Mobiltelefonerlaubnis durch Corona-bedingtes Besuchsverbot

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Um den Gefangenen trotz Corona-bedingter Verbote von Besuch den Kontakt zu Angehörigen zu ermöglichen hat Hamburg Mobiltelefone erlaubt.
Diese waren Prepaid-Handys ermöglichten Telefonate und SMS und waren ohne Kamera und Internetzugang.
In der Anfrage: Drucksache 22/1195 vom 01.09.20 werden mehrere Fragen bezüglich der Nutzung beantwortet. Trotz geringer Verstoße gegen die Nutzungsbedingung und einiger Berichte über die" Einkehr von Ruhe und Sicherheit" ist die Rede von der Beendigung der Mobilfunknutzungserlaubnis.

Wie viele der damals ausgegebenen Prepaid-Mobiltelefone sind noch in Benutzung?
Wie viele Gefangene teilen sich pro JVA wie viele Flurtelefone?
Wie werden entsprechende Hygiene-Maßnahmen (Bereitstellung Desinfektionsmittel etc.) gewährleistet? Bitte Aufgeschlüsselt nach Anstalt.
Wie ist der aktuelle Stand der geplanten Videotelefonie?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
  • 0 Follower:innen
Belia Zanna Geetha Brückner
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Um den G…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Mobiltelefonerlaubnis durch Corona-bedingtes Besuchsverbot [#212963]
Datum
17. Februar 2021 12:59
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Um den Gefangenen trotz Corona-bedingter Verbote von Besuch den Kontakt zu Angehörigen zu ermöglichen hat Hamburg Mobiltelefone erlaubt. Diese waren Prepaid-Handys ermöglichten Telefonate und SMS und waren ohne Kamera und Internetzugang. In der Anfrage: Drucksache 22/1195 vom 01.09.20 werden mehrere Fragen bezüglich der Nutzung beantwortet. Trotz geringer Verstoße gegen die Nutzungsbedingung und einiger Berichte über die" Einkehr von Ruhe und Sicherheit" ist die Rede von der Beendigung der Mobilfunknutzungserlaubnis. Wie viele der damals ausgegebenen Prepaid-Mobiltelefone sind noch in Benutzung? Wie viele Gefangene teilen sich pro JVA wie viele Flurtelefone? Wie werden entsprechende Hygiene-Maßnahmen (Bereitstellung Desinfektionsmittel etc.) gewährleistet? Bitte Aufgeschlüsselt nach Anstalt. Wie ist der aktuelle Stand der geplanten Videotelefonie? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 212963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212963/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Brückner, Sie stellen unter Berufung auf das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) mehrere ko…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [EXTERN]-Mobiltelefonerlaubnis durch Corona-bedingtes Besuchsverbot [#212963]
Datum
4. März 2021 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, Sie stellen unter Berufung auf das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) mehrere konkrete inhaltliche Fragen zum Umgang mit Telekommunikation im hamburgischen Justizvollzug. Das sieht das HmbTG nicht vor. Es erfasst amtliche Informationen, die bereits in behördlichen Akten oder sonstigen Speichermedien erfasst sind, nicht aber die Beantwortung inhaltlicher Fragen. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen dennoch mitteilen, dass die Anzahl der innerhalb der Justizvollzugsanstalten von Gefangenen genutzten Mobiltelefone dort, wo die Zulassung beendet wurde, kontinuierlich sinkt. Flurtelefone stehen in allen hamburgischen Justizvollzugsanstalten ebenso wie alles für die Desinfektion der Geräte in Pandemiezeiten Nötige in ausreichendem Maße zur Verfügung. In einigen Anstalten wurden im Rahmen eines Pilotprojekts Videobesuche über Tablets oder PCs eingerichtet. Falls Sie weitergehende Informationen benötigen, können Sie zu den Themen, die Sie interessieren, in den Pressemitteilungen<https://www.hamburg.de/bjv/pressemeldungen/> der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz oder hinsichtlich der Beantwortung parlamentarischer Anfragen in der Datenbank der Bürgerschaft<https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/freiesuche> recherchieren. Mit freundlichen Grüßen