Mofa-Kurse an Schulen

Laut 3.3 des Erlasses "Mofa-Kurse an Schulen" aus dem Schulverwaltungsblatt 07/2013, S. 261f. führt die NLSchB ein Verzeichnis über die nach Nr. 2 anerkannten Schulen als Träger der Mofa-Ausbildung.

Bitte übermitteln Sie mir die verzeichneten anerkannten Schulen, gerne auch elektronisch lesbar (.odf, .pdf, o.ä.).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Dezember 2015
  • Frist
    30. Januar 2016
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Harald Kibbat
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut 3.3 des Erlass…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Harald Kibbat
Betreff
Mofa-Kurse an Schulen [#12299]
Datum
30. Dezember 2015 23:41
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut 3.3 des Erlasses "Mofa-Kurse an Schulen" aus dem Schulverwaltungsblatt 07/2013, S. 261f. führt die NLSchB ein Verzeichnis über die nach Nr. 2 anerkannten Schulen als Träger der Mofa-Ausbildung. Bitte übermitteln Sie mir die verzeichneten anerkannten Schulen, gerne auch elektronisch lesbar (.odf, .pdf, o.ä.).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Harald Kibbat <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Harald Kibbat << Adresse entfernt >>
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