Mobilfunkfrequenznutzung aller Anbieter in Deutschland

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- Übersicht der Zuteilung einzelner EM-Frequenzen zu den jeweiligen Anbietern (Telekom, Vodafone, Telefonica)
- Informationen über die tatsächliche Nutzung durch die jeweiligen Anbieter.
- Beschränkungen der Nutzung einzelner Frequenzen durch die Vergabe, z.B. sind die Anbieter frei auf das 900MHz Band 5G zu legen oder muss ein Teil für GSM vorgehalten werden? (soweit zutreffend)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2019
  • Frist
    6. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Übersicht der …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobilfunkfrequenznutzung aller Anbieter in Deutschland [#35551]
Datum
4. Januar 2019 15:57
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Übersicht der Zuteilung einzelner EM-Frequenzen zu den jeweiligen Anbietern (Telekom, Vodafone, Telefonica) - Informationen über die tatsächliche Nutzung durch die jeweiligen Anbieter. - Beschränkungen der Nutzung einzelner Frequenzen durch die Vergabe, z.B. sind die Anbieter frei auf das 900MHz Band 5G zu legen oder muss ein Teil für GSM vorgehalten werden? (soweit zutreffend)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchte ich gerne auf Ihre Anfrage #35551 vom 4. Januar 2019 bei fragdenstaat.…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Mobilfunkfrequenznutzung aller Anbieter in Deutschland [#35551]
Datum
31. Januar 2019 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchte ich gerne auf Ihre Anfrage #35551 vom 4. Januar 2019 bei fragdenstaat.de antworten. In der Anlage finden Sie eine Übersicht über die Mobilfunkfrequenzzuteilungen der Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica. Die Frequenzen wurden technologieneutral zugeteilt oder in der Vergangenheit für eine freizügige Nutzung flexibilisiert, so dass die Mobilfunknetzbetreiber jedwede Technologie (bspw. 2G, 3G, 4G, 5G) einsetzen können. Die Mobilfunknetzbetreiber sind nicht verpflichtet in einem Frequenzband eine bestimmte Technologie einzusetzen. Die Mobilfunknetzbetreiber betreiben zum Teil GSM (2G) in den Bereichen 900 MHz und 1,8 GHz bzw. UMTS/HSPA (3G) im Bereich 2 GHz. In nahezu allen Frequenzbereichen wird aber auch bereits LTE (4G) eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass künftig ein bedarfsgerechter Wechsel auf 5G-Technologien erfolgen wird. Beste Grüße,