Mittelabfluss – Ein Begriff der Entwicklungszusammenarbeit

In BrandEins vom Januar 2012 schreibt der ehemalige Mitarbeiter der GIZ (gtz) Paul Bethke:
„Den Mitarbeitern der GTZ mangelt es auch nicht an Kompetenz. Zuwider war mir der systemimmanente Umgang mit Geld. Es herrschte ein sogenannter “Mittelabflussdruck”. Der Begriff war in GTZ-Kreisen allgegenwärtig. Er drückt aus, dass den Projektleitern mehr Geld zur Verfügung stand, als sie sinnvoll ausgeben konnten. Das Geld musste aber ausgegeben werden, weil es nun einmal vom Bundesentwicklungsministerium erwartet wurde.“

Ich bitte um Auskunft zu folgender Frage:
1) Ist dem BMZ der Begriff, der von Herr Bethke hier verwendet wird, bekannt?
2) Entspricht es den Tatsachen, dass der Mittelabfluss als Gradmesser für Erfolg von Projektleitern heran gezogen wird und beispielsweise im Herbst 2014 in der GIZ Überstunden gemacht wurden, um die durch die verspätete Verabschiedung des Bundeshaushalts überschüssigen Mittel bis zum 31.12.2014 auszugeben?
3) Wie beurteilt der Bundesrechnungshof ein solches Verhalten, welches früher auch in Beamtenkreisen unter Begriff „Dezemberfieber“ bekannt war?
4) Wie hoch ist der „Mittelabfluss“ in der GIZ über das Jahr verteilt – also prozentual auf die jeweiligen Monate des Jahres aufgeteilt?

Ich bitte um elektronische Beantwortung und Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2015
  • Frist
    1. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In BrandEins vom…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
Mittelabfluss – Ein Begriff der Entwicklungszusammenarbeit [#10411]
Datum
30. Juni 2015 16:53
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In BrandEins vom Januar 2012 schreibt der ehemalige Mitarbeiter der GIZ (gtz) Paul Bethke: „Den Mitarbeitern der GTZ mangelt es auch nicht an Kompetenz. Zuwider war mir der systemimmanente Umgang mit Geld. Es herrschte ein sogenannter “Mittelabflussdruck”. Der Begriff war in GTZ-Kreisen allgegenwärtig. Er drückt aus, dass den Projektleitern mehr Geld zur Verfügung stand, als sie sinnvoll ausgeben konnten. Das Geld musste aber ausgegeben werden, weil es nun einmal vom Bundesentwicklungsministerium erwartet wurde.“ Ich bitte um Auskunft zu folgender Frage: 1) Ist dem BMZ der Begriff, der von Herr Bethke hier verwendet wird, bekannt? 2) Entspricht es den Tatsachen, dass der Mittelabfluss als Gradmesser für Erfolg von Projektleitern heran gezogen wird und beispielsweise im Herbst 2014 in der GIZ Überstunden gemacht wurden, um die durch die verspätete Verabschiedung des Bundeshaushalts überschüssigen Mittel bis zum 31.12.2014 auszugeben? 3) Wie beurteilt der Bundesrechnungshof ein solches Verhalten, welches früher auch in Beamtenkreisen unter Begriff „Dezemberfieber“ bekannt war? 4) Wie hoch ist der „Mittelabfluss“ in der GIZ über das Jahr verteilt – also prozentual auf die jeweiligen Monate des Jahres aufgeteilt? Ich bitte um elektronische Beantwortung und Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mittelabfluss – Ein Begriff der Entwicklu…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
AW: Mittelabfluss – Ein Begriff der Entwicklungszusammenarbeit [#10411]
Datum
11. August 2015 16:52
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mittelabfluss – Ein Begriff der Entwicklungszusammenarbeit" vom 30.06.2015 (#10411) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>