Mitglieder des Aufsichtsrates der Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

Ich bitte um Erteilung von Auskünften über die Mitglieder des Aufsichtsrates der Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge, dessen Vorsitzender Sie sind.

Ich hatte Ihnen in dieser Angelegenheit bereits am 29. Juli 2014 ein Fax zugesandt, dass Sie aber leider nicht beantwortet haben.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
Journalist

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. März 2015
  • Frist
    8. April 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitglieder des Aufsichtsrates der Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge [#8799]
Datum
6. März 2015 11:06
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bitte um Erteilung von Auskünften über die Mitglieder des Aufsichtsrates der Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge, dessen Vorsitzender Sie sind. Ich hatte Ihnen in dieser Angelegenheit bereits am 29. Juli 2014 ein Fax zugesandt, dass Sie aber leider nicht beantwortet haben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Journalist Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
Aufsichtsrat Margarethe-Krupp-Stiftung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail ist am vergangenen Freitag bei uns e…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Aufsichtsrat Margarethe-Krupp-Stiftung
Datum
13. März 2015 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail ist am vergangenen Freitag bei uns eingegangen. Sie bitten darin "um Erteilung von Auskünften über die Mitglieder des Aufsichtsrates". Dieser Formulierung kann ich leider nicht entnehmen, welche Art von Auskünften Sie gerne hätten. Falls Sie eine Auflistung der Mitglieder haben wollen, so werde ich Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Sollte Ihr Informationsbedürfnis darüber hinausgehen, bitte ich um eine Konkretisierung der gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aufsichtsrat Margarethe-Krupp-Stiftung [#8799] Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters Philipp Schulze …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufsichtsrat Margarethe-Krupp-Stiftung [#8799]
Datum
16. März 2015 10:15
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters Philipp Schulze Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wollte in der Tat nur die Namen der Mitglieder des Aufsichtsrates der MKS, mit der Bitte um Unterscheidung, welche Mitglieder die Stadt Essen und welche Mitglieder der Mutterkonzern stellt. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in (Journalist) Anfragenr: 8799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
Aufsichtsrat Margarethe-Krupp-Stiftung Sehr geehrtAntragsteller/in Herr Schulze, Büro Oberbürgermeister, hat mich…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Aufsichtsrat Margarethe-Krupp-Stiftung
Datum
17. März 2015 18:29
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Herr Schulze, Büro Oberbürgermeister, hat mich gebeten, Ihnen die Namen der Aufsichtsratsmitglieder der Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge mitzuteilen, dem ich hiermit gern folge. Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern, und zwar - Oberbürgermeister Reinhard Paß bzw. in dessen Vertretung Stadtdirektor Hans-Jürgen Best als Vorsitzender - 5 von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung zu ernennenden Mitgliedern. Ein Mitglied davon wird von der AKvBuH-Stiftung als stellvertretender Vorsitzender benannt. Die Namen dieser Aufsichtsratsmitglieder sind hier leider nicht bekannt, können aber sicher bei der Stiftungsverwaltung erfragt werden. - 5 vom Rat der Stadt aus der Zahl der wahlberechtigten Essener Bürger zu erwählenden Mitgliedern. Diese sind zzt. Frau Petra Hinz MdB (SPD), Ratsherr Thomas Rotter (SPD), Ratsherr Guntmar Kipphardt (CDU), Herr Dietmar Galla (CDU), Ratsherr Christoph Kerscht (GRÜNE) Ich hoffe, mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aufsichtsrat Margarethe-Krupp-Stiftung [#8799] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antw…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufsichtsrat Margarethe-Krupp-Stiftung [#8799]
Datum
18. März 2015 12:57
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort und die Übermittlung der Aufsichtsratmitglieder, die von der Stadt Essen ernannt werden. Bezüglich Ihrer Antwort, dass Ihnen die Namen der Aufsichtsratmitglieder, die von der Krupp-Stiftung benannt werden, unbekannt seien, dürfte doch wohl nur ein Versehen sein. Sie wollen mir doch wohl nicht ernstfaft berichten, dass Ihr Chef, der ja der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist, eine Aufsichtsratssitzung führt, mit fünf Damen oder Herren, deren Namen dem Aufsichtsratsvorsitzenden nicht bekannt sind. Das ist ja absurd. Ich bitte Sie also noch einmal nachzufragen und mir dann die restlichen 5 Mitglieder namentlich zu nennen. Vielen Dank im Voraus. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in (Journalist) Anfragenr: 8799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
