Mögliche Verteuerung des Brückenneubau bei Neuplanung (Eppelheim)

Anfrage an: Stadt Eppelheim

Sofern bereits vorhanden: Die Einschätzung welche Chancen und Risiken (besonders bzgl der Errichtungskosten und ggf Instandhaltungskosten) sich durch eine mögliche Neuplanung der Strassenbahnbrücke ergeben im Vergleich zu der aktuellen Kostenschätzung.

Falls diese Informationen noch nicht vorliegen: Wann diese Informationen zu erwarten sind.

Leider sind hierzu keine belastbaren Informationen vorhanden und die Parteien machen leider eher den Eindruck sich primär selbst profilieren und gleichzeitig die anderen schlecht machen zu wollen, ohne selbst konstruktiv etwas beizutragen.
Auf eppelheim.de gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Informationen zum Thema und das obwohl angeblich 1500 Einwohner dieses Thema so wichtig ist, dass sie für einen Bürgerentscheid stimmen. -> Wann wird die Stadtverwaltung sich dieses Themas auf eppelheim.de annehmen?

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  • Datum
    30. März 2016
  • Frist
    29. April 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sofern bereits…
An Stadt Eppelheim Details
Von
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Betreff
Mögliche Verteuerung des Brückenneubau bei Neuplanung (Eppelheim) [#16156]
Datum
30. März 2016 23:34
An
Stadt Eppelheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sofern bereits vorhanden: Die Einschätzung welche Chancen und Risiken (besonders bzgl der Errichtungskosten und ggf Instandhaltungskosten) sich durch eine mögliche Neuplanung der Strassenbahnbrücke ergeben im Vergleich zu der aktuellen Kostenschätzung. Falls diese Informationen noch nicht vorliegen: Wann diese Informationen zu erwarten sind. Leider sind hierzu keine belastbaren Informationen vorhanden und die Parteien machen leider eher den Eindruck sich primär selbst profilieren und gleichzeitig die anderen schlecht machen zu wollen, ohne selbst konstruktiv etwas beizutragen. Auf eppelheim.de gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Informationen zum Thema und das obwohl angeblich 1500 Einwohner dieses Thema so wichtig ist, dass sie für einen Bürgerentscheid stimmen. -> Wann wird die Stadtverwaltung sich dieses Themas auf eppelheim.de annehmen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Eppelheim
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Stadt Eppelheim
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Datum
30. März 2016 23:43
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Betreff
AW: AW: Mögliche Verteuerung des Brückenneubau bei Neuplanung (Eppelheim) [#16156]
Datum
7. Juli 2016 14:53
An
Stadt Eppelheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mögliche Verteuerung des Brückenneubau bei Neuplanung (Eppelheim)“ vom 30.03.2016 (#16156) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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AW: AW: Mögliche Verteuerung des Brückenneubau bei Neuplanung (Eppelheim) [#16156]
Datum
7. Juli 2016 15:03
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AW: AW: AW: Mögliche Verteuerung des Brückenneubau bei Neuplanung (Eppelheim) [#16156]
Datum
2. August 2016 21:16
An
Stadt Eppelheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mögliche Verteuerung des Brückenneubau bei Neuplanung (Eppelheim)“ vom 30.03.2016 (#16156) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Stadt Eppelheim
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AW: AW: AW: Mögliche Verteuerung des Brückenneubau bei Neuplanung (Eppelheim) [#16156]
Datum
2. August 2016 21:23
Status
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AW: AW: AW: AW: Mögliche Verteuerung des Brückenneubau bei Neuplanung (Eppelheim) [#16156]
Datum
10. August 2016 14:44
An
Stadt Eppelheim
Status
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Datum
10. August 2016 14:44
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