Möglichkeit eines Individualbeschwerdeverfahrens bei Menschenrechtsverletzung.
Wurde das Zusatzprotokoll von Deutschland nun endlich unterzeichnet ?
Hiermit wird die bisherige Nicht- Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum
Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
angesprochen.
Das Zusatzprotokoll sehe bei Verletzungen der im Internationalen Pakt verankerten Rechte die Möglichkeit eines Individualbeschwerdeverfahrens vor. Die EULänder müssten ihre Bemühungen, die Armut und den Hunger in der Welt zu bekämpfen,mehr forcieren.Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (VN-
Sozialpakt) ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 16. Dezember
1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig
verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat den VN-Sozialpakt nach
eingehender Prüfung im Jahr 1973 ratifiziert. Zu den im Pakt verankerten Rechten
zählen insbesondere Rechte im Arbeitsleben, das Recht auf soziale Sicherheit, dasRecht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht eines jeden auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, das Recht auf Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben sowie der Anspruch auf Genuss dieser Rechte ohne
Diskriminierung. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, unter Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten geeignete Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der in dem Pakt niedergelegten Rechte zu ergreifen. Die VN-Generalversammlung hat am 10. Dezember 2008 ein Fakultativprotokoll zum VN-Sozialpakt verabschiedet, das unter anderem ein Verfahren enthält, mit dem Einzelpersonen beim zuständigen VN- Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beschwerde einlegen können, wenn sie ihre Rechte aus dem Pakt verletzt sehen. Bei Vorliegen einer solchen Beschwerde kann dieser im Einzelfall über die behaupteten Verletzungen nähere Untersuchungen einleiten und gegebenenfalls über die Vereinbarkeit einer Maßnahme mit den im VN-Sozialpakt verankerten Rechten befinden. Derartige Individualbeschwerden sollen unter anderem nur zulässig sein, wenn vorab der nationale Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Die Frage der Zeichnung des Fakultativprotokolls durch die Bundesregierung wird derzeit von den Bundesressorts geprüft. Ein konkreter Termin für die Ratifikation des Fakultativprotokolls konnte von der Bundesregierung nicht benannt werden. Die Prüfung der Ratifizierbarkeit gestaltet sich nach Aussage der Bundesregierung angesichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpakts als komplex und zeitaufwändig. Bislang wurde das Fakultativprotokoll von acht Staaten ratifiziert; die überwiegende Mehrheit befindet sich wie Deutschland noch im Prüfungsprozess.???
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung und Verabschiedung des
Fakultativprotokolls aktiv und konstruktiv unterstützt, es aber bislang weder
unterzeichnet noch ratifiziert. Quelle:
https://www.openpetition.de/petition/online/internationale-vertraege-und-abkommen-ratifizierung-des-zusatzprotokolls-zum-sozialpakt
Der Petitionsausschuss vertritt die Auffassung, dass
Deutschland mit einer schnellen Ratifizierung des Fakultativprotokolls einen
bedeutenden Beitrag leisten würde, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte sowohl national als auch international zu stärken. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales – zu überweisen, um auf das Anliegen der Petition besonders
aufmerksam zu machen.
Die von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellten Anträge, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
wurden mehrheitlich abgelehnt.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Januar 2019
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6. Februar 2019
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