Mobile Verkehrsüberwachung
- Anfrage an:
- Sulzbach/Saar, Stadt
- Genutztes Gesetz:
- Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG)
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 7. Oktober 2016 - 4 Jahre, 4 Monate her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
Sehr Antragsteller/in
nach hiesiger Kenntnis betreibt die Stadt Sulzbach eine Anlage zur mobilen Verkehrsüberwachung. In diesem Zusammenhang senden Sie mir bitte Folgendes zu:
1. Die Verfahrensbeschreibung nach § 9 SDSG bzw. die Errichtungsanordnung nach § 490 StPO;
2. die schriftliche Verfahrensfreigabe nach § 7 Abs. 2 Satz 1 SDSG;
3. Datum und Schreiben, mit dem die Landesbeauftragte für Datenschutz gemäß § 7 Abs. 2 Satz 5 SDSG angehört wurde;
4. Ergebnis der Anhörung der Landesbeauftragten für Datenschutz.Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,