bundestagsverwaltung gut aufgestellt ist, auch was Ihr Referat betrifft. In diesem Zusammenhang darf ich um Zusendung des Verwaltungsvorgangs bitten einschliesslich des Vorverfahrens ZR 4-1334-IFG-124/2017, um der Sache nachzugehen. Zum inhaltlichen Teil Ihres Schreibens darf ich ausführen, dass ich in meinem Schreiben vom 13.07.2017 keine Rechtsauffassung mitgeteilt habe, die Ihrerseits teilbar ist, sondern eine Tatsachenfeststellung. Diese haben Sie nicht angegriffen und insofern gehe ich davon aus, dass die Tatsachenfeststellung von Ihnen auch als korrekt angesehen wird. Fakt ist, dass der von Ihnen angesprochene Antrag aus dem Vorverfahren ZR 4-1334-IFG-124/2017 nicht mehr existent ist. Weshalb Ihrerseits dennoch hierauf Bezug genommen wird, erschliesst sich mir nicht und dies ändert auch nichts daran, dass Ihre Schreiben beständig ein anderes Verfahren mit einbeziehen, ohne auf den konkreten Sachverhalt in diesem Verfahren einzugehen. Mir ist nicht erläuterbar, wieso die Zusendung der Mitarbeiterzahlen einer Unterabteilung kein einfacher Vorgang sein soll. Die Daten liegen Ihrer Personalabteilung vor und müssen lediglich „auf Knopfdruck“ herausgedruckt werden. Ebenso die Genderzahlen liegen Ihrer Personalabteilung vor und bei einer geordneten Verwaltung bedarf es keine weiteren Filterung, zumal hier keine personenbezogenen Daten abgefragt werden, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Dass der Leiter der Unterabteilung in Besoldungsgruppe B6 eingruppiert ist, ist zudem bereits aus dem veröffentlichten Organigram erkennbar. Darüber hinaus ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt, die Sie berechtigen würde, das Verfahren einfach einzustellen und ad acta zu legen, nur weil Sie hier mit Ihrer Verzögerungs- und Hinhaltetaktik nicht weiter kommen. Fakt ist: Sie sind zur Herausgabe dieser Unterlagen verpflichtet und auch für eine Gebührenregelung besteht aufgrund eines einfachen Kopiervorgangs keine Grundlage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter UA Mandatsdienste“ [#23796]
Datum
28. August 2017 08:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23796 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsbehörde das Verfahren in unzulässiger Weise mit anderen Verfahren verknüpft. Insbesondere referenziert sie auf ein Verfahren, welches durch Antragsrücknahme bereits abgeschlossen ist. Vorliegend handelt es sich um eine einfache Auskunft. Die Unterlagen müssen lediglich, soweit sie nicht sowieso bereits in elektronischer Form vorliegen, gescannt werden. Dies überschreitet selbst den von der Bundesverwaltung immer wieder angenommenen Wert von einer halben Arbeitsstunde. Auch sind darin keine persönlichen Daten enthalten, so dass auch keine Schwärzungen vorgenommen werden müssen. Gleichzeitig darf ich auf die Verfahrensdauer hinweisen und bitten, mir den Schriftverkehr mit dem Bundestag zuzusenden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. August 2017 15:55
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. November 2017 09:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Mohammed Al Sharkey
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bem Deutschen Bundesta…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bem Deutschen Bundestag (BT) # 15-736/001 II#0256 [#23796]
Datum
8. November 2017 14:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich halte an meine Bitte nach Zusendung Ihres Vergangs fest. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bem Deutschen Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bem Deutschen Bundestag (BT) # 15-736/001 II#0256 [#23796]
Datum
2. Dezember 2017 10:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf nochmals um Zusendung des bei Ihnen entstandenen Vorgangs bitten. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
2. Reminder!!! AW: AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
2. Reminder!!! AW: AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bem Deutschen Bundestag (BT) # 15-736/001 II#0256 [#23796]
Datum
17. Dezember 2017 21:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf nochmals um Zusendung des bei Ihnen entstandenen Vorgangs bitten. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bem Deutschen Bundestag (B…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bem Deutschen Bundestag (BT) # 15-736/001 II#0256 [#23796]
Datum
22. Januar 2018 10:18
Status
Warte auf Antwort
2,0 MB
188,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Aktenzeichen: 15-736/001 II#0256 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.