Modell zur Berechnung des weiteren Pandemieverlaufs

Anfrage an: Robert Koch-Institut

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<< Antragsteller:in >> Verlauf des Informationsaustausch mit der Bundesregierung oder dem BMG über Ergebnisse des Modells, die zu verwendenden Maßnahmen und sonstige hiermit im Zusammenhang stehende Informationen.

Hintergrund: Gesundheitsminister Lauterbach bezog sich am 28. Januar 2022 in der Bundespressekonferenz auf ein Modell des RKIs zur Berechnung des Pandemieverlaufs, »das (...) wir quasi gefüttert [haben], mit Maßnahmen, die wir ergreifen wollen«.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller/in
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Modell zur Berechnung des weiteren Pandemieverlaufs [#239172]
Datum
29. Januar 2022 14:57
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller/in aktuelles (am 28. Januar 2022 erwähntes) Modell zur Berechnung des weiteren Pandemieverlaufs Antragsteller/in Genutzte Parameter der einzelnen bzw. zusammengenommenen Maßnahmen Antragsteller/in Verfügbare Parameter der einzelnen bzw. zusammengenommenen Maßnahmen Antragsteller/in Verlauf des Informationsaustausch mit der Bundesregierung oder dem BMG über Ergebnisse des Modells, die zu verwendenden Maßnahmen und sonstige hiermit im Zusammenhang stehende Informationen. Hintergrund: Gesundheitsminister Lauterbach bezog sich am 28. Januar 2022 in der Bundespressekonferenz auf ein Modell des RKIs zur Berechnung des Pandemieverlaufs, »das (...) wir quasi gefüttert [haben], mit Maßnahmen, die wir ergreifen wollen«. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 239172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239172/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 29.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.01.2022
Datum
1. Februar 2022 16:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0112. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.01.2022: Modell zur Berechnung des weiteren Pandemieverlaufs [#239172] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0112)
Datum
21. Februar 2022 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die angefragten Informationen sind bereits öffentlich zugänglich. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Informationen zu dem Modell "Abschätzung der Infektionswelle durch die SARS-CoV-2 VOC Omikron" sowie eine detaillierte Beschreibung der Parameter können Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Modellierung_Omikronwelle.html abrufen. Im Übrigen sind § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen