Mobilitätsbefragung 2019

Sämtliche vorhandenen Daten der letzten Mobilitätsbefragung.
ZB.: Auswahlgrundlagen der Befragten, Antwortrate, Ergebnisse.

Gerne können Sie mir diese Daten auch in digitaler Form bereitstellen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobilitätsbefragung 2019 [#170333]
Datum
13. November 2019 09:30
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorhandenen Daten der letzten Mobilitätsbefragung. ZB.: Auswahlgrundlagen der Befragten, Antwortrate, Ergebnisse. Gerne können Sie mir diese Daten auch in digitaler Form bereitstellen!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom: 13.11.2019 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister fragdenstaat.de, hiermit bestätige ich den Einga…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom: 13.11.2019
Datum
13. November 2019 09:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister fragdenstaat.de, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 13.11.2019. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann ich Ihnen Folgendes mitt…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG: fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in, Mobilitätsbefragung 2019 [#170333]
Datum
13. November 2019 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Mobilitätsbefragung 2019 ist noch nicht vollständig ausgewertet. Der Rücklauf war deutlich größer als erwartet. Ziel war es rd. 7.100 Personen zu befragen. Wir haben aber über 10.000 ausgefüllte Fragebögen erhalten. Daher hat die Auswertung etwas länger gedauert. Derzeit wird der Abschlussbericht mit dem beauftragten Ingenieurbüro abgestimmt. Ich kann Sie aber auf unsere Internetseite https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/verkehr/mobilitaetsbefragung_2019/index.html verweisen. Dort finden Sie neben den grundlegenden Informationen zur Erhebung und zum Datenschutz auch den verwendeten Fragebogen. Neben der Endredaktion des Schlussberichtes bereiten wir gerade auch eine Information für die Presse und die politischen Gremien vor. Ziel ist es, beides bis Ende des Jahres fertig gestellt zu haben. Dann können wir Ihnen dieses gerne per E-Mail zur Verfügung stellen. Die Stadt Dortmund erhält nur anonymisierte Daten. Ein Rückschluss auf einzelne Personen ist somit nicht möglich. Die für den Versand zur Verfügung gestellten Adressdaten werden durch das Ing.büro nach der Auswertung vernichtet. Diese Daten und einzelne Befragungsdaten können aus Gründen des Datenschutzes nicht herausgegeben werden. Bei weiteren Fragen können sich dazu gerne an meine Kollegin Frau Dr. Konrad (<<E-Mail-Adresse>>) oder mich wenden. Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre zügige Antwort! Das kann sich manch öffentliche Stelle in Deuts…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG: fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in, Mobilitätsbefragung 2019 [#170333]
Datum
13. November 2019 20:35
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre zügige Antwort! Das kann sich manch öffentliche Stelle in Deutschland mal als Vorbild nehmen! Das sie noch nicht viel präsentieren können, da noch nicht alles ausgewertet ist, verstehe ich voll und ganz. Persönliche Daten sind für mich auch ein hohes Gut, waren aber auch nicht angefragt. Gefragt wurde ja nach Auswahlgrundlagen der Befragten, bzw. nach was für einem Verfahren die Empfänger ausgewählt wurden, Diese Informationen sollten problemlos veröffentlicht werden können. Für eine weitere zügige Beantwortung bedanke ich mich schon im Voraus! Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170333

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in unter dem L…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: WG: AW: IFG: fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in, Mobilitätsbefragung 2019 [#170333]
Datum
14. November 2019 14:08
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in unter dem Link, den Herr Meißner Ihnen gestern geschickt hat, ist unter anderem das Auswahlverfahren genannt. Hier findet sich folgende Formulierung: "Über ein Zufallsverfahren wurden die Befragten aus dem Einwohnermelderegister ausgewählt. Die Teilnahme ist freiwillig, und die Datenangaben bleiben anonym. Alle Vorschriften des Datenschutzes werden eingehalten. Damit die Kriterien der Repräsentativität erfüllt und die gewonnenen Daten vergleichbar sind, dürfen nur die ausgewählten Adressaten an der Befragung teilnehmen." Falls Sie dazu Details wünschen: In die Zufalls-Stichprobenziehung gingen alle Personen ab 16 Jahren unter der wohnberechtigten Dortmunder Bevölkerung ein. Es erfolgte eine Schichtung nach Stadtbezirken, um auch auf Stadtbezirksebene auf Basis einer repräsentativen Stichprobe statistisch belastbare Ergebnisse zu erhalten. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantworten zu können. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne auch telefonisch mit mir in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen