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Möglichkeit

Anfrage an: Polizei Hamburg

BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

"Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können."

Da Polizeistellen wie alle anderen öffentlichen Stellen den Rundfunkbeitrag zahlen, schicken Sie mir bitte Informationen über Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihnen in Räumen nutzen zu können.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte<Information-entfernt> ich m…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Möglichkeit [#32850]
Datum
15. August 2018 12:07
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte<Information-entfernt> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157), http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html "Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können." Da Polizeistellen wie alle anderen öffentlichen Stellen den Rundfunkbeitrag zahlen, schicken Sie mir bitte Informationen über Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihnen in Räumen nutzen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Hamburg
AW: Anfrage Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend die Antwort der Po…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Anfrage Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Datum
30. August 2018 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend die Antwort der Polizei Hamburg. Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.