Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz

Im Artikel "Erstmals Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz":
http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2013/08966/
steht:

1) "... ein 'video-on-demand-System' (Abrufservice für vergangene Sitzungen) ist rechtlich nicht möglich."
2) "Der Mitschnitt der Übertragung ist verboten, ..."

Bitte senden Sie mir der Stadt Köln vorliegende Unterlagen, die diese Aussagen be- oder widerlegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2013
  • Frist
    21. Januar 2014
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz [#5177]
Datum
18. Dezember 2013 15:04
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Artikel "Erstmals Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz": http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2013/08966/ steht: 1) "... ein 'video-on-demand-System' (Abrufservice für vergangene Sitzungen) ist rechtlich nicht möglich." 2) "Der Mitschnitt der Übertragung ist verboten, ..." Bitte senden Sie mir der Stadt Köln vorliegende Unterlagen, die diese Aussagen be- oder widerlegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratss…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
Re: Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz [#5177] [#5177]
Datum
21. Januar 2014 11:05
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz" vom 18.12.2013 (#5177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Anfragenr: 5177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Keil << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Köln
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Fabian Keil <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Dienstag, 21. Januar …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz [#5177] [#5177]
Datum
21. Januar 2014 11:48
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Fabian Keil <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Dienstag, 21. Januar 2014 11:06 An: 1000/5 Poststelle Stadtverwaltung Betreff: Re: Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz [#5177] [#5177] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz" vom 18.12.2013 (#5177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Anfragenr: 5177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Keil << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Keil, ich bitte die verzögerte Beantwortung zu entschuldigen. Ihre Anfrage ist an mich zur Be…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz [#5177] [#5177]
Datum
27. Januar 2014 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Keil, ich bitte die verzögerte Beantwortung zu entschuldigen. Ihre Anfrage ist an mich zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Aufgrund zahlreicher Anfragen in meinem Arbeitsgebiet bin ich zu einer früheren Bearbeitung nicht gekommen und habe es dabei leider auch übersehen, Ihnen in der Monatsfrist eine entsprechende Zwischennachricht zu schicken. Vielen Dank auch für die Übersendung Ihrer Postanschrift in Ihrer "Mahnung", da dieser Punkt in Ihrer Anfrage noch offen war. Beigefügt übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen. Rechtliche Gründe gegen einer Informationserteilung gibt es nicht. Zu Ihren Fragen im Einzelnen: Zu 1. Die in Punkt 1 Ihrer Anfrage genannte Aussage ist richtig aus der Pressemitteilung der Stadt vom 12.12.2013 zitiert. Hier ist uns als Verwaltung aber in der Pressemitteilung leider ein Fehler unterlaufen. Wie Sie der beigefügten Ratsvorlage 2994/2013, Seite 4 vorletzter Absatz entnehmen können, hat sich der Rat inhaltlich gegen eine video-on-demand-Lösung ausgesprochen. Rechtliche Gründe gegen ein solches Modell spielten bei der Entscheidungsfindung keine Rolle. Es steht jeder Kommune im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts frei, über das ob und wie eines Live-Streams zu entscheiden. Intern ist der Rat dazu berufen, kraft seiner Geschäftsordnungsautonomie die Einzelheiten zu entscheiden und dabei Rücksicht auf die Rechte der Ratsmitglieder zu nehmen. Der Rat der Stadt hat sich auf Vorschlag der Verwaltung für die jetzige Lösung ausgesprochen, sich dabei aber nicht auf rechtliche Gründe gegen eine video-on-demand-Lösung gestützt. Einen Anspruch auf video-on-demand gibt es unserer Auffassung nicht (vgl. auch die nachfolgende Begründung zum Mitschnitt). Zu 2. Die von Ihnen zutreffend aus der Pressemitteilung zitierte Passage ist ebenfalls etwas unglücklich formuliert. Der Rat hatte sich in seinem Beschluss nicht ausdrücklich für ein Verbot des Mitschnitts ausgesprochen. Die Passage in der Pressemitteilung geht zurück auf den von der Verwaltung eingefügten Hinweis, der auf der Seite des Live-Streams vor und während der Sitzung zu sehen ist. Um die Seite nicht mit einem komplexen Hinweis auf die Rechtslage zu überfrachten, hatten wir uns im Vorfeld auf diese knappe Formulierung verbunden mit einem Link zu weiteren Informationen verständigt. Mit diesem Hinweis sollte der Nutzer sensibilisiert werden, sich wegen der Rechtesituation mit der Internetredaktion der Stadt in Verbindung zu setzen. Der verlinkte Hinweis lautet: "Diese Videodateien unterliegen wie die anderen Seiten auf diesem Informationsserver dem Urheberrecht (Copyright) der Stadt Köln. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Dateien (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Die Genehmigung zur Publikation der Webseiten kann die Redaktion erteilen (s. Impressum)." Der Link ist dann leider optisch von dem "Verbot" getrennt platziert worden. Die Verwaltung hat aber in der Nachbesprechung u.a. diese Problematik bereits erörtert und wird die Gestaltung der Seite und den Hinweis zur nächsten Sitzung am 11.2.2014 verändern. Urheberrechtlich kommt der Stadt Köln eine exklusive Rechtsposition an dem gefilmten Material (nicht der Rede selbst) zu, die es ihr ermöglicht, die Verwertung der gestreamten Bilder durch Dritte zu untersagen. Die Stadt ist Herstellerin des Streams, d.h. sie trägt die wirtschaftliche, aber auch organisatorische Verantwortung für die Übertragung. Dem Hersteller des Streams kommt jedenfalls ein Laufbildschutz an dem Stream gem. §§ 95, 94 UrhG zu. Dieses Leistungsschutzrecht erlaubt es ihm, den hergestellten Stream ausschließlich und exklusiv zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich vorzuführen, zu senden oder aber auch im Internet zum Abruf bereit zu halten. Einen rechtlichen Anspruch auf Mitschnitt besteht unserer Auffassung nach nicht, da für Presse wie Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich in der Sitzung oder im Live-Stream über den Inhalt zu informieren. § 48 UrhG gestattet zwar die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, welche bei öffentlichen Verhandlungen staatlicher, kommunaler und kirchlicher Organe gehalten wurden Zweck der Vorschrift ist es aber lediglich, die urheberrechtlichen Verwertungsbefugnisse des Redners, also dessen private Rechte einzuschränken. Aus § 48 UrhG folgt daher kein öffentlichrechtlicher Anspruch auf Gestattung von Aufzeichnungen oder Mitschnitten der Sitzunge gegen die Stadt. Rechtlich ist es anerkannt, einen Mitschnitt nicht zuzulassen (vgl. Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 03. August 1980 Aktenzeichen - 7 C 14/90, veröffentlicht z.B. in NJW 1991, Seite 118 ff.) Die Willensbildung im Rat soll transparent und in aller Offenheit verlaufen. Dem öffentlichen Interesse nach Transparenz wird dadurch Rechnung getragen, dass die Sitzungen für jeden offen stehen und auch die behandelten Unterlagen öffentlich zugänglich sind. Hier liefert der Live-Stream eine zusätzliche Informationsmöglichkeit. Über den Inhalt der Reden informiert das zeitnah veröffentlichte Wortprotokoll. Die Offenheit der Diskussion im Rat ist hingegen dann gefährdet, wenn das Ratsmitglied befürchten muss, dass jedes Wort, jede sprachlich vielleicht mißglückte oder unzulängliche Formulierung, jede Gestik oder Gefühlsregung dauerhaft und ständig im Internet verfügbar ist. Ich schlage vor, Sie rufen mich an, um weitere Rückfragen vorab zu besprechen. Ich stehe Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Lothar Becker Stadt Köln Rechts- und Versicherungsamt - Leiter Rechtsabteilung - 301 - ELDE-Haus Appellhofplatz 23-25, 50667 Köln Tel.: (0221) 221-25818 Fax: (0221) 221-23011 <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Keil, Wie besprochen hier die Anlagen. Sobald der überarbeitete Text für die Internetseite vor…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz [#5177] [#5177]
Datum
29. Januar 2014 13:38
Status
Sehr geehrter Herr Keil, Wie besprochen hier die Anlagen. Sobald der überarbeitete Text für die Internetseite vorliegt, sende ich ihn Ihnen zu. Sofern Sie noch weitere Fragen haben, bitte ich um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Lothar Becker Stadt Köln Rechts- und Versicherungsamt - Leiter Rechtsabteilung - 301 - ELDE-Haus Appellhofplatz 23-25, 50667 Köln Tel.: (0221) 221-25818 Fax: (0221) 221-23011 <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrter Herr Dr. Becker, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner IFG-Anfrage. Mit freundliche…
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Re: Mitschnitt der Live-Übertragung der Ratssitzung im Netz [#5177]
Datum
29. Januar 2014 13:59
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Becker, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Anfragenr: 5177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>