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Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können

BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

"Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können."

Ein Beitragsschuldner hat Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Die Möglichkeit existiert in allen öffentlichen Stellen, Unternehmen, Behörden, die Rundfunkbeitrag zahlen.

Bitte schicken Sie mir exakte Informationen über die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Z.B. in Behörden. Welche Möglichkeiten sind vorhanden? Räume, Fernsehgeräte?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    23. August 2018
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: BVerfG hat…
An Niedersächsische Staatskanzlei Details
Von
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Betreff
Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können [#32249]
Datum
24. Juli 2018 11:40
An
Niedersächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157), http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html "Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können." Ein Beitragsschuldner hat Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Die Möglichkeit existiert in allen öffentlichen Stellen, Unternehmen, Behörden, die Rundfunkbeitrag zahlen. Bitte schicken Sie mir exakte Informationen über die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Z.B. in Behörden. Welche Möglichkeiten sind vorhanden? Räume, Fernsehgeräte?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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