Mitglieder ohne Gesundheitskarte

1. Anzahl aller versicherten Mitglieder zum 31. Dezember 2018.
2. Anzahl der versicherten Mitglieder, die aufgrund fehlendem Foto keine Gesundheitskarte ausgestellt bekommen haben zum Stichtag 31. Dezember 2018.
3. Anzahl der Mitglieder, die zum Stichtag 31. Dezember 2018 im Besitz einer Gesundheitskarte ohne Foto sind.
4. Interne Dienstanweisungen, wann Gesundheitskarten auch ohne Einreichung eines Fotos ausgestellt werden.
5. Wie oft können Mitglieder, die kein Foto einreichen, eine Ersatzbescheinigung für Arztbesuche ausgestellt bekommen?
6. Dürfen Mitarbeiter an der telefonischen Hotline die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung verweigern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
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Rüdiger Krause
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzahl aller …
An Techniker Krankenkasse Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Mitglieder ohne Gesundheitskarte [#35663]
Datum
8. Januar 2019 22:49
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl aller versicherten Mitglieder zum 31. Dezember 2018. 2. Anzahl der versicherten Mitglieder, die aufgrund fehlendem Foto keine Gesundheitskarte ausgestellt bekommen haben zum Stichtag 31. Dezember 2018. 3. Anzahl der Mitglieder, die zum Stichtag 31. Dezember 2018 im Besitz einer Gesundheitskarte ohne Foto sind. 4. Interne Dienstanweisungen, wann Gesundheitskarten auch ohne Einreichung eines Fotos ausgestellt werden. 5. Wie oft können Mitglieder, die kein Foto einreichen, eine Ersatzbescheinigung für Arztbesuche ausgestellt bekommen? 6. Dürfen Mitarbeiter an der telefonischen Hotline die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung verweigern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
8. Januar 2019 22:49
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf [www.tk.de](http://www.tk.de/) finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu vielen Themen. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Klicken Sie einfach [hier](https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108). Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihr IFG Antrag Sehr geehrter Herr Krause, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihr IFG Antrag
Datum
18. Januar 2019 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie erst jetzt eine Eingangsbestätigung von uns erhalten! Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Fragen beantworten wir gern. Zu Frage 1 Am 1. Januar 2019 hatte die TK 10.2…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Mitglieder ohne Gesundheitskarte [#35663]
Datum
22. Januar 2019 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Fragen beantworten wir gern. Zu Frage 1 Am 1. Januar 2019 hatte die TK 10.286.284 Versicherte Zu Frage 2 9.567 Versicherten wurde keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgestellt, weil sie kein Foto eingereicht haben. Zu Frage 3 Ca. 15% der Versicherten der TK haben eine eGK ohne Foto. Dabei handelt es sich ausschließlich um Versicherte nach § 291 Abs. 2 Satz 5 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V): "Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild." Zu Frage 4 Sie erhalten nachstehend die internen Anweisungen der TK, wann eGK ohne Bild ausgestellt werden können: Ausnahmen: Kein Passbild erforderlich Im Unterschied zum Personalausweis hat der Gesetzgeber für die eGK Ausnahmen im § 291 Abs. 2 Satz 1 SGB V formuliert. Hierzu zählen Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist. Der Gesetzgeber stellt, bei dem Personenkreis, deren Mitwirkung nicht möglich ist, auf rein gesundheitliche Aspekte ab, diese müssen jedoch ausreichend und nachvollziehbar begründet sein. Wenn folgende Gründe zutreffen, ist nicht zwingend ein Passbild abzugeben: * Pflegefall (z.B. Pflegestufe vorhanden oder beantragt und nicht mobil) * Mitwirkung dauerhaft nicht möglich (z.B. Versicherter liegt im Koma, im Hospiz oder kann aus Krankheitsgründen in absehbarer Zeit das Krankenhaus oder die Wohnung nicht verlassen, Häftlinge und Patienten in geschlossenen Anstalten). Für Versicherte, die die Abgabe des Passbildes grundsätzlich verweigern, ist diese gesetzliche Grundlage nicht anwendbar. Das Bundesministerium für Gesundheit hat bestätigt, dass Versicherte, die die Abgabe des Passbildes verweigern, nicht mit einer eGK ohne Bild ausgestattet werden dürfen. Teilt Ihnen ein Versicherter mit, dass er aus einem der oben genannten Gründe kein Bild einreichen kann, können Sie bei ausreichender Begründung die Erklärung akzeptieren und annehmen. Vollendung 15. Lebensjahr Versicherte, die bei der eGK-Ausgabe das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten eine Karte ohne Bild. Zu Frage 5 Die wiederholte Ausstellung einer Ersatzbescheinigung kommt nur in Betracht, wenn der Versicherte bei der Ausstellung der eGK mitwirkt; hierauf ist der Versicherte hinzuweisen (§15 Abs. 6 Satz 5 SGB V) Zu Frage 6 Mitarbeiter der TK dürfen die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung nach §15 Abs. 6 Satz 5 SGB V verweigern. Freundliche Grüße

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Rüdiger Krause
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfr…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Mitglieder ohne Gesundheitskarte [#35663]
Datum
22. Januar 2019 15:47
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 35663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>