WG: Aufsichtsrat Margarethe-Krupp-Stiftung [#8799] Sehr geehrtAntragsteller/in meine Antwort war selbstverständl…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
WG: Aufsichtsrat Margarethe-Krupp-Stiftung [#8799]
Datum
23. März 2015 17:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in meine Antwort war selbstverständlich "ernsthaft" gemeint und kein "Versehen". Zur Erklärung: Die Geschäftsführung für den Aufsichtsrat liegt in den Händen der MKS-Stiftung, so dass Sie tatsächlich nur dort verbindliche Auskünfte über die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrates erhalten könnten. Von dort wurde mir aber mitgeteilt, dass Sie diesbezüglich bereits mit der MKS Kontakt aufgenommen hatten und Sie darüber informiert wurden, dass die Namen der Aufsichtsratsmitglieder nicht öffentlich sind. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen in dieser Frage nicht weiterhelfen kann und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Mitglieder des Aufsichtsrates der Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge" [#8799]
Datum
23. März 2015 20:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8799 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge eine bekannte Wohnungsgesellschaft ist, in der mehr als 6.000 Essener Bürger wohnen. Die Stadtverwaltung ist schon seit Gründung der Stiftung vor über 100 Jahren aktiv Teilhaber dieser Wohnungsgesellschaft und verweigert sich permanent.. Hier wird sich hinter dubiosen, nicht näher erklärten Umständen "versteckt", damit die Namen der Aufsichtsratmitglieder "geheim" bleiben. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Mitglieder des Aufsichtsrates der Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge" [#8799]
Datum
23. März 2015 20:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8799 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 49.2.3.2.10-988/15, Ihre E-Mail vom 23.03.2015 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 49.2.3.2.10-988/15, Ihre E-Mail vom 23.03.2015
Datum
9. April 2015 09:04
Status
Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.10-988/15 Betreff: Ihr E-Mail vom 23.03.2015 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.03.2015 bei der Stadt Essen auf Informationszugang zu den Namen der Aufsichtsratsmitglieder der Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.03.2015. Sie wenden sich gem. § 13 IFG NRW an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), da Ihnen die Stadt Essen den Zugang zu den Namen der Aufsichtsratsmitglieder der Margarethe-Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge in Bezug auf die von der Alfried von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandten Mitglieder verweigert haben soll. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW gehen jedoch besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen den Vorschriften des IFG NRW vor. Das bedeutet aber nicht, dass derartige Vorschriften einen Rückgriff auf das IFG NRW in jedem Fall sperren. Andernfalls liefe die gesetzgeberische Intention, durch einen verfahrensunabhängigen Anspruch auf Informationszugang die Transparenz behördlichen Handelns zu steigern, weitgehend leer. Konkurrenzfragen sind daher in jedem konkreten Einzelfall durch systematische, an Sinn und Zweck des Gesetzes orientierte Auslegung der jeweiligen Informationszugangsrechte zu klären. Dabei gilt, dass ein Vorrang bereichsspezifischer Informationsrechte im Sinne einer verdrängenden Spezialität nur dort bestehen kann, wo die konkurrierenden Normen identische Regelungsmaterien enthalten, vor allem also die Frage der Zugänglichkeit von Informationen abschließend regeln. § 12 Abs. 5 des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) regelt, dass behördliche Unterlagen über die Anerkennung und Beaufsichtigung einzelner Stiftungen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem IFG NRW unterliegen. Bei dem begehrten Informationszugang zu den Namen der o.g. Aufsichtsratsmitglieder handelt es sich um eine Information über die Beaufsichtigung der Stiftung. Diese Regelung ist abschließend und bereichsspezifisch. § 12 Abs. 5 StiftG NRW stellt somit eine besondere Rechtsvorschrift i.S.v. 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW dar, so dass der Informationszugang nach dem IFG NRW nicht eröffnet ist. Selbst wenn § 12 Abs. 5 StiftG NRW keine besondere Rechtsvorschrift i.S.v. 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW darstellt, so stünde 9 Abs. 1 IFG NRW dem Informationszugang entgegen. Danach ist ein Antrag auf Information abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information per-sonenbezogene Daten offenbart werden, es sei denn, einer der Ausnahmetatbestände der §§ 9 Abs. 1 a) bis e) IFG NRW wäre einschlägig. Diese Ausnahmetatbestände dürften hier nicht vorliegen. Ich bedaure, dass ich Ihnen in der Angelegenheit nicht weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen