Mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Informationen zur Prüfung von Einzelfällen möglicher Verstöße gegen das Parteiengesetz, aus denen hervorgeht:
- in wie vielen Einzelfällen die Bundestagsverwaltung seit dem Jahr 1990 eine Prüfung wegen möglicher Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgenommen hat.
- in welchem Jahr diese Prüfung vorgenommen wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Dezember 2015
  • Frist
    22. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz [#12233]
Datum
21. Dezember 2015 12:35
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Prüfung von Einzelfällen möglicher Verstöße gegen das Parteiengesetz, aus denen hervorgeht: - in wie vielen Einzelfällen die Bundestagsverwaltung seit dem Jahr 1990 eine Prüfung wegen möglicher Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgenommen hat. - in welchem Jahr diese Prüfung vorgenommen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz" [#12233]
Datum
30. Mai 2016 10:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12233 (die darüber hinausgehende Korrespondenz fand per Brief und Fax statt. Den Inhalt der Schreiben hbae ich unten angehängt.) Bedauerlicherweise ist die Bundestagsverwaltung seit mehr als fünf Monaten nicht in der Lage, meine IFG-Anfrage zu bescheiden und verweist lediglich ganz allgemein auf "eine Vielzahl zu bearbeitender IFG-Anfragen und personelle Vakanzen". Für gelegentliche Engpässe habe ich vollstes Verständnis. Allerdings ist es beim Deutschen Bundestag inzwischen zur Regel geworden, dass IFG-Antragen monatelang unbeantwortet bleiben und somit der Auskunftsanspruch nach IFG nicht in der Form wahrgenommen werden kann wie vom Gesetzgeber beabsichtigt. Im vorliegenden Fall halte ich es außerdem für naheliegend, dass die Verzögerung durch die Bundestagsverwaltung taktischer Natur ist, da derzeit eine Klage wegen des Verstoßes gegen das IFG anhängig ist, in der es ebenfalls um Rechenschaftsberichte der Parteien geht (die allerdings in keinem direkten Zusammenhang mit dieser IFG-Anfrage steht). Zu befürchten steht deswegen, dass meine IFG-Anfrage erst nach der mündlichen Verhandlung beschieden wird, für die es derzeit nicht einmal einen Termin gibt (gleiches gilt auch für mindestens fünf weitere IFG-Anfragen im Zusammenhang mit dem Parteiengesetz, die von der Bundestagsverwaltung seit mehreren Monaten nicht beschieden worden sind). Ich bitte Sie bei der Bundestagsverwaltung darauf hinzuwirken, IFG-Anträge zeitnah zu bearbeiten, um meinen Auskunftanspruch umfassend wahrnehmen zu können. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich bitte Sie um Übersendung der Stellungnahme der Bundestagsverwaltung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ---------------- Weitere Korrespondenz: + Mein Schreiben vom 23.05.2016: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Meine IFG-Anfragen / Mitteilung Verfahrensstand Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Mitteilung zu den derzeitigen Verfahrensständen in folgenden Angelegenheiten: 1. Übersendung von Informationen zur Prüfung möglicher Verstöße gegen das Parteiengesetz (ZR 4-1334-IFG-729/2015) 2. Auskunft zu Selbstanzeigen der Parteien im Hinblick auf Unrichtigkeiten in Rechenschaftsberichten (ZR 4-1334-IFG-731/2015) 3. Übersendung sämtlicher Korrespondenzen im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren, das der Bundestagspräsident 2010 gegen die FDP eingeleitet hat (ZR 4-1334-IFG-24/2016) 4. Auskunft zu einer als unzulässig angezeigten Parteispende (ZR 4-1334-IFG-90/2016) 5. Übersendung sämtlicher unterlagen zur Parteispende einer aserbaidschanischen Staatsfirma (ZR 4-1334-IFG-209/2016) 6. Informationen zur Prüfung von Rechenschaftsberichten und Nebentätigkeiten (ZR 4-1334-IFG-211/2016) Mit Schreiben vom 19.04.2016* hatte ich um Wiederaufnahme der auf Ihre Bitte hin zwischenzeitlich ausgesetzten Verfahren gebeten und seitdem nichts mehr gehört. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in * Hinweis: Die Bundestagsverwaltung hatte am 16.03.2016 darum gebeten, die Bearbeitung der genannten IFG-Anfragen bis zu einem persönlichen Gespräch mit mir auszusetzen. Dieses Gespräch fand am 14.04.2016 in Berlin statt. Daraufhin bat ich die Bundestagsverwaltung am 19.04.2016 um die Wiederaufnahme des Verfahrens. + Schreiben des Deutschen Bundestages vom 25.05.2016: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Telefax-Schreiben vom 23. Mai 2016, mit denen Sie um Mitteilung zum Verfahrensstand Ihrer IFG-Anfragen bitten. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass aufgrund einer Vielzahl zu bearbeitender IFG-Anfragen und personeller Vakanzen Verzögerungen in der Bearbeitung der von Ihnen aufgeführten FG-Verfahren eingetreten sind. Dies bedauere ich. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt und kann Ihnen versichern, so schnell als möglich auf die Angelegenheit zurück zu kommen, Mit freundlichen Grüßen Heusinger Anfragenr: 12233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Juni 2016 12:19
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
50,1 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-736/001 II#0226 Sehr geehrtAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz" [#12233]
Datum
19. August 2016 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
28913_2016.pdf
137,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-736/001 II#0226 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihren Zwischenbescheid. In besagter Angelegenheit kann ich Ih…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz" [#12233]
Datum
19. August 2016 13:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihren Zwischenbescheid. In besagter Angelegenheit kann ich Ihnen mitteilen, dass mein IFG-Antrag "Selbstanzeigen der Parteien im Hinblick auf Unrichtigkeiten in Rechenschaftsberichten" von der Bundestagsverwaltung am 14.06.2016 abgelehnt wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (BT)
Datum
29. November 2016 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
134,4 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-736/001 II#0226 Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (BT) # 25-736/001 II#0226
Datum
30. August 2021 11:09
Status
geschwärzt
937,7 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr Antragsteller/in anliegend finden Sie ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen