Modellprojekt zur Intensivpflege an Universitätskliniken in Baden-Württemberg

Alle Fragen beziehen sich auf das Modellprojekt des Landes Baden-Württemberg und der Universitätskliniken in BW, die die Erreichung der Weiterbildung Intensivpflege 1 Jahr nach dem Anschluss der generalistischen Ausbildung möglich machen; siehe hierzu z.B. die folgende Pressemeldung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/modellprojekte-zur-intensivpflege-an-universitaetskliniken-1/
Gerne möchte ich Wissen:
- gibt es neben den 5 Universitätskliniken andere Stakeholder, die an der Antragstellung für das Modellvorhaben beteiligt waren?
- wer waren die beteiligten natürlichen Personen, die für die inhaltliche Ausgestaltung des Modellvorhabens verantwortlich sind?
-welche konkreten Inhalte aus dem Rahmenlehrplan für die Generalistik werden in welcher Stundenzahl für die Weiterbildung Intensivpflege anerkannt?
- in welcher Stundenzahl muss weiterer theoretischer Unterricht nach dem Ende der 3jährigen Abildung erbracht werden?
- welche konkreten Prüfungsleistungen aus der generalitsischen Ausbildung werden für die WB Intensivpflege anerkannt?
- welche konkreten Prüfungsleistungen sind nach der 3jährigen Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau noch zu erbringen, und wie erfolgt die Verrechnung der Prüfungsleistungen
- wie viele Stunden des praktischen Einsatzes finden insgesamt statt? Wie verteilen sich diese auf die Zeit vor und nach der 3jährigen generalistischen Ausbildung
- liegt dem Land Baden-Württemberg respektive dem zuständigen Minsterium bereits eine Stellungnahme der DKG e.V. vor, die sich zur Gleichwertigkeit miten Vorgaben der DKG und/oder einer Anerkennung durch die DKG e.V. positioniert?
- ist die verkürzte Weiterbildung in Baden-Württemberg gleichwertig mit der Weiterbildung Intensivpflege und Anäshesie gem. WVO BaWü?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Fragen be…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Modellprojekt zur Intensivpflege an Universitätskliniken in Baden-Württemberg [#256248]
Datum
3. August 2022 13:18
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Fragen beziehen sich auf das Modellprojekt des Landes Baden-Württemberg und der Universitätskliniken in BW, die die Erreichung der Weiterbildung Intensivpflege 1 Jahr nach dem Anschluss der generalistischen Ausbildung möglich machen; siehe hierzu z.B. die folgende Pressemeldung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/modellprojekte-zur-intensivpflege-an-universitaetskliniken-1/ Gerne möchte ich Wissen: - gibt es neben den 5 Universitätskliniken andere Stakeholder, die an der Antragstellung für das Modellvorhaben beteiligt waren? - wer waren die beteiligten natürlichen Personen, die für die inhaltliche Ausgestaltung des Modellvorhabens verantwortlich sind? -welche konkreten Inhalte aus dem Rahmenlehrplan für die Generalistik werden in welcher Stundenzahl für die Weiterbildung Intensivpflege anerkannt? - in welcher Stundenzahl muss weiterer theoretischer Unterricht nach dem Ende der 3jährigen Abildung erbracht werden? - welche konkreten Prüfungsleistungen aus der generalitsischen Ausbildung werden für die WB Intensivpflege anerkannt? - welche konkreten Prüfungsleistungen sind nach der 3jährigen Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau noch zu erbringen, und wie erfolgt die Verrechnung der Prüfungsleistungen - wie viele Stunden des praktischen Einsatzes finden insgesamt statt? Wie verteilen sich diese auf die Zeit vor und nach der 3jährigen generalistischen Ausbildung - liegt dem Land Baden-Württemberg respektive dem zuständigen Minsterium bereits eine Stellungnahme der DKG e.V. vor, die sich zur Gleichwertigkeit miten Vorgaben der DKG und/oder einer Anerkennung durch die DKG e.V. positioniert? - ist die verkürzte Weiterbildung in Baden-Württemberg gleichwertig mit der Weiterbildung Intensivpflege und Anäshesie gem. WVO BaWü?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256248/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse am Modellprojekt Intensivpflege. Ihre Frage…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Aw.: Az: 5418.4-300 - LIFG - Modellprojekt zur Intensivpflege an Universitätskliniken in Baden-Württemberg [#256248]
