Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen

- Welche Personen und Organisationen sind im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als stimmberechtigte und beratende Mitglieder tätig?
- Von welchen Organisationen werden sie entsandt?
- Bitte übersenden sie mir die Protokolle der Sitzungen der Jahre 2018 bis 2021.

Ergebnis der Anfrage

Namentliche Mitglieder sollen aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden, Einsicht in die Protokolle kostet 204 EUR.
Vermittlung gestartet --> LifG BW sagt man solle die Daten herausrücken

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Welche Personen und Or…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen [#219478]
Datum
29. April 2021 14:00
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welche Personen und Organisationen sind im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als stimmberechtigte und beratende Mitglieder tätig? - Von welchen Organisationen werden sie entsandt? - Bitte übersenden sie mir die Protokolle der Sitzungen der Jahre 2018 bis 2021.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219478/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen [#219478]
Datum
29. Juni 2021 09:57
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen“ vom 29.04.2021 (#219478) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219478/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: Stefan Bus…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Antwort: AW: Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen [#219478]
Datum
8. Juli 2021 17:38
Status
Warte auf Antwort
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: Stefan Buser Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage mit Datum vom 29.04.2021. Leider ist Ihre Anfrage aufgrund des hohen Arbeitsaufkommen im Rahmen der Organisation des Kreisimpfzentrum untergegangen. Entschuldigung. Aktuell sind wir in der Abstimmung Ihrer Anfrage mit den Vertreter des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst. Gerne sichern wir Ihnen eine zeitnahe Rückantwort Ihrer Anfrage zu. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage mit Datum vom 29.04.2021 nehmen wir Bezug. Nach erfolgter Abstimmung mit…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
WG: AW: Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen [#219478]
Datum
27. Juli 2021 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage mit Datum vom 29.04.2021 nehmen wir Bezug. Nach erfolgter Abstimmung mit den Vertreter des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst können wir Ihnen mitteilen, dass Sie folgende Unterlagen erhalten können: Aufstellung der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst nach Organisationen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutz ein Versand einer namentlichen Aufführung der Mitglieder im Bereichsausschuss nicht möglich sein wird und Namen nur geschwärzt herausgegeben werden kann. Protokolle der Sitzung aus den Jahren 2018 bis 2021 Der Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau Hochschwarzald besteht aus der Gebietskörperschaft der Stadt Freiburg und dem Landkreis Breisgau Hochschwarzwald. In Abstimmung mit der Stadt Freiburg und den Bereichsausschuss für den Rettungsdienst können die von Ihnen oben genannten Unterlagen durch die Geschäftsstelle des Bereichsausschuss vorbereitet und nach erfolgter Kostenzusage an Sie herausgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass für die Vorbereitung der Unterlagen nach § 10 Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG eine Gebühr nach Aufwand in Höhe von bis zu 204,- € durch die Geschäftsstelle des Bereichsausschuss erhoben werden kann. Wir bitten Sie Ihre Kostenzusage direkt an die Geschäftsstelle des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Nach Erhalt Ihrer Kostenzusage können die von Ihnen angeforderten Unterlagen vorbereitet werden. Sollte keine Mitteilung einer Kostenzusage erfolgen, so betrachten wir Ihre Anfrage für erledigt. Die Geschäftsstelle des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau Hochschwarzwald sowie die Stadt Freiburg erhalten diese Nachricht zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bei den Mitgliedern des Kreisbereichsausschusses, handelt es sich um Amts- und Funk…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen [#219478]
Datum
27. Juli 2021 17:17
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bei den Mitgliedern des Kreisbereichsausschusses, handelt es sich um Amts- und Funktionsträger, ihr Wirken hat eindeutige Auswirkungen auf öffentliche Belange, sie sind ähnlich zu behandeln, etwa wie die Namen von Mitgliedern von Aufsichtsräten oder Trägerversammlungen von Köperschaften des öffentlichen Rechts. Das öffentliche Interesse zu erfahren, wer als Person, bestimmte Entscheidungen trifft, überwiegt hier das Datenschutzinteresse des Einzelnen. Daher lege ich gegen den Bescheid Wiederspruch ein. Weiterhin haben Sie nicht begründet, durch welche Handlungen Ihrerseits die veranschlagten Kosten entstehen. Das simple überführen von Protokollen in PDF Format, dürfte diese Kosten nicht verursachen. Hier bitte ich um eine Aufstellung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219478/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Sehr Antragsteller/in die Geschäftsstelle des Bereichsausschuss hat uns heute ihre Mailt mit Datum vom 27.07.202…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
WG: AW: Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen [#219478]
Datum
29. Juli 2021 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Geschäftsstelle des Bereichsausschuss hat uns heute ihre Mailt mit Datum vom 27.07.2021 weitergeleitet. Sie haben mit Datum vom 29.04.2021 beantragt, dass Ihnen die Protokolle des Bereichsausschuss aus den Jahren 2018 - 2021 sowie die Liste der zuzusenden ist. Ihrem Antrag haben wir soweit entsprochen und Ihnen per Mail mit Datum vom 27. Juli mitgeteilt, dass die Protokolle des Bereichsausschuss Rettungsdienst für den o.g. Zeitraum sowie die Liste der vertretenden beratenden und stimmberechtigten Organisationen dieses Gremiums über die Geschäftsstelle des Bereichsausschuss zuzusenden sind. Für die Aufarbeitung der Protokolle und der Schwärzung der Namen der von den Kosten und Leistungsträger sowie Kommunen/ Gebietskörperschaften entsandten Personen kann nach § 10 Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG eine Gebühr nach Aufwand erhoben werden. Der stündliche Kostensatz wird nach einem mittleren Stundensatz für den mittleren Dienst in Höhe von 51,- € herangezogen. Für die Bereitstellung der Protokolle sowie Schwärzung der Mitgliederliste kann durch die ausführende Stelle des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst eine Bearbeitungszeit von maximal 4 Stunden somit in maximaler Höhe von 204,- € belaufen. Gerne möchten wir daraufhin weisen, dass dies den Höchstsatz für den Kostenrahmen für eine Bearbeitungsgebühr gilt und der tatsächliche Aufwand nach Stunden mit dem Bereichsausschuss abgerechnet wird. Die konkrete Bearbeitungsdauer für die Bereitstellung der Dokument wird Ihnen durch Geschäftsstelle des Bereichsausschuss mitgeteilt. Die Mitglieder des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst sind aufgrund Ihres Dienst bzw. Vertragsverhältnis in dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienst tätig. Entgegen Ihrer Auffassung stellen die aus ihrer Tätigkeit entsandten Personen in dem Gremium Bereichsausschuss, keine Person des öffentlichen Lebens dar. Aus diesem Grund überwiegt das Schutzziel des Datenschutz der dort tätigen Personen gegenüber einem Anspruchsrecht für eine namentliche Offenlegung der im Bereichsausschuss tätigen Mitglieder. Die Zusendung der Protokolle aus den Jahren 2018 - 2021 sowie die geschwärzte Liste der beratenden und stimmberechtigten Mitglieder können Ihnen durch die Geschäftsstelle des Bereichsausschuss nach Vorlage einer Kostenzusage zugesandt werden. Wir bitten Sie Ihre Kostenzusage direkt an die Geschäftsstelle des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Sollte keine Mitteilung einer Kostenzusage erfolgen, so betrachten wir Ihre Anfrage für erledigt. Sofern Sie gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen möchten, so ist dieser Widerspruch formgerecht in Schriftform an das Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Fachbereich Brand- & Katastrophenschutz, Stadtstraße 3, 79104 Freiburg zusenden. Andernfalls betrachten wir die Angelegenheit hiermit für erledigt. Die Geschäftsstelle des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau Hochschwarzwald sowie die Stadt Freiburg erhalten diese Nachricht zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informati…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen“ [#219478]
Datum
8. August 2021 11:12
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219478/ Ich hatte per Anfrage vom 29.4.2021 um eine Liste der Angehörigen des Kreisbereichsausschusses gebeten, sowie um die Protokolle der Sitzungen der letzten Jahre. Diese Liste der Angehörigen wurde verweigert mit Begründung auf den Datenschutz. Auf meinen Einspruch diesbezüglich führt das Landratsamt aus: "Die Mitglieder des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst sind aufgrund Ihres Dienst bzw. Vertragsverhältnis in dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienst tätig. Entgegen Ihrer Auffassung stellen die aus ihrer Tätigkeit entsandten Personen in dem Gremium Bereichsausschuss, keine Person des öffentlichen Lebens dar. Aus diesem Grund überwiegt das Schutzziel des Datenschutz der dort tätigen Personen gegenüber einem Anspruchsrecht für eine namentliche Offenlegung der im Bereichsausschuss tätigen Mitglieder." Laut Wkipedia: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates definierte Personen des öffentlichen Lebens in Ziffer 7 ihrer Entschließung Nr. 1165 (1998) als „Personen, die offizielle Funktionen wahrnehmen und/oder auf öffentliche Ressourcen zurückgreifen und generell alle diejenigen, die im öffentlichen Leben eine Rolle spielen, ob in Politik, Wirtschaft, Kunst, Gesellschaft, Sport oder in anderen Bereichen“." (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Person_...) In diesem Sinne wären die Angehörigen des KBA durchaus Personen des öffentlichen Lebens, da sie eine im Rettungsdienstgesetz definierte öffentliche Rolle spielen, nämlich Entscheidungen Treffen, die: "die Beobachtung und Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich sowie deren Regelung mit Ausnahme der Luftrettung, insbesondere der Aufgaben nach § 3 Absatz 3 und 4 sowie § 6 Abs. 3, der planerischen Sicherstellung der notärztlichen Versorgung einschließlich der Gewinnung von Ärzten nach § 10 und der Bestimmung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst. Auf Antrag eines Leistungs- oder Kostenträgers ist die Durchführung des Rettungsdienstes in einem Rettungsdienstbereich durch Sachverständige auf Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, sofern der Bereichsausschuss oder alle Vertreter der Kostenträger oder alle Vertreter der Leistungsträger zugestimmt haben." § 5 Rettungsdienstgesetz - RDG in der Fassung vom 8. Februar 2010. Sie sind ihre Funktion als Personen berufen durch den Landrat und Oberbürgermeister (ebenfalls § 5) und sind in dieser Funktion ähnlich anzusehen, wie andere von den Kommunen und Landkreisen berufene Fachgremien, etwa der Gutachterausschuss (dessen Mitgliederliste teils im Internet veröffentlicht wird: https://www.hechingen.de/de/Wirtschaf... oder sogar in der Zeitung berichtet: https://www.badische-zeitung.de/spren...) oder etwa der Prüfungsausschuss bei Studiengängen (exemplarisch: http://portal.uni-freiburg.de/pa-vwl/...). Er ist in seiner Zusammensetzung, als Fachgremium, vielmehr mit dem Jugendhilfeausschuss vergleichbar, der eben auch durch ein spezielles Verfahren bestimmten Fachleuten besteht und dann im Bereich der Jugendhilfe für die Öffentlichkeit relevante Entscheidungen trifft. Auch deren Mitglieder sind in der Definition des Europarates, im Moment ihrer Mitgliedschaft "Personen, die offizielle Funktionen wahrnehmen und/oder auf öffentliche Ressourcen zurückgreifen" (Ziffer 7 ihrer Entschließung Nr. 1165 (1998)). Die Zusammensetzung dieses Gremiums ist üblicherweise auf der Website der Gemeinde zu finden (siehe etwa: https://ris.freiburg.de/gremien_pers....). Übrigens gilt dies im Ratsinformationssystem der Stadt Freiburg ebenso für die "Augustinerkomission" (https://ris.freiburg.de/gremien_pers....) oder den Beirat für Menschen mit Behinderung (https://ris.freiburg.de/gremien_pers....) wo Teils sogar von Statements auf der Website Bilder abrufbar sind und Informationen, die auf die Behinderung der Person schließen lassen. (https://behindertenbeirat-freiburg.de...). Aus den hier aufgeführten Gründen, gehe ich davon aus, dass das Argument "Datenschutzinteresse", in Bezug auf eine Veröffentlichung der Mitgliederliste und Protokolle nicht erheblich sein kann. Vielmehr sollte die in §1 des LIFG gennanten Ziele: "durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern.", für das Verwaltungshandeln leitend sein. In diesem Falle ist auch aus der Antwort der Behörde nicht ersichtlich ob überhaupt konkrete Einwendungen von Einzelpersonen bestehen oder ob diese abgefragt wurden. Da ich davon ausgehe, dass es in Protokollen des Bereichsausschusses auch keine sonstigen Personenbezogenen Daten enthalten sein dürften, gehe ich davon aus, dass dann auch keine Schwärzungen vorgenommen werden müssen und hier die Protokolle vollumfänglich zugänglich gemacht werden können. Meinem Verständnis von öffentlicher Verwaltung und öffentlichem Handeln, widerspricht es, dass es in Baden-Württemberg Gremien gibt, die einen wesentlichen Teil der Daseinsvorsorge regeln, deren konkrete Zusammensetzung und Protokolle aber geheimgehalten werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219478.pdf Anfragenr: 219478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219478/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid vom 29.7 [#219478]
hiermit lege ich gegen den Ablehnenden Bescheid, bez…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid vom 29.7 [#219478]
Datum
21. August 2021 14:29
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
hiermit lege ich gegen den Ablehnenden Bescheid, bezüglich meiner Anfrage nach dem LiFG BW vom 29.7.21 Widerspruch ein. Zur Begründung: Im Schriftwechsel führen Sie aus: "Die Mitglieder des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst sind aufgrund Ihres Dienst bzw. Vertragsverhältnis in dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienst tätig. Entgegen Ihrer Auffassung stellen die aus ihrer Tätigkeit entsandten Personen in dem Gremium Bereichsausschuss, keine Person des öffentlichen Lebens dar. Aus diesem Grund überwiegt das Schutzziel des Datenschutz der dort tätigen Personen gegenüber einem Anspruchsrecht für eine namentliche Offenlegung der im Bereichsausschuss tätigen Mitglieder." Dies Argumentation ist aus meiner Sicht, wenig überzeugend: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates definierte Personen des öffentlichen Lebens in Ziffer 7 ihrer Entschließung Nr. 1165 (1998) als „Personen, die offizielle Funktionen wahrnehmen und/oder auf öffentliche Ressourcen zurückgreifen und generell alle diejenigen, die im öffentlichen Leben eine Rolle spielen, ob in Politik, Wirtschaft, Kunst, Gesellschaft, Sport oder in anderen Bereichen“. In diesem Sinne wären die Angehörigen des Kreisbereichsausschuss durchaus Personen des öffentlichen Lebens, da sie eine im Rettungsdienstgesetz definierte öffentliche Rolle spielen, nämlich Entscheidungen Treffen, die: "die Beobachtung und Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich sowie deren Regelung mit Ausnahme der Luftrettung, insbesondere der Aufgaben nach § 3 Absatz 3 und 4 sowie § 6 Abs. 3, der planerischen Sicherstellung der notärztlichen Versorgung einschließlich der Gewinnung von Ärzten nach § 10 und der Bestimmung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst. Auf Antrag eines Leistungs- oder Kostenträgers ist die Durchführung des Rettungsdienstes in einem Rettungsdienstbereich durch Sachverständige auf Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, sofern der Bereichsausschuss oder alle Vertreter der Kostenträger oder alle Vertreter der Leistungsträger zugestimmt haben." § 5 Rettungsdienstgesetz - RDG in der Fassung vom 8. Februar 2010. Sie sind ihre Funktion als Personen berufen durch den Landrat und Oberbürgermeister (ebenfalls § 5) und sind in dieser Funktion ähnlich anzusehen, wie andere von den Kommunen und Landkreisen berufene Fachgremien, etwa der Gutachterausschuss, dessen Mitgliederliste teils im Internet veröffentlicht wird oder sogar in der Zeitung berichtet oder etwa der Prüfungsausschuss bei Studiengängen oder anderen Selbstverwaltungsorganen der Universitäten. Er ist in seiner Zusammensetzung als Fachgremium, vielmehr mit dem Jugendhilfeausschuss vergleichbar, der eben auch durch ein spezielles Verfahren bestimmten Fachleuten besteht und dann im Bereich der Jugendhilfe für die Öffentlichkeit relevante Entscheidungen trifft. Auch deren Mitglieder sind in der Definition des Europarates, im Moment ihrer Mitgliedschaft "Personen, die offizielle Funktionen wahrnehmen und/oder auf öffentliche Ressourcen zurückgreifen" (Ziffer 7 ihrer Entschließung Nr. 1165 (1998)). Die Zusammensetzung dieses Gremiums ist üblicherweise auf der Website der Gemeinde zu finden. Übrigens gilt dies im Ratsinformationssystem der Stadt Freiburg ebenso für die "Augustinerkomission" oder den Beirat für Menschen mit Behinderung, wo Teils sogar von Statements auf der Website Bilder abrufbar sind und Informationen, die auf die Behinderung der Person schließen lassen. Darüberhinaus handelt es sich in der Regel, bei den berufenen Personen um Menschen die innerhalb ihrer Organisation, etwa des Rettungsdienstes oder Krankenkasse sowieso als Geschäftsführer oder Vorstand, eine herausgehobene Position einnehmen und nicht um normale Mitarbeiter*innen. Aus den hier aufgeführten Gründen, gehe ich davon aus, dass das Argument "Datenschutzinteresse", in Bezug auf eine Veröffentlichung der Mitgliederliste und Protokolle nicht erheblich sein kann. Vielmehr sollte die in §1 des LIFG genannten Ziele: "durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern." Auch hier für das Verwaltungshandeln leitend sein. Weiterhin ist auch aus der Antwort der Behörde nicht ersichtlich ob überhaupt konkrete Einwendungen von Einzelpersonen bestehen oder ob diese abgefragt wurden. Da ich davon ausgehe, dass es in Protokollen des Bereichsausschusses auch keine sonstigen Personenbezogenen Daten enthalten sein dürften, gehe ich davon aus, dass dann auch keine Schwärzungen vorgenommen werden müssen und hier die Protokolle vollumfänglich zugänglich gemacht werden können. Meinem Verständnis von öffentlicher Verwaltung und öffentlichem Handeln, widerspricht es, dass es in Baden-Württemberg Gremien gibt, die einen wesentlichen Teil der Daseinsvorsorge – nämlich die Versorgung der Bevölkerung mit Notfallrettung - regeln, deren konkrete Zusammensetzung und Protokolle geheimgehalten werden. Dies widerspricht auch dem Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. Ich habe in dieser Angelegenheit den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz um Vermittlung gebeten und behalte mir auch die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, vor. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Ihr Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219478/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
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Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. August 2021 14:30
Status
Warte auf Antwort

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. August 2021 14:30
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Antwort: Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid vom 29.7 [#219478] Guten Tag sehr geehrter Herr Antragsteller/…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Antwort: Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid vom 29.7 [#219478]
Datum
25. August 2021 13:13
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht vom 21.08.2021. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihre Eingabe vom 8. August 2021 AZ: 0221.4-15/224 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihre Eingabe vom 8. August 2021 AZ: 0221.4-15/224
Datum
11. Oktober 2021 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. Eingabe. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihre Eingabe vom 8. August 2021 AZ: 0221.4-15/224 [#219478] Sehr geehrte Damen und Herre…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihre Eingabe vom 8. August 2021 AZ: 0221.4-15/224 [#219478]
Datum
16. Oktober 2021 11:55
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
218,8 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen“ vom 29.04.2021 (#219478) hatten sie zunächst mit dem Verweis auf "Datenschutz" nicht beantwortet. Ich hatte mich in der Angelegenheit deshalb an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit gewandt. Dieser schreibt mir: "Unserer Ansicht nach überwiegt im vorliegenden Einzelfall das öffentliche Informationsinteresse des Herrn Antragsteller/in das geschützte Interesse der betroffenen Mitglieder des Bereichsausschusses am Ausschluss des Informationszugangs. Wir gehen davon aus, dass der Zugang zu den Namen und Organisationen der Mitglieder des Bereichsausschusses sowie der Inhalt der Sitzungsprotokolle keinen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen darstellen. (...) Das öffentliche Informationsinteresse kann demgegenüber als hoch eingestuft werden. (...) Wie bereits dargestellt sind wir der Auffassung, dass die Unterlagen ungeschwärzt zugänglich zu machen sind. Durch den Wegfall des Schwärzungsprozesses dürfte sich der zeitliche Aufwand für das Bereitstellen der Unterlagen erheblich verringern, denn in diesem Fall wäre lediglich erforderlich, die entsprechenden Dokumente herauszu- suchen und sie dem Antragsteller zu übersenden. Wir empfehlen daher, die Festset- zung der Gebühren dahingehend zu überarbeiten." Daher bitte ich Sie mir den gewünschten Zugang zu den Informationen zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 02214-15224r23.pdf Anfragenr: 219478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219478/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Ihre LIFG-Anfrage vom 29.04.2021 Landratsamt verweist auf Bereichsausschuss, der wiederum beim Innenministerium ge…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Via
Briefpost
Betreff
Ihre LIFG-Anfrage vom 29.04.2021
Datum
22. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Landratsamt verweist auf Bereichsausschuss, der wiederum beim Innenministerium gefragt hat.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen“ [#219478]
Datum
11. März 2022 10:02
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219478/ Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat entgegen ihrer E-Mail bzw. ihres Schreibens, in dem sie darlegen, dass es einen Anspruch auf Veröffentlichung gibt, meine Anfrage zur Klärung an das Innenministerium weitergeleitet. Dies war nach Eingang am 22.11.21. Bisher hat es dazu keine Antwort gegeben. Ich darf aus ihrer Antwort und Einschätzung zitieren: "Unserer Ansicht nach überwiegt im vorliegenden Einzelfall das öffentliche Informationsinteresse des Herrn Antragsteller/in das geschützte Interesse der betroffenen Mitglieder des Bereichsausschusses am Ausschluss des Informationszugangs. Wir gehen davon aus, dass der Zugang zu den Namen und Organisationen der Mit- glieder des Bereichsausschusses sowie der Inhalt der Sitzungsprotokolle keinen er- heblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen darstellen. Die Informationen betreffen das berufliche Umfeld und sind da- her der Sozialsphäre der Betroffenen zuzuordnen, welche von vornherein weniger schützenswert ist als etwa die Privat- und Intimsphäre (hierzu Schoch, IFG, § 5 Rn. 45 m.w.N.). Darüber hinaus sind unserer Ansicht nach keine gravierenden Nachteile oder Missbrauchsrisiken für die betroffenen Personen absehbar, die bei einer Offe legung der Informationen entstehen könnten. Das Interesse der Betroffenen am Ausschluss des Informationszugangs ist daher nach unserer Einschätzung als eher gering zu bewerten. Das öffentliche Informationsinteresse kann demgegenüber als hoch eingestuft wer- den. Denn Informationen über die Besetzung von (Aufsichts-)Gremien können dazu geeignet sein, Personalentscheidungen und Berufungsverfahren transparenter zu machen und im Einzelfall sogar Missstände aufzudecken. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Rettungsdienstes, welcher eine hohe gesellschaftliche Relevanz inehat und demnach besonders im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Da- mit geht auch eine gewisse öffentliche Exponiertheit der Mitglieder des Bereichsaus-chusses einher, welche durch ihre Entsendung in den Ausschuss und die damit verbundene Übernahme einer öffentlichen Kontroll-, Planungs- und Beratungsfunktion entsteht." Und bitte sie deshalb sich gegenüber dem Landkreis, dem Innenministerium und dem Kreisbereichsausschuss für eine zeitnahe Beantwortung der Fragen einzusetzen. Bitte bestätigen sie den Eingang dieses Schreibens. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219478.pdf - 2021-10-11_1-0221.4-15.224r2.pdf - 2021-10-16_1-02214-15224r23.pdf - 2021-11-22_1-brief-20211122_ruckantwort-an-herrn-name-muller-22112021.pdf Anfragenr: 219478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219478/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen“ [#219478]
Datum
11. März 2022 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 11. März 2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Als Anlage senden wir …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 11. März 2022
Datum
11. März 2022 11:36
Status
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geschwärzt
710,6 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Fristsetzung auf Herausgabe der angefragten Informationen bis zum 21.4.22 [#219478]
Betreff: Anfrage nach dem Land…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristsetzung auf Herausgabe der angefragten Informationen bis zum 21.4.22 [#219478]
Datum
6. April 2022 09:41
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Betreff: Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 29. April 2021 hier: Fristsetzung auf Herausgabe der angefragten Informationen bis zum 20.4.22 AZ: FragDenStaat #219478 Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe Ihnen heute bezüglich meiner LifG Anfrage vom 29.4.2021 (!) darum bat ich um die Übersendung der folgenden Informationen: * Welche Personen und Organisationen sind im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als stimmberechtigte und beratende Mitglieder tätig? * Von welchen Organisationen werden sie entsandt? * Bitte übersenden sie mir die Protokolle der Sitzungen der Jahre 2018 bis 2021 In den vergangen über 11 Monaten hat sich daraus ein reger Schriftwechsel entwickelt. Zunächst haben Sie der Veröffentlichung dieser Informationen aus Datenschutzgründen widersprochen. Mit Schreiben vom 11.10.21 hat der Landesdatenschutzbeauftragte Ihnen mitgeteilt, dass er hier keine datenschutzrechtlich relevanten Bedenken