Mobiltelefonerlaubnis durch Corona-bedingtes Besuchsverbot
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Um den Gefangenen trotz Corona-bedingter Verbote von Besuch den Kontakt zu Angehörigen zu ermöglichen hat Hamburg Mobiltelefone erlaubt.
Diese waren Prepaid-Handys ermöglichten Telefonate und SMS und waren ohne Kamera und Internetzugang.
In der Anfrage: Drucksache 22/1195 vom 01.09.20 werden mehrere Fragen bezüglich der Nutzung beantwortet. Trotz geringer Verstoße gegen die Nutzungsbedingung und einiger Berichte über die" Einkehr von Ruhe und Sicherheit" ist die Rede von der Beendigung der Mobilfunknutzungserlaubnis.
Wie viele der damals ausgegebenen Prepaid-Mobiltelefone sind noch in Benutzung?
Wie viele Gefangene teilen sich pro JVA wie viele Flurtelefone?
Wie werden entsprechende Hygiene-Maßnahmen (Bereitstellung Desinfektionsmittel etc.) gewährleistet? Bitte Aufgeschlüsselt nach Anstalt.
Wie ist der aktuelle Stand der geplanten Videotelefonie?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. Februar 2021
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19. März 2021
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