Mitarbeiter:in "Neuigkeitenzimmer im BMVI"

Ernennungsurkunde des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin "Neuigkeitenzimmer im BMVI"
(siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/emails-torpedieren-der-spiegel-berichterstattung/523163/anhang/bmvi_geschwaerzt.pdf)

Hinweis: Der Namenszug unter einer Unterschrift soll regelmäßig den Namen dessen darlegen, der seine Unterschrift gesetzt hat. Insofern gehe ich davon aus, dass es eine/n Mitarbeiter:in mit dem zwar ungewöhnlichen, aber sicher zulässigen Namen "Neuigkeitenzimmer im BMVI" gibt, auch wenn er im Organigramm nicht verzeichnet ist

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ernennungsurkunde des Mita…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Mitarbeiter:in "Neuigkeitenzimmer im BMVI" [#227550]
Datum
29. August 2021 18:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ernennungsurkunde des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin "Neuigkeitenzimmer im BMVI" (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/emails-torpedieren-der-spiegel-berichterstattung/523163/anhang/bmvi_geschwaerzt.pdf) Hinweis: Der Namenszug unter einer Unterschrift soll regelmäßig den Namen dessen darlegen, der seine Unterschrift gesetzt hat. Insofern gehe ich davon aus, dass es eine/n Mitarbeiter:in mit dem zwar ungewöhnlichen, aber sicher zulässigen Namen "Neuigkeitenzimmer im BMVI" gibt, auch wenn er im Organigramm nicht verzeichnet ist
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227550/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Mi…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Antrag nach IFG/UIG/VIG "Mitarbeiter:in "Neuigkeitenzimmer im BMVI" [#227550]"
Datum
15. September 2021 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen