Mitgliedschaft von Herrn Joschla Langenbrinck (SPD) im Abgeordnetenhaus von Berlin

1. Eine Information ob Herr Joschka Langenbrinck (SPD) Mitglied des Abgeordnetenhaus von Berlin ist.
2. Falls nein, seit wann Herr Langenbrinck nicht mehr Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin ist und welche Gründe - sofern rechtlich zulässig - für die Mandatsniederlegung angebenen worden.

Die Informationen werden veröffentlicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitgliedschaft von Herrn Joschla Langenbrinck (SPD) im Abgeordnetenhaus von Berlin [#233114]
Datum
16. November 2021 20:43
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Information ob Herr Joschka Langenbrinck (SPD) Mitglied des Abgeordnetenhaus von Berlin ist. 2. Falls nein, seit wann Herr Langenbrinck nicht mehr Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin ist und welche Gründe - sofern rechtlich zulässig - für die Mandatsniederlegung angebenen worden. Die Informationen werden veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233114/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Ihre Anfrage per E-Mail vom 16. November 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Novembe…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Ihre Anfrage per E-Mail vom 16. November 2021
Datum
23. November 2021 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. November 2021. Ich möchte darauf hinweisen, dass Fragen, die den parlamentarischen Bereich oder das Mandat eines einzelnen Abgeordneten betreffen, nicht vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes erfasst sind (vgl. § 2 Abs. 1 IFG Bln). Ohne dazu verpflichtet zu sein, teile ich Ihnen dennoch Folgendes mit: Herr Joschka Langenbrinck ist mit Ablauf der 18. Wahlperiode am 4. November 2021 aus dem Abgeordnetenhaus ausgeschieden. Im Parlament der 19. Wahlperiode ist Herr Langenbrinck nicht mehr vertreten. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen