Modellprojekt zur Intensivpflege an Universitätskliniken in Baden-Württemberg
Alle Fragen beziehen sich auf das Modellprojekt des Landes Baden-Württemberg und der Universitätskliniken in BW, die die Erreichung der Weiterbildung Intensivpflege 1 Jahr nach dem Anschluss der generalistischen Ausbildung möglich machen; siehe hierzu z.B. die folgende Pressemeldung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/modellprojekte-zur-intensivpflege-an-universitaetskliniken-1/
Gerne möchte ich Wissen:
- gibt es neben den 5 Universitätskliniken andere Stakeholder, die an der Antragstellung für das Modellvorhaben beteiligt waren?
- wer waren die beteiligten natürlichen Personen, die für die inhaltliche Ausgestaltung des Modellvorhabens verantwortlich sind?
-welche konkreten Inhalte aus dem Rahmenlehrplan für die Generalistik werden in welcher Stundenzahl für die Weiterbildung Intensivpflege anerkannt?
- in welcher Stundenzahl muss weiterer theoretischer Unterricht nach dem Ende der 3jährigen Abildung erbracht werden?
- welche konkreten Prüfungsleistungen aus der generalitsischen Ausbildung werden für die WB Intensivpflege anerkannt?
- welche konkreten Prüfungsleistungen sind nach der 3jährigen Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau noch zu erbringen, und wie erfolgt die Verrechnung der Prüfungsleistungen
- wie viele Stunden des praktischen Einsatzes finden insgesamt statt? Wie verteilen sich diese auf die Zeit vor und nach der 3jährigen generalistischen Ausbildung
- liegt dem Land Baden-Württemberg respektive dem zuständigen Minsterium bereits eine Stellungnahme der DKG e.V. vor, die sich zur Gleichwertigkeit miten Vorgaben der DKG und/oder einer Anerkennung durch die DKG e.V. positioniert?
- ist die verkürzte Weiterbildung in Baden-Württemberg gleichwertig mit der Weiterbildung Intensivpflege und Anäshesie gem. WVO BaWü?
Anfrage erfolgreich
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Datum3. August 2022
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6. September 2022
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