Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle

1. Anzahl der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der B9 in Höhe der Bundeskunsthalle durch die dortige mobile Radarfalle im Jahr 2017/2018 aufgeschlüsselt nach Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren.
2. Kosten des Betriebs von o.g. Radarfalle für das Jahr 2017/2018.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168320]
Datum
11. Oktober 2019 12:18
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der B9 in Höhe der Bundeskunsthalle durch die dortige mobile Radarfalle im Jahr 2017/2018 aufgeschlüsselt nach Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren. 2. Kosten des Betriebs von o.g. Radarfalle für das Jahr 2017/2018.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle“ vom 11.10.20…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168320]
Datum
13. November 2019 05:54
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle“ vom 11.10.2019 (#168320) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168320/
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 11. Oktober nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde, auf Grund hohen Ar…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168320]
Datum
13. November 2019 12:48
Status
Warte auf Antwort
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5,8 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 11. Oktober nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde, auf Grund hohen Arbeitsaufkommens, mit etwas Verzögerung, an die für diese Anfragen zuständige Stelle, das städtische Rechtsamt, weitergeleitet. Die angefragten Informationen aus meinem Fachbereich werde ich den dortigen Kolleginnen zuleiten, anschließend erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Fragen. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle“ vom 11.10.20…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168320]
Datum
2. Dezember 2019 15:47
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle“ vom 11.10.2019 (#168320) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168320/
Kommunalverwaltung Bonn
Ihre E-Mail an stvo(at)bonn.de Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wird zur weiteren Bearbe…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihre E-Mail an stvo(at)bonn.de
Datum
2. Dezember 2019 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wird zur weiteren Bearbeitung an die Sachbearbeitung weitergeleitet. Der folgende Absatz gilt nur, wenn ein BUSSGELDBESCHEID erlassen wurde. Er gilt nicht im Verwarngeldverfahren, bei einer Anhörung oder einem Zeugenfragebogen. Nur wenn Sie mit dieser E-Mail gegen einen durch Postzustellungsurkunde förmlich zugestellten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen, bitte ich Sie, dies innerhalb der gesetzlichen Rechtsmittelfrist (zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids) schriftlich oder zur Niederschrift nachzuholen. Eine einfache E-Mail kann aus rechtlichen Gründen nicht als zulässiger Einspruch gewertet werden, da sie nicht dem Formerfordernis des § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) genügt. Bitte lesen Sie hierzu auch die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bußgeldbescheid. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in wie ich Ihnen bereits per Mail vom 13.11.19 mitteilte, wurde Ihre Anfrage vom 11. Oktober n…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
WG: Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168320]
Datum
2. Dezember 2019 17:54
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in wie ich Ihnen bereits per Mail vom 13.11.19 mitteilte, wurde Ihre Anfrage vom 11. Oktober nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die für diese Anfragen zuständige Stelle, das städtische Rechtsamt, weitergeleitet. Die angefragten Informationen aus meinem Fachbereich liegen mir zwischenzeitlich vor und ich werde sie in Kürze den dortigen Kolleginnen zuleiten, anschließend erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Fragen. Bis dahin bitte ich Sie erneut um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in Ihre letzte Nachricht bezüglich des Bearbeitungsstands meiner Anfrage war vor einem Monat. …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168320]
Datum
5. Januar 2020 13:56
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in Ihre letzte Nachricht bezüglich des Bearbeitungsstands meiner Anfrage war vor einem Monat. Liegen Ihnen die Zahlen aus dem Fachbereich mittlerweile vor oder ist eine weitere Verzögerung zu erwarten? Sollte dem der Fall sein bitte ich um Mitteilung wann ich mit einer Antwort diesbezüglich rechnen kann. Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168320/
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in die Zahlen aus meinem Sachgebiet liegen der für die Beantwortung Ihrer Anfrage zuständigen …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: WG: Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168320]
Datum
7. Januar 2020 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Zahlen aus meinem Sachgebiet liegen der für die Beantwortung Ihrer Anfrage zuständigen Kollegin beim Rechtsamt der Stadt Bonn vor. Da zur endgültigen Beantwortung aber auch unser Vertragspartner gehört werden muss, vermute ich, dass dessen Antwort noch aussteht und Sie aus diesem Grund noch keine Antwort erhalten haben. Ihre Nachfrage leite ich an die zuständige Kollegin des Rechtsamtes weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle“ [#168320] [#168320]
Datum
31. Januar 2020 18:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/168320/ Ich bin der Meinung, dass die Anfrage durch die Behörde bzw. den Fachbereich "ausgesessen" wird, da bereits ein Fachbereich die Zahlen vorliegen hat, der andere Fachbereich jedoch bislang noch keine Information über den Bearbeitungsstand hat verlauten lassen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 168320.pdf - 2019-11-13_2-image004.gif - 2019-12-02_3-image001.gif Anfragenr: 168320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168320/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.01.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle“ [#168320] [#168320]
Datum
3. Februar 2020 10:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.01.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in in o.a. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegenden Bescheid mit der Bitte um Kenntnisnah…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168320]
Datum
2. März 2020 17:37
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in in o.a. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegenden Bescheid mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Informationen, jedoch hat sich dadurch eine Frage ergeben: Sie haben d…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168320]
Datum
3. März 2020 07:19
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Informationen, jedoch hat sich dadurch eine Frage ergeben: Sie haben die Auskunft bezüglich der Betriebskosten der Anlage abgelehnt, da dies einen Nachteil für einen Geschäftspartner bedeuten würde. Habe ich richtig verstanden, dass die Messung von einem Dritten im Auftrag der Stadt Bonn durchgeführt wird bzw. die Wartung/Instandhaltung des Messgerätes durch einen Dritten durchgeführt wird? Falls zweiteres zutreffend ist bitte ich um Mitteilung, ob die Instandhaltung am Aufstellort des Gerätes erfolgt und ein_e Mitarbeiter_in Ihrer Behörde bei dieser Anwesend ist oder ein qualifizierter Techniker die Arbeiten alleine durchführt. Ich bedanke mich im Voraus für die zusätzlichen Informationen und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168320/
Kommunalverwaltung Bonn
Ihre E-Mail an stvo(at)bonn.de Guten Tag, Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wird zur weiteren Bearbeitung an di…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihre E-Mail an stvo(at)bonn.de
Datum
3. März 2020 07:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wird zur weiteren Bearbeitung an die Sachbearbeitung weitergeleitet. Der folgende Absatz gilt nur, wenn ein BUSSGELDBESCHEID erlassen wurde. Er gilt nicht im Verwarngeldverfahren, bei einer Anhörung oder einem Zeugenfragebogen. Nur wenn Sie mit dieser E-Mail gegen einen durch Postzustellungsurkunde förmlich zugestellten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen, bitte ich Sie, dies innerhalb der gesetzlichen Rechtsmittelfrist (zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids) schriftlich oder zur Niederschrift nachzuholen. Eine einfache E-Mail kann aus rechtlichen Gründen nicht als zulässiger Einspruch gewertet werden, da sie nicht dem Formerfordernis des § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) genügt. Bitte lesen Sie hierzu auch die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bußgeldbescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Nachfrage vom 03.03.2020 zu o.g. Anfrage und den von mir am 02.03.…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168320]
Datum
9. März 2020 17:15
Status
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Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Nachfrage vom 03.03.2020 zu o.g. Anfrage und den von mir am 02.03.2020 übersandten Bescheid. Von dem sog. Betreibermodell ist neben der Miete für die Überlassung des Geräts die Durchführung von Wartungen und Reparaturen durch den Betreiber umfasst. Die Inbetriebnahme des Geräts sowie die Durchführung der Messungen erfolgen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bonn. Mit freundlichen Grüßen