Sehr geehrtAntragsteller/in
mit dieser Mail erhalten Sie die Antwort auf Ihren Antrag nach LIFG.
Freundliche Grüße
Stadtverwaltung Mainz
Frage 1: Wo ist das Kunstwerk aktuell eingelagert?
Auf dem Betriebshof des Entsorgungsbetriebs Mainz. (Beschluss des
Stadtvorstandes vom 21.12.2010)
Frage 2: Was kostet die Einlagerung die Stadt jährlich?
Nichts.
Frage 3: Was ist mit dem Kunstwerk geplant (Aufstellungsort und Zeit)?
Nachdem ein Wiederaufstellen des Mobile Moguntinum auf dem Rebstockplatz
unmöglich war (Feuerwehraufstellfläche), wird seit 2009 ein neuer Standort
für das Kunstwerk gesucht. Diverse Ämter der Verwaltung (Kultur,
Denkmalpflege, Stadtplanung, Grün) und Gremien (Kunstbeirat,
Kulturausschuss, Stadtvorstand) haben sich in den vergangenen Jahren immer
wieder damit beschäftigt und dem Künstler Hans-Michael Kissel Vorschläge
für neue Standorte gemacht, die er jedoch allesamt abgelehnt hat bzw. zu
denen bis heute eine Stellungnahme des Künstlers aussteht. Der Künstler
hat ebenfalls Vorschläge gemacht, die jedoch allesamt nicht umzusetzen
sind, u. a. wegen der besonderen technischen Anforderungen des Kunstwerks
(permanenter Strom- und Wasseranschluss) und den Vorgaben für die
Sicherheit. Aktuell ist das Kunstwerk derart marode, dass eine Sanierung
nach Schätzungen von Fachbetrieben bis zu 45.000 Euro kosten würde. Aus
diesen Gründen gibt es zur Zeit keine Pläne, das Kunstwerk wieder
aufzustellen.
Frage 4: Wie war der Anschaffungswert und was ist der heutige Wert?
50.000 D-Mark. Heutiger Wert ist nicht bekannt.
Frage 5: Wer entscheidet über den künftigen Aufstellungsort?
Gremien und Verwaltung nach den Vorgaben der städtischen Richtlinien für
Kunst im öffentlichen Raum (siehe Anhang).
An: <<E-Mail-Adresse>>
Datum: 22.05.2015 11:13
Betreff: Mobile Moguntinum [#9880]
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Pressemeldung der Stadt Mainz vom 7.10.2005 wurde das Kunstwerk
Mobile Moguntinum im Zuge des Neubaus der Markthäuser vom Rebstockplatz
entfernt und es sollte ein neuer Standort gefunden werden.
Fragen:
- Wo ist das Kunstwerk aktuell eingelagert?
- Was kostet die Einlagerung die Stadt jährlich?
- Was ist mit dem Kunstwerk geplant (Aufstellungsort und Zeit)?
- Wie war der Anschaffungswert und was ist der heutige Wert?
- Wer entscheidet über den künftigen Aufstellungsort?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1
Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach
Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2
LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den
voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten
für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie
mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2
VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich
über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder
Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1
LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen
baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang
zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8
EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere
ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen