Mitteilungen von Google bezüglich der Löschung von Seiten aus dem Such-Index zur Umsetzung des EuGH Urteils "Recht auf Vergessen"
Nach dem Urteil des EuGH gibt es ein "Recht auf Vergessen"
Betroffene können von Suchmaschinen innerhalb der EU verlangen, dass Seiten aus dem Index der Suchmaschinen nicht mehr innerhalb der EU angezeigt werden, wenn dieses ihre Rechte betrifft.
Hierzu gibt Google bekannt, dass die Betreiber von Webseiten, die sich bei Google angemeldet haben, bekommen von dem Konzern eine Mitteilung über entsprechende Löschungen. (Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/recht-auf-vergessen-google-entfernt-spiegel-artikel-aus-treffern-a-979255.html und http://www.tagesschau.de/wirtschaft/google-urteil-100.html)
Hiermit wird gebeten alle bisherigen Mitteilungen von Google über entsprechende Löschungen die im Verantwortungsbereich des BVA / BIT liegen zu erhalten.
Eine freiwillige und unvollständige Übersicht über Seiten die nicht mehr bei Google innerhalb der EU angezeigt werden existiert auf der Webseite: http://hiddenfromgoogle.com
Nach Angaben des BVA ist der BIT ein zentraler IT-Dienstleister und auch mit Domainverwaltung einiger Bundesbehörden betraut. Zitat: "Die BIT ist eine Abteilung im BVA. Seit 2006 unterstützt sie als zentraler IT-Dienstleister der Bundesverwaltung Behörden mit einem umfangreichen Dienstleistungs- und Produktportfolio in vielfältigen IT-Aufgaben." Ich gehe daher davon aus, dass Google die Mitteilungen an den Domaininhaber übersendet.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. August 2014
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16. September 2014
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