Mobilmachung in München

Einsatzbefehl zur Mobilmachung der Bundeswehr im Rahmen des Amoklaufes in München vom 22. Juli 2016

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  • Datum
    25. Juli 2016
  • Frist
    26. August 2016
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einsatzbefehl zu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobilmachung in München [#17372]
Datum
25. Juli 2016 17:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einsatzbefehl zur Mobilmachung der Bundeswehr im Rahmen des Amoklaufes in München vom 22. Juli 2016
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: <<E-Mail-Adresse>> #17372 BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-488 26.07.2016 B…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: <<E-Mail-Adresse>> #17372
Datum
26. Juli 2016 10:54
Status
Warte auf Antwort
BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-488 26.07.2016 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25.07.2016 (über: fragdenstaat.de #17372) Sehr geehrter Antragsteller / sehr geehrte Antragstellerin, Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 25.07.2016 (s.u.) haben Sie offensichtlich unter einem Pseudonym (hier: "Antragsteller/in Antragsteller/in") gestellt. Gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind derartige Anfragen grundsätzlich nicht zu beantworten. Ich bitte daher um vollständige Angabe Ihres tatsächlichen Vor - und Nachnamens sowie Ihrer Postanschrift. Ohne diese Angaben kann die Bearbeitung Ihres Antrags nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: <<E-Mail-Adresse>> #17372 [#17372] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie Nam…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: <<E-Mail-Adresse>> #17372 [#17372]
Datum
26. Juli 2016 10:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie Namen und Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25. Juli 2016 BMVg, SE III 5, Az 39-22-17/-488 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 25. Juli 2016
Datum
24. August 2016 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg, SE III 5, Az 39-22-17/-488 25. August 2016 Herrn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> via E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 25. Juli 2016 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25. Juli 2016 hinsichtlich eines Einsatzbefehls zur Mobilmachung der Bundeswehr im Rahmen des Amoklaufes in München vom 22. Juli 2016 teile ich Ihnen folgendes mit: Ein schriftlicher Einsatzbefehl in diesem Sinne liegt nicht vor. In Ergänzung hierzu: Mit Genehmigung des Generalinspekteurs der Bundeswehr und in Abstimmung mit der Bundesministerin der Verteidigung hat der Kommandeur Kommando Territoriale Aufgaben Soldaten und Soldatinnen eines Feldjägerregiments und einer Sanitätseinheit in Bereitschaft versetzt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antwort: <<E-Mail-Adresse>> #17372 [#17372] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antwort: <<E-Mail-Adresse>> #17372 [#17372]
Datum
26. August 2016 11:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobilmachung in München“ vom 25.07.2016 (#17372) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>