Datum
5. September 2022 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse am Modellprojekt Intensivpflege. Ihre Fragen kann ich Ihnen wie folgt beantworten: - gibt es neben den 5 Universitätskliniken andere Stakeholder, die an der Antragstellung für das Modellvorhaben beteiligt waren? Das Modellvorhaben bezieht sich auf die fünf Universitätskliniken - wer waren die beteiligten natürlichen Personen, die für die inhaltliche Ausgestaltung des Modellvorhabens verantwortlich sind? Bei den beteiligten natürlichen Personen handelt es sich insbesondere um Mitarbeitende der Pflegedirektionen. -welche konkreten Inhalte aus dem Rahmenlehrplan für die Generalistik werden in welcher Stundenzahl für die Weiterbildung Intensivpflege anerkannt? Es handelt sich um Inhalte aus II.2, I.1a, V.1c, I.2b, IV.2b, V.2f, I.4a, III.2a, V.2a, II.2a und c, IV.1 a bis d, III.2a, IV.2a; II.2b, I.6b und c, I.2 a, I.2e, I.3.a und c bis f, II. 3 a bis c des Rahmenlehrplans für die Generalistik (Anlage 2 PflBG) welche inhaltlich auf die Modulinhalte der Basismodule, des Fachmoduls IV sowie der Moduleinheiten 1, 3, 4 und 6 des Fachmoduls I anrechenbar sind. - in welcher Stundenzahl muss weiterer theoretischer Unterricht nach dem Ende der 3jährigen Ausbildung erbracht werden? Der theoretische Unterricht der Weiterbildung erfolgt im Anschluss an die dreijährige Ausbildung, wobei sich der theoretische Unterricht um 252 Stunden verkürzt, s.o. - welche konkreten Prüfungsleistungen aus der generalistischen Ausbildung werden für die WB Intensivpflege anerkannt? Es erfolgt keine Anrechnung von Prüfungsleistungen der generalistischen Ausbildung. Die Teilnehmenden des Modellprojekts absolvieren alle Modulprüfungen und die Abschlussprüfung der Weiterbildung. - welche konkreten Prüfungsleistungen sind nach der 3jährigen Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau noch zu erbringen, und wie erfolgt die Verrechnung der Prüfungsleistungen Es erfolgt keine Verrechnung von Prüfungsleistungen. Den Teilnehmenden des Modellprojekts werden zwar Inhalte des theoretischen Unterrichts aus der Ausbildung auf die Weiterbildungszeit angerechnet. Die Teilnehmenden müssen aber alle von der Weiterbildungsverordnung vorgeschriebenen Prüfungen absolvieren. - wie viele Stunden des praktischen Einsatzes finden insgesamt statt? Wie verteilen sich diese auf die Zeit vor und nach der 3jährigen generalistischen Ausbildung Aus- und Weiterbildung zusammengenommen umfassen 3.700 Stunden praktische Einsatzzeit, davon 2.500 Stunden während der Ausbildung und 1.200 Stunden nach der abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung im Rahmen der Weiterbildung. - liegt dem Land Baden-Württemberg respektive dem zuständigen Ministerium bereits eine Stellungnahme der DKG e.V. vor, die sich zur Gleichwertigkeit mit den Vorgaben der DKG und/oder einer Anerkennung durch die DKG e.V. positioniert? Nein. - ist die verkürzte Weiterbildung in Baden-Württemberg gleichwertig mit der Weiterbildung Intensivpflege und Anästhesie gem. WVO BaWü? Die Modellweiterbildung Intensivpflege des vom Sozialministerium gemäß § 3 Absatz 5 der Verordnung des Sozialministeriums über Weiterbildungen für Pflegeberufe in Baden-Württemberg (WVO-Pflegeberufe) genehmigten Modellprojekts der Uniklinika ist gleichwertig mit der staatlich anerkannten Weiterbildung Intensivpflege nach der WVO-Pflegeberufe. Mit freundlichen Grüßen