Mitteilungen von Google bezüglich der Löschung von Seiten aus dem Such-Index zur Umsetzung des EuGH Urteils "Recht auf Vergessen"

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Nach dem Urteil des EuGH gibt es ein "Recht auf Vergessen"
Betroffene können von Suchmaschinen innerhalb der EU verlangen, dass Seiten aus dem Index der Suchmaschinen nicht mehr innerhalb der EU angezeigt werden, wenn dieses ihre Rechte betrifft.

Hierzu gibt Google bekannt, dass die Betreiber von Webseiten, die sich bei Google angemeldet haben, bekommen von dem Konzern eine Mitteilung über entsprechende Löschungen. (Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/recht-auf-vergessen-google-entfernt-spiegel-artikel-aus-treffern-a-979255.html und http://www.tagesschau.de/wirtschaft/google-urteil-100.html)

Hiermit wird gebeten alle bisherigen Mitteilungen von Google über entsprechende Löschungen die im Verantwortungsbereich des BVA / BIT liegen zu erhalten.

Eine freiwillige und unvollständige Übersicht über Seiten die nicht mehr bei Google innerhalb der EU angezeigt werden existiert auf der Webseite: http://hiddenfromgoogle.com

Nach Angaben des BVA ist der BIT ein zentraler IT-Dienstleister und auch mit Domainverwaltung einiger Bundesbehörden betraut. Zitat: "Die BIT ist ei­ne Ab­tei­lung im BVA. Seit 2006 un­ter­stützt sie als zen­tra­ler IT-Dienst­leis­ter der Bun­des­ver­waltung Be­hör­den mit ei­nem um­fang­rei­chen Dienst­leis­tungs- und Pro­dukt­port­fo­lio in viel­fäl­ti­gen IT-Auf­ga­ben." Ich gehe daher davon aus, dass Google die Mitteilungen an den Domaininhaber übersendet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2014
  • Frist
    16. September 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem Urteil …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitteilungen von Google bezüglich der Löschung von Seiten aus dem Such-Index zur Umsetzung des EuGH Urteils "Recht auf Vergessen" [#7070]
Datum
14. August 2014 13:54
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Urteil des EuGH gibt es ein "Recht auf Vergessen" Betroffene können von Suchmaschinen innerhalb der EU verlangen, dass Seiten aus dem Index der Suchmaschinen nicht mehr innerhalb der EU angezeigt werden, wenn dieses ihre Rechte betrifft. Hierzu gibt Google bekannt, dass die Betreiber von Webseiten, die sich bei Google angemeldet haben, bekommen von dem Konzern eine Mitteilung über entsprechende Löschungen. (Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/recht-auf-vergessen-google-entfernt-spiegel-artikel-aus-treffern-a-979255.html und http://www.tagesschau.de/wirtschaft/google-urteil-100.html) Hiermit wird gebeten alle bisherigen Mitteilungen von Google über entsprechende Löschungen die im Verantwortungsbereich des BVA / BIT liegen zu erhalten. Eine freiwillige und unvollständige Übersicht über Seiten die nicht mehr bei Google innerhalb der EU angezeigt werden existiert auf der Webseite: http://hiddenfromgoogle.com Nach Angaben des BVA ist der BIT ein zentraler IT-Dienstleister und auch mit Domainverwaltung einiger Bundesbehörden betraut. Zitat: "Die BIT ist ei­ne Ab­tei­lung im BVA. Seit 2006 un­ter­stützt sie als zen­tra­ler IT-Dienst­leis­ter der Bun­des­ver­waltung Be­hör­den mit ei­nem um­fang­rei­chen Dienst­leis­tungs- und Pro­dukt­port­fo­lio in viel­fäl­ti­gen IT-Auf­ga­ben." Ich gehe daher davon aus, dass Google die Mitteilungen an den Domaininhaber übersendet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E – Mail vom heutigen Tage. Leider muss ich Ihnen mitte…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Mitteilungen von Google bezüglich der Löschung von Seiten aus dem Such-Index zur Umsetzung des EuGH Urteils "Recht auf Vergessen" [#7070]
Datum
14. August 2014 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E – Mail vom heutigen Tage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich zu Ihrer Anfrage keinen Bezug zu unserem Haus herstellen kann. Wie Sie Ihrer Quelle richtig entnommen haben, ist die Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) dem Bundesverwaltungsamt im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Inneren unterstellt und nimmt Aufgaben als zentraler Dienstleister in der Infomationstechnik für verschiedene Bundesbehörden wahr. Sofern bei dem Wirtschaftsunternehmen Google Anträge auf Löschung von bestimmten Artikeln eingehen, diese auch umgesetzt werden, bekommt das Bundesverwaltungsamt darüber keine Mitteilung. Mir ist bis zum heutigen Tage keine Löschung etwaiger Artikel bekannt. Leider kann ich Ihnen auch keine Behörde, die mit der Erhebung von Löschungen bei Google beauftragt ist nennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie erstmal vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Ich versuche mein An…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Mitteilungen von Google bezüglich der Löschung von Seiten aus dem Such-Index zur Umsetzung des EuGH Urteils "Recht auf Vergessen" [#7070]
Datum
15. August 2014 13:02
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie erstmal vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Ich versuche mein Anliegen ein wenig zu konkretisieren. Wenn Google Löschungen von Seiten aus dem Such-Index vornimmt, erhält der Seiten-Betreiber hier eine Nachricht von Google das die folgende Seite xyz aus dem Such-Index entfernt worden ist, aufgrund der Umsetzung des "Recht auf Vergessen". Ich gehe davon aus, dass das BVA mit dem BIT durchaus Seiten-Betreiber ist von vielen Internetpräsenzen die beim Bund liegen. Beispielsweise www.bnd.bund.de oder www.bmi.bund.de - Daher betreibt das BVA / BIT eine Vielzahl von Internetseiten. Meine IFG Anfrage richtet sich dahin gehend, als das ich die bisher eingegangen Mitteilungen von Google haben möchte, über die Seiten die aus dem Such-Index entfernt worden sind. Es kann sein, dass bisher keine Seiten die im Bereich des BVA / BIT liegen entfernt worden sind. Daher können auch keine Mitteilungen von Google vorliegen. Daher bitte ich um Weiterleitung der Nachrichten von Google bezüglich der Löschung von Seiten aus dem Such-Index die an Sie geschickt worden oder alternativ die Aussage, wie viele Mitteilungen von Google bezüglich des o.g. Sachverhalts vorliegen. Danke Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E – Mail vom 15.08.2014. Leider kann ich Ihnen keine ne…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Mitteilungen von Google bezüglich der Löschung von Seiten aus dem Such-Index zur Umsetzung des EuGH Urteils "Recht auf Vergessen" [#7070]
Datum
18. August 2014 07:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E – Mail vom 15.08.2014. Leider kann ich Ihnen keine neuen Informationen zu Ihrer Anfrage geben und verweise auf meine vorangegangene E - Mail vom 14.08.2014. Mit freundlichen Grüßen