Möglichkeit der Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen beim LLUR
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne erfahren, ob das LLUR (bzw. dort tätige natürliche Personen (gegeben falls auch nur eine) ) über die Möglichkeit verfügt qualifizierte elektronische Signaturen zu erstellen. Ich vermute dies insbesondere im für Abfall zuständigen Bereich bzw. im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. März 2017
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8. April 2017
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