Mobiles Datenerfassungs- und Analyselabor (MODAL)

Informationen zu "Mobiles Datenerfassungs- und Analyselabor (MODAL)", dazu gehört Kommunikation, Spezifikationen, Angaben über Partner und das genannte Rechenzentrum, Verträge diesbezüglich wie vorgestellt in der Presseerklärung von 03. August 2021 https://polizei.nrw/presse/polizei-nordrhein-westfalen-erhaelt-hochmodernes-mobiles-datenlabor

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Mobiles Datenerfassungs- und Analyselabor (MODAL) [#236485]
Datum
30. Dezember 2021 12:44
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu "Mobiles Datenerfassungs- und Analyselabor (MODAL)", dazu gehört Kommunikation, Spezifikationen, Angaben über Partner und das genannte Rechenzentrum, Verträge diesbezüglich wie vorgestellt in der Presseerklärung von 03. August 2021 https://polizei.nrw/presse/polizei-nordrhein-westfalen-erhaelt-hochmodernes-mobiles-datenlabor
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 236485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236485/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihren IFG-Antrag vom 30.12.2022 (MODAL) Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, aufgrund von umfangreicheren Nachforschun…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihren IFG-Antrag vom 30.12.2022 (MODAL)
Datum
4. Februar 2022 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, aufgrund von umfangreicheren Nachforschungen nach einschlägigen amtlichen Informationen Ihren Antrag betreffend war es leider noch nicht möglich, Ihnen ein Antwort zukommen zu lassen. Ich bitte dies zu entschuldigen und stelle Ihnen eine Antwort unseres Hauses alsbald in Aussicht. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, anliegend übersende ich die erbetenen Informationen. Für die späte Antwort bitte …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2021-12-30 - Abgabe IFG-Geschäftstelle - Mühlenmeier, Lennart - IFG-Anfrage: Mobiles Datenerfassungs- und Analyselabor (MODAL) [#236485]
Datum
31. März 2022 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, anliegend übersende ich die erbetenen Informationen. Für die späte Antwort bitte ich um Verständnis. Die personenbezogenen Daten der beteiligten Amtsträger wurden geschwärzt, da schutzwürdige Belange i.S.v. § 9 Absatz 3 letzter Halbsatz Informationsfreiheitsgesetz NRW einer Offenbarung entgegenstehen. Bei einer Antragstellung über Plattformen wie FragDen-Staat.de muss unterstellt werden, dass neben dem individuell gegenüber Ihnen gewährten Informationszugang eine (automatische) Veröffentlichung der Information erfolgt. Schließlich ist dies erklärtes Ziel der Plattformen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne im Erlass genannte Amtsträger persönlich angefeindet werden und Auswirkungen der beruflichen Tätigkeit auch den privaten Bereich dieser Personen erreichen. Mit freundlichen Grüßen

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Lennart Mühlenmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner IFG-Anfrage. Den Bedarf bei den Schwärzung…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: WG: 2021-12-30 - Abgabe IFG-Geschäftstelle - Mühlenmeier, Lennart - IFG-Anfrage: Mobiles Datenerfassungs- und Analyselabor (MODAL) [#236485]
Datum
31. März 2022 21:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner IFG-Anfrage. Den Bedarf bei den Schwärzungen kann ich selbstverständlich verstehen. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 236485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236485/