bestehen. Ich darf zitieren: “Unserer Ansicht nach überwiegt im vorliegenden Einzelfall das öffentliche Informationsinteresse des Herrn Müller das geschützte Interesse der betroffenen Mitglieder des Bereichsausschusses am Ausschluss des Informationszugangs. Wir gehen davon aus, dass der Zugang zu den Namen und Organisationen der Mitglieder des Bereichsausschusses sowie der Inhalt der Sitzungsprotokolle keinen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen darstellen. Die Informationen betreffen das berufliche Umfeld und sind daher der Sozialsphäre der Betroffenen zuzuordnen, welche von vornherein weniger schützenswert ist als etwa die Privat- und Intimsphäre (hierzu Schoch, IFG, § 5 Rn. 45 m.w.N.). Darüber hinaus sind unserer Ansicht nach keine gravierenden Nachteile oder Missbrauchsrisiken für die betroffenen Personen absehbar, die bei einer Offenlegung der Informationen entstehen könnten. Das Interesse der Betroffenen am Ausschluss des Informationszugangs ist daher nach unserer Einschätzung als eher gering zu bewerten. Das öffentliche Informationsinteresse kann demgegenüber als hoch eingestuft wer- den. Denn Informationen über die Besetzung von (Aufsichts-)Gremien können dazu geeignet sein, Personalentscheidungen und Berufungsverfahren transparenter zu machen und im Einzelfall sogar Missstände aufzudecken. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Rettungsdienstes, welcher eine hohe gesellschaftliche Relevanz innehat und demnach besonders im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Da- mit geht auch eine gewisse öffentliche Exponiertheit der Mitglieder des Bereichsausschusses einher, welche durch ihre Entsendung in den Ausschuss und die damit verbundene Übernahme einer öffentlichen Kontroll-, Planungs-und Beratungsfunktion entsteht.” Dieses Schreiben liegt Ihnen vollständig vor, siehe auch meine E-Mail vom 16.10.21. Daraufhin haben Sie die Fragestellung zur “Grundsätzlichen Klärung” dem Innenministerium vorgelegt. Inzwischen liegt mir ein Protokoll der Arbeitsgemeinschaft Grundsatzfragen vom 18.11.21 vor, in dem steht: “TOP 8, Umgang mit LIFG-Anfragen: Anlässlich eines Einzelfalls, in dem ein Bürger unter Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) von einem Landratsamt Auskunft zu den Mitgliedern und Zusendung der Protokolle der Sitzungen des Bereichsausschusses begehrt, informiert das Innenministerium über seine kursorische Bewertung: Der gesetzgeberische Wille ist darauf ausgerichtet, den Bürgerinnen und Bürgern möglichst umfassende Einblicke in staatliches Handeln und Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. Zwar handelt es sich beim Bereichsausschuss um ein Organ der Selbstverwaltung. Da dort aber die Grundlagen der Notfallrettung im jeweiligen Rettungsdienstbereich verbindlich festgelegt werden und diese Festlegungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr unmittelbare Auswirkungen auf die Bevölkerung haben, ist diese Tätigkeit dem Handeln einer staatlichen Behörde gleichzusetzen und der Anwendungsbereich des LIFG eröffnet.” Auch aus diesem geht aus meiner Sicht eindeutig hervor, das ich vollumfängliches Anrecht auf den Zugang zu den von mir angefragten Informationen habe. Ebenso hat der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, nochmals am 11.03.2022 sich an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald sowie das Regierungspräsidium Freiburg und den Bereichsausschuss für den Rettungsdienst gewandt hat und Sie direkt zur Beantwortung Ihrer Anfrage aufgefordert. Deshalb setze ich Ihnen hiermit eine Frist, binnen vierzehn Tagen, jedoch spätestens bis zum 20.April 2022 mir die angeforderten Unterlagen, ohne Kostenbescheid zu übersenden. Sollte dies nicht geschehen, werde ich eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben und eine Dienst- sowie Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Kreisbereichsausschuss bei den zuständigen Behörden anstrengen. Befremdlich ist an dem ganzen Sachverhalt, das hier eine Selbstverwaltungsorganisation trotz eindeutiger Darlegung der Rechtsauffassung des Landesdatenschutzbeauftragten, aber auch des Innenministeriums über Monate versucht, einfach zugängliche Daten, willkürlich vorzuenthalten. Ein solches Verhalten ist geeignet das Vertrauen in die gewachsenen Strukturen der Selbstverwaltung zu beschädigen. Bitte bestätigen Sie unverzüglich den Eingang dieses Schreibens. Ihrer fristwahrenden Rückmeldung auch in Ihrem Interesse entgegensehend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihr Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 02214-152243r1_geschwaerzt1.pdf Anfragenr: 219478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219478/
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
WG: Fristsetzung auf Herausgabe der angefragten Informationen bis zum 21.4.22 [#219478] Sehr Antragsteller/in vie…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
WG: Fristsetzung auf Herausgabe der angefragten Informationen bis zum 21.4.22 [#219478]
Datum
6. April 2022 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Es existieren derzeit verschiedene Rechtsauffassungen, sowohl zum Verfahren, wie auch zum Inhalt der von Ihnen gewünschten Datenherausgabe. Aus diesem Grund hat der Bereichsausschuss Stadt Freiburg / Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beschlossen, die Angelegenheit zunächst der Selbstverwaltung des Rettungsdienstes der Kosten- und Leistungsträger, an die zuständige Landesebene, weiterzugeben. Trotz der längeren Bearbeitungszeit, die wir bedauern, bitten wir um Verständnis, dass wir aufgrund der oben genannten Sachlage aktuell die von Ihnen gewünschten Daten nicht herausgeben können. Bei Rückfragen können Sie uns gerne ansprechen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Fristsetzung auf Herausgabe der angefragten Informationen bis zum 21.4.22 [#219478] Sehr << Anrede &…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Fristsetzung auf Herausgabe der angefragten Informationen bis zum 21.4.22 [#219478]
Datum
6. April 2022 15:36
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich werte ihre E-Mail als einen ablehenden Bescheid. Auch wenn ihm die dazu notwendige argumentative Tiefe fehlt - üblicherweise werden Rechtsauffassungen begründet und nicht einfach erwähnt, das man selbst eine andere habe. Auch die Weitergabe an die Landesebene, ist als Argument für eine so deutlichen Verzug wenig überzeugend, immerhin scheint das Thema ja bereits im November besprochen worden zu sein. Meine Fristsetzung bleibt bestehen. Ich fordere sie nochmals auf die gewünschten Informationen zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Ihr Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219478/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Herausgabe der angefragten Informationen [#219478] Sehr Antragsteller/in inzwischen konnte unter Beteiligung des …
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Herausgabe der angefragten Informationen [#219478]
Datum
20. April 2022 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in inzwischen konnte unter Beteiligung des Innenministeriums geklärt werden, dass der Bereichsausschuss selbst und nicht das Landratsamt Ihre Fragen beantworten soll. Wir kommen daher auf den Vorgang zurück und fügen eine Liste der Entsendeorganisationen der stimmberechtigten Mitglieder für Sie bei. Hinsichtlich der Namen der stimmberechtigten Mitglieder und der Verwaltungskosten für das Anonymisieren von Protokollen haben wir externen Rechtsrat eingeholt und halten auf dieser Grundlage an der Bewertung fest, die Ihnen bereits durch das Landratsamt mitgeteilt wurde. Zur Begründung fügen wir der Einfachheit halber das Schreiben der Rechtsanwälte Bender & Philipp vom 14.04.2022 zu Ihrer Kenntnis bei. Die anonymisierten Protokolle übermitteln wir Ihnen, sobald Ihr Einverständnis mit einem Kostenersatz von – je nach Zeitaufwand – höchstens EUR 204,-- vorliegt. Die Namen der stimmberechtigten Mitglieder werden wir Ihnen nur mitteilen, soweit diese der Übermittlung aufgrund unserer Nachfrage zustimmen. Dies wird unmittelbar nach Ablauf der Antwortfrist bis 13.05.2022 geschehen, die wir den Mitgliedern gesetzt haben. Diesen Hinweisen können Sie zugleich entnehmen, dass wir beabsichtigen, Ihren Widerspruch zurückzuweisen. Dazu erhalten bis 13.05.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach werden wir einen förmlichen Bescheid erarbeiten und Ihnen zustellen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
WG: Herausgabe der angefragten Informationen [#219478] Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übers…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
WG: Herausgabe der angefragten Informationen [#219478]
Datum
16. Mai 2022 15:49
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersenden wir Ihnen die Liste der stimmberechtigten Mitglieder des Bereichsausschusses, ergänzt um die Namen, deren persönliche Zustimmung zur Herausgabe vorliegt. Die übrigen Mitglieder haben der Herausgabe ihrer persönlichen Daten nicht zugestimmt. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen würden wir Ihnen nun zusammenstellen, sobald Sie uns die dazu notwendige und noch ausstehende Kostenzusage für die anfallenden Gebühren übersandt haben, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
AW: Herausgabe der angefragten Informationen [#219478] Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr …
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
AW: Herausgabe der angefragten Informationen [#219478]
Datum
16. Mai 2022 15:58
Status
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr Hilpert, vielen Dank - und prima, genau richtig. Wenn sich Herr << Antragsteller:in >> in weiteren 14 Tagen nicht meldet, muss der Bereichsausschuss, um nicht formalrechtlich angreifbar zu werden, einen förmlichen Widerspruchsbescheid erlassen. Ich lege mir diese Aufgabe einmal auf Wiedervorlage 6.6. - dann können wir gemeinsam entscheiden, ob Sie einen Entwurf benötigen. Beste Grüße
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Bescheid zur Ihrer Anfrage LIFG Sehr << Antragsteller:in >> anliegenden Bescheid übersenden wir Ih…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Bescheid zur Ihrer Anfrage LIFG
Datum
4. Januar 2023 07:52
Status
geschwärzt
701,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anliegenden Bescheid übersenden wir Ihnen vorab per Email zur Kenntnisnahme. Das Original haben wir heute auf den Postweg gebracht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIF…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen“ [#219478]
Datum
4. Januar 2023 20:44
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: am 29.4.2021 (!) hatte ich über das Portal fragedenstaat.de eine Anfrage bezüglich der Protokolle des Bereichsausschuss Rettungsdienst und der Mitglieder gestellt. Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/mitglieder-des-bereichsausschuss-rettungsdienst-und-protkolle-der-sitzungen/ Am 11.10.2021 erhielt ich von ihnen ein Schreiben, in dem sie - nach meiner Meinung - meine Rechtsaufassung bestätigten: "Unserer Ansicht nach überwiegt im vorliegenden Einzelfall das öffentliche Informa- tionsinteresse des Herrn Müller das geschützte Interesse der betroffenen Mitglieder des Bereichsausschusses am Ausschluss des Informationszugangs.” (siehe Anhang) Am 20.4.22 teilte mir der Bereichsausschuß mit: "Hinsichtlich der Namen der stimmberechtigten Mitglieder und der Verwaltungskosten für das Anonymisieren von Protokollen haben wir externen Rechtsrat eingeholt und halten auf dieser Grundlage an der Bewertung fest, die Ihnen bereits durch das Landratsamt mitgeteilt wurde. Zur Begründung fügen wir der Einfachheit halber das Schreiben der Rechtsanwälte Bender & Philipp vom 14.04.2022 zu Ihrer Kenntnis bei.” Heute am 4.1.23 bekomme ich endlich einen Ablehnungsbescheid, der auch auf ihre Abwägungen und die des Innenministeriums überhaupt nicht eingeht. Sehr geehrte Damen und Herren, es kann im Einzelfall ja sein, das eine Behörde oder Behördenähnliche Einrichtungen einfach ablehnen, besonders wenn Sie eine andere Rechtsauffassung haben. Ich möchte Sie daher bitten von ihrem Beanstandungsrecht nach § 12 Absatz 6 gebrauch zu machen. Ich bitte Sie das bis Ende des Monats zu tun, da ich ggf. mir auch eine Klage vorbehalte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 219478.pdf - 2021-10-11_1-0221.4-15.224r2.pdf - 2021-10-16_1-02214-15224r23.pdf - 2021-11-22_1-brief-20211122_ruckantwort-an-herrn-name-muller-22112021.pdf - 2022-03-11_3-0221.4-15.2243r1.pdf - 2022-04-06_1-02214-152243r1_geschwaerzt1.pdf - 2022-04-20_1-ListederstimmberechtigtenMitgliederdesBereichsausschusses.pdf - 2022-04-20_1-Scan2022-04-14_222101.pdf - 2022-05-16_1-listederstimmberechtigtenmitgliederdesbereichsausschusses05-22.pdf - 2023-01-04_1-bescheid.pdf Anfragenr: 219478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219478/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie unser angehängtes Schreiben in o.g. Sache. Mit freun…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Az. 0221.4-15/224 - Vermittlung bei Anfrage „Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen“ [#219478]
Datum
17. Januar 2023 08:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie unser angehängtes Schreiben in o.g. Sache. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Bescheid des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Bescheid des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald vom 19. Dezember2022 (ohne Zeichen)
Datum
3. Februar 2023
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich zeige an, dass ich die Interessen des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, wohnhaft XXX, vertrete. Anwaltliche Vollmacht anbei. Namens und in Vollmacht meines Mandanten lege ich fristgerecht gegen den Bescheid vom 19. Dezember 2022, ohne Aktenzeichen, meinem Mandanten zugegangen am 04. Januar 2023, Widerspruch ein und beantrage: .1 Der Bescheid vom 19. Dezember 2022 wird aufgehoben und der Antragsgegner verpflichtet, die Namen der stimmberechtigten Mitglieder des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald, soweit diese nicht in der Liste der stimmberechtigten Mitglieder vom 16. Mai 2022 namentlich benannt wurden, bekanntzugeben. 2. Es wird festgestellt, dass der Antrag vom 29. April 2021 nicht als nach § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG BW zurückgenommen gilt, soweit darin die Übermittlung von Protokollen über die Sitzungen des Bereichsausschusses seit 2018 beantragt wurde und der Antragsgegner verpflichtet, die Protokolle ungeschwärzt zu übermitteln. Die Begründung bleibt einem gesonderten Schreiben vorbehalten. Die weiteren, dem Vorgang zugeordneten Unterlagen, erlaube ich mir, aufgrund des Umfangs elektronisch zu übermitteln. mI Übrigen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen. Angela Carstensen Rechtsanwältin MüncheneSrtraße17 Anlagen: fur To.s Volmacht intoaca( Anfrage vom 29. April 2021 CARSTENSEN WIRTSCHAFTSRECHT • Liste der stimmberechtigten Mitglieder vom 7. März 2022 und 16. Mai 2022 • Bescheid des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau Hochschwarzwald vom 19. Dezember 2022 samt Briefumschlag • Stellungnahme des LfDI Baden-Württemberg vom 17. Januar 2023

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Regierungspräsidium Freiburg
Ihr Widerspruch gegen den Bescheid des Bereichsausschusses für den Rettungs- dienstbereich Freiburg/Breisgau-Hochs…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch gegen den Bescheid des Bereichsausschusses für den Rettungs- dienstbereich Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald vom 19.12.2022 Ihre Schreiben vom 03.02.2023 und 03.04.2023; Ihr Zeichen: 02/22-av/sm-IFG-BA
Datum
28. August 2023
Status
1. Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau-Hochschwarz- wald wird unter Aufhebung der Ziffer 2 dessen Bescheides vom 19.12.2022 verpflichtet, dem Widerspruchsführer Zugang zu den Namen der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder im Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau-Hoch- schwarzwald, die nicht bereits die Zustimmung zur Herausgabe ihrer Namen erteilt haben, zu gewähren. 2. Im Übrigen wird der Widerspruch zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte. Die Ge- bühren und Auslagen der jeweils Bevollmächtigten sind erstattungsfähig. 4. Für diese Entscheidung wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 Euro festgesetzt.