Modifikationen in der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“

Den konkreten Wortlaut aller vom Ministerium BMFSFJ an der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ veranlassten, inhaltlichen Modifikationen, die von der ursprünglichen Vergabe an die Forschungsgruppe PETRA im November 2015 abweichen. Des Weiteren ist aufzuschlüsseln, welche zeitliche Verzögerung und welche Kosten jede einzelne Änderung verursacht hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den konkreten Wortl…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Modifikationen in der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ [#189543]
Datum
22. Juni 2020 14:05
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den konkreten Wortlaut aller vom Ministerium BMFSFJ an der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ veranlassten, inhaltlichen Modifikationen, die von der ursprünglichen Vergabe an die Forschungsgruppe PETRA im November 2015 abweichen. Des Weiteren ist aufzuschlüsseln, welche zeitliche Verzögerung und welche Kosten jede einzelne Änderung verursacht hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189543/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 22.06.2020. Urlaubsbedingt wird sich die Beantwortun…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Modifikationen in der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ [#189543]
Datum
20. Juli 2020 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 22.06.2020. Urlaubsbedingt wird sich die Beantwortung Ihrer Anfrage leider noch etwas verzögern. Wir bitten um Ihr Verständnis. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie den nach dem IFG vorgesehenen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Modifikationen in der Studie „Kindeswohl und Umg…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Modifikationen in der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ [#189543]
Datum
26. Juli 2020 11:50
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Modifikationen in der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht““ vom 22.06.2020 (#189543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189543/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 22. Juni 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreihe…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Modifikationen in der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ [#189543]
Datum
21. August 2020 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 22. Juni 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe des konkreten Wortlauts aller vom Ministerium BMFSFJ an der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ veranlassten, inhaltlichen Modifikationen, die von der ursprünglichen Vergabe an die Forschungsgruppe PETRA im November 2015 abweichen. Des Weiteren bitten Sie um Darlegung, welche zeitliche Verzögerung und welche Kosten jede einzelne Änderung verursacht hat. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Nachfolgend möchten wir Ihre Anfrage beantworten. Im Verlauf der bisherigen Auftragstätigkeit im Zusammenhang mit der Umsetzung des Forschungsvorhabens "Kindeswohl und Umgangsrecht" wurden nach der Auftragsvergabe im Jahr 2015 zwei vertragliche Veränderungen im Hinblick auf die Beschreibung der Leistungen vorgenommen. Diese Änderungen hatten jeweils auch Auswirkungen auf die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehende Vergütung. Mit dem 1. Änderungsvertrag vom 12.12.2016 wurde ergänzt: "Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gemäß ihrem Angebot vom 11.11.2016 - soweit dieser Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält - während der Vertragslaufzeit zu folgenden weiteren Leistungen: Einrichtung einer weiteren Personalstelle (Psychologe/Psychologin), Bildung zusätzlicher Untersuchungsgruppen samt Datenauswertung in Abstimmung mit der Auftraggeberin sowie die Bearbeitung sämtlicher presse- und öffentlichkeitsrelevanter Anfragen in Abstimmung mit der Auftraggeberin." Der zusätzliche Zeitaufwand hierzu ist nicht einschätzbar. Der Auftragswert für die zusätzlichen Leistungen liegt bei 86.475 € (inkl. MwSt.). Mit dem 2. Änderungsvertrag vom 30.08.2018 wurde auf drei Leistungsbestandteile, welche der Auftragnehmer nicht leisten konnte, verzichtet: „[…] Die Auftragnehmerin verpflichtet sich […] mit Ausnahme folgender Leistungen: • Vertiefungsstudie 1 Familiengerichtliches Verfahren • Vertiefungsstudie 2 Beratung und Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe • Auswertung des AID:A Datensatzes [zur Erfüllung der Hauptleistungspflichten].“ Die vertraglich vereinbarte Vergütung hat sich durch diese Änderung um insgesamt 118.812,50 € (inkl. MwSt.) reduziert. Es entstand kein zusätzlicher Zeitaufwand. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen