Mittelverwendung der bereitgestellten Gelder für Maßnahmen 2022 zur Verbesserung der Radinfrastruktur

Eine Aufstellung zur Mittelverwendung der laut Ratsbeschluss eingeplanten Gelder der Anlaufphase 2022.

Wo und wie wurden die Gelder konkret verwendet?

Sind konkrete Infrastrukturelle Maßnahmen vorgenommen worden oder handelt es sich nur um Verkehrslenkungsmaßnahmen wie Schilder oder nicht bauliche Veränderungen durch Farbmarkierungen?

Sind eventuell Restmittel vorhanden und wie werden diese in die Folgejahre umgebucht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2022
  • Frist
    1. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Norbert Tuschen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Norbert Tuschen
Betreff
Mittelverwendung der bereitgestellten Gelder für Maßnahmen 2022 zur Verbesserung der Radinfrastruktur [#259868]
Datum
29. September 2022 15:22
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung zur Mittelverwendung der laut Ratsbeschluss eingeplanten Gelder der Anlaufphase 2022. Wo und wie wurden die Gelder konkret verwendet? Sind konkrete Infrastrukturelle Maßnahmen vorgenommen worden oder handelt es sich nur um Verkehrslenkungsmaßnahmen wie Schilder oder nicht bauliche Veränderungen durch Farbmarkierungen? Sind eventuell Restmittel vorhanden und wie werden diese in die Folgejahre umgebucht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Tuschen Anfragenr: 259868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259868/ Postanschrift Norbert Tuschen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Tuschen
Norbert Tuschen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mittelverwendung der bereitgestellten Gelder f…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Norbert Tuschen
Betreff
AW: Mittelverwendung der bereitgestellten Gelder für Maßnahmen 2022 zur Verbesserung der Radinfrastruktur [#259868]
Datum
2. November 2022 09:47
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mittelverwendung der bereitgestellten Gelder für Maßnahmen 2022 zur Verbesserung der Radinfrastruktur“ vom 29.09.2022 (#259868) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Norbert Tuschen

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Kommunalverwaltung Essen
Gelder für Maßnahmen 2022 zur Verbesserung der Radinfrastruktur Sehr geehrter Herr Tuschen, Ihre Anfrage kann ich…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Gelder für Maßnahmen 2022 zur Verbesserung der Radinfrastruktur
Datum
2. November 2022 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,9 KB


Sehr geehrter Herr Tuschen, Ihre Anfrage kann ich Ihnen wie folgt beantworten: Aufstellung zur Mittelverwendung der laut Ratsbeschluss eingeplanten Gelder der Anlaufphase 2022. Gemäß Vorlage 2259 aus 2021 wurden folgende Mittel angemeldet: o Ziel 1 Lückenschluss Radwegenetz: 1.562.900 Euro o Ziel 2 Fahrradfreundlicher Kreuzungsumbau: 107.900 Euro o Ziel 3 Fahrradstraßen und -zonen: 227.100 Euro o Ziel 4 Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen: 1.572.200 Euro o Ziel 6 Fahrradstellplätze: 398.900 Euro Zusätzlich wurden noch ca. 34.000 Euro für Ziel 7 Öffentlichkeitsarbeit angemeldet. Stand Oktober 2022 sind davon in Summe ca. 1,42 Mio. Euro abgerufen worden. Die Differenz zu den angemeldeten Mitteln ist größtenteils der Tatsache geschuldet, dass sich mehrere kostenintensive Maßnahmen noch im Verfahren befinden und erst 2023 umgesetzt werden können. Wo und wie wurden die Gelder konkret verwendet? Umgesetzte bzw. bis Jahresende umzusetzende Maßnahmen sind die folgenden: o Promenadenweg (Fahrradstraße) o Wickenburgstraße (Kreuzungsumbau, Radfahrstreifen) o Graitengraben (Erneuerung) o Lieversbank (Erneuerung) o Hörster Feld (Maßnahme von Grün und Gruga) o Altenessener Straße (Update Fahrradstraße) o Abstellanlagen o Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Dialogforum) Sind konkrete Infrastrukturelle Maßnahmen vorgenommen worden oder handelt es sich nur um Verkehrslenkungsmaßnahmen wie Schilder oder nicht bauliche Veränderungen durch Farbmarkierungen? Es wurden sowohl infrastrukturelle Maßnahmen wie Umbauten bzw. Neuanlage von Radinfrastrukturanlagen als auch Erneuerungsmaßnahmen (baulich bzw. Markierung) durchgeführt. Sind eventuell Restmittel vorhanden und wie werden diese in die Folgejahre umgebucht? Eine Übertragung nicht gebundener Mittel in die Folgejahre ist nicht vorgesehen. Bereits für konkrete sich im Bau befindliche Maßnahmen gebundene Mittel werden übertragen. Mit freundlichen Grüßen