Mitarbeiterzufriedenheit im Auswärtigen Amt

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Konzepte zur Steigerung der Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit
- Fanden in den letztem fünf Jahren (2016 bis 2020) Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit statt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
- Wie wird Mitarbeiterzufriedenheit in Ihrem Hause gemessen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Konzepte zur Steigerung …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiterzufriedenheit im Auswärtigen Amt [#220023]
Datum
7. Mai 2021 22:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Konzepte zur Steigerung der Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit - Fanden in den letztem fünf Jahren (2016 bis 2020) Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit statt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht? - Wie wird Mitarbeiterzufriedenheit in Ihrem Hause gemessen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220023/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#220023] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für den Versuch, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#220023]
Datum
27. Mai 2021 15:09
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für den Versuch, eine Auskunft aufgrund der Gebührenerhebung zu verhindern. Ich erleichtere Ihnen die Arbeit: Bitte übermitteln Sie mir als erstes - sofern vorhanden - das behördenweit geltende Konzept zur Steigerung der Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit. Da es sich hier um lediglich ein Dokument handeln dürfte, gehe ich von einer gebührenfreien Auskunft aus. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220023 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Auswärtiges Amt
Information nur teilweise vorhanden, bei Herstellung einer Übersicht wäre dies mit erheblichem Zeit- und Kostenauf…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Mitarbeiterzufriedenheit im Auswärtigen Amt
Datum
28. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Information nur teilweise vorhanden, bei Herstellung einer Übersicht wäre dies mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihren Bescheid. Eine "Reihe von Einzelmaßnahmen" klingt kryptis…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiterzufriedenheit im Auswärtigen Amt [#220023]
Datum
1. Juni 2021 18:39
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihren Bescheid. Eine "Reihe von Einzelmaßnahmen" klingt kryptisch und spannend. Lassen sich diese Einzelmaßnahmen nach Abteilung aufteilen oder macht jedes Referat eigene Einzelmaßnahmen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220023/
Auswärtiges Amt
Keine amtlichen Informationen zur Nachfrage vorhanden.
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Mitarbeiterzufriedenheit im Auswärtigen Amt
Datum
7. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
638,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
20210610_110804.jpg
3,1 MB
Keine amtlichen Informationen zur Nachfrage vorhanden.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> scheinbar ist es zwecklos, hier eine einfache Frage zu stellen. Natürlich sind in d…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiterzufriedenheit im Auswärtigen Amt [#220023]
Datum
10. Juni 2021 15:14
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> scheinbar ist es zwecklos, hier eine einfache Frage zu stellen. Natürlich sind in der Form "keine amtlichen Informationen gem. § 2 Ziffer 1 IFG im Auswärtigen Amt vorliegen, die darüber Auskunft geben, ob sich die Einzelmaßnahmen nach Abteilung aufteilen lassen oder ob jedes Referat eigene Einzelmaßnahmen durchführt". Sie schreiben ja aber am 28.05.2021 selbst, dass es Einzelkonzepte gibt und hätten diese einfache Frage in einem Satz beantwortet werden können: "Ja, sie lassen sich aufteilen" oder "Nein, sie lassen sich nicht aufteilen." Wir belassen es einfach dabei. Das wird nur aufwendig für uns beide und bringt außer Papierverschwendung nichts. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